Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe – Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2025
Dr. Christina Skiera (CVUA KA)
Ergebnisse des Jahres 2025 in Kürze
Die Untersuchungsergebnisse für 2025 bestätigen den positiven Trend der Vorjahre: Rückstände pharmakologisch wirksamer Substanzen in Proben tierischer Herkunft bleiben auf niedrigem Niveau.
Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans
- Rund 3.300 Proben aus Schlacht- und Erzeugerbetrieben in Baden-Württemberg wurden analysiert.
- Nur bei 6 Tieren (0,2 %) wurden Rückstände nachgewiesen.
- Lediglich eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstmenge wurde festgestellt.
Hemmstoff-Untersuchungen
- Rund 23.000 Tiere aus Schlachthöfen wurden in Baden-Württemberg untersucht.
- Bei nur 28 Tieren (0,08 %) wurden Antibiotikarückstände nachgewiesen.
- Bei 20 Tieren (0,07 %) lagen die Werte über den zulässigen Höchstmengen.
Untersuchungen von Handelsproben
- 847 Proben aus dem Lebensmittelhandel wurden am CVUA Karlsruhe getestet.
- In 20 Proben (2,4 %) wurden Rückstände festgestellt.
- 7 Proben (0,8 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Die umfangreichen Kontrollen gewährleisten weiterhin ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit bei Produkten tierischer Herkunft in Baden-Württemberg.
Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann zu Rückständen pharmakologisch aktiver Substanzen in Lebensmitteln tierischer Herkunft führen. Um gesundheitliche Risiken und unerwünschte Effekte für Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen, unterliegen arzneiliche Wirkstoffe und deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren innerhalb der EU strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kontrolle auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe findet entlang der gesamten Produktionskette statt. Das CVUA Karlsruhe führt im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) Untersuchungen an Proben lebensmittelliefernder Tiere aus baden-württembergischen Erzeuger- und Schlachtbetrieben durch und analysiert zudem Produkte aus dem Lebensmittelhandel.
Chemisch-physikalische Untersuchungen nach dem NRKP
Im Jahr 2025 wurden am CVUA Karlsruhe rund 3.300 Proben lebensmittelliefernder Tiere aus Baden-Württemberg mittels chemisch-physikalischer Methoden auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht. Der überwiegende Teil dieser Proben (72 %) wurde in Schlachtbetrieben entnommen, während 28 % aus Erzeugerbetrieben stammten.

Abb. 1: HPLC-MS/MS-Analyse von NRKP-Proben: ausgehend vom Probenmaterial (Urin), über die Aufreinigung, bis hin zur Auswertung (Bildquelle: CVUA Karlsruhe).
Lediglich bei Proben von 6 Tieren (0,2 %) wurden Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe festgestellt. Die identifizierten Substanzen gehören zu den Wirkstoffgruppen:
- Antibiotika
- nicht-steroidale Entzündungshemmer
- Antiparasitika
Nur in einer Probe „Rindermuskel" wurde der nicht-steroidale Entzündungshemmer Ketoprofen oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen.
Bei den übrigen Proben lagen die festgestellten Gehalte unterhalb der jeweiligen zulässigen Rückstandshöchstmengen und erfüllten damit die rechtlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP sind im Jahresbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter folgendem Link verfügbar: BVL - NRKP
Ketoprofen
Bei Ketoprofen handelt es sich um ein nicht-steroidales entzündungshemmendes Mittel, das in der Veterinärmedizin u. a. zur Behandlung von Schmerzen und Gelenkerkrankungen eingesetzt wird. Es wird im tierischen Körper schnell verstoffwechselt und über den Urin ausgeschieden.
Bisherige rechtliche Regelung: Ketoprofen war für Rinder und Schweine bisher als pharmakologisch wirksamer Stoff ohne Rückstandshöchstmenge eingestuft (VO (EG) 470/2009 und VO (EU) 37/2010), da es schnell abgebaut wird und als risikoarm für Verbraucher galt (EMEA-Report, 1995). Dennoch mussten entsprechende Wartezeiten eingehalten werden.
Einführung von Rückstandshöchstgehalten (ab Juni 2025): Aufgrund häufigerer Ketoprofen-Befunde in der Überwachung wurde der Stoff durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) neu bewertet (EMA 2024). Die gefundenen Rückstandsgehalte lagen in einem Bereich, bei dem es zu einer Überschreitung des ADI-Wertes (Acceptable daily intake) kommen könnte. Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Mensch lebenslang täglich ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Zudem gab es Hinweise auf illegale Anwendung,
- zur Behandlung kurz vor der Schlachtung (Verschleierung von Schmerzsymptomen)
- als Antibiotika-Ersatz zur Umgehung von Kontrollmaßnahmen.
Die neuen Rückstandshöchstmengen für Wiederkäuer, Schweine und Equiden traten im Juni 2025 in Kraft.
Hemmstoff-Untersuchungen
Nach Vorgaben der Tierischen Lebensmittelüberwachungsverordnung (Tier-LMÜV) müssen in Deutschland Rückstandsuntersuchungen bei mindestens 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und 0,5 % aller gewerblich geschlachteten Huftiere durchgeführt werden. Diese nationale Vorschrift führt zu einer deutlich höheren Probenanzahl als nach europäischen Vorgaben erforderlich wäre. Die zusätzlichen Proben werden meist direkt in den Schlachtbetrieben entnommen und zunächst mit dem allgemeinen Hemmstofftest (AHT), einem bakteriellen Screening-Test, analysiert.

Abb. 2: Hemmstoffplatte einer Probe mit positivem Ergebnis (mit Hemmhof), Probenmaterial (Nieren von Schweinen und eine vom Rind, eine Muskel-Probe), AHT-Platten, die zur Bebrütung in einen Brutschrank gestellt werden (Bildquelle: CVUA Karlsruhe).
Im Berichtsjahr wurden landesweit in Baden-Württemberg Proben von insgesamt 23.000 Tieren mittels AHT analysiert. Davon entfielen etwa 3.500 Proben auf das CVUA Karlsruhe, während der Großteil der Untersuchungen in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben stattfand.
Bei Proben von 46 Tieren (0,2 %) zeigten sich positive AHT-Befunde. Diese wurden anschließend am CVUA Karlsruhe mittels chemisch-physikalischer Methoden weitergehend untersucht, um die Wirkstoffe, die einen sog. „Hemmhof“ verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren.
Der AHT ist auch verpflichtender Bestandteil der sog. „Bakteriologischen Untersuchung“ im Rahmen der Fleischuntersuchung von geschlachteten Tieren (siehe Infokasten). Proben mit positiven AHT-Ergebnissen werden ebenfalls am CVUA KA nachuntersucht. Dies waren im Berichtsjahr Proben von 12 Tieren.
Bakteriologische Untersuchung
Die Bakteriologische Untersuchung (BU) ist eine ergänzende Untersuchung im Rahmen der Fleischuntersuchung von Schlachttieren. Nach dem EU-Hygienerecht müssen im Schlachthof bei allen Schlachttieren vor der Schlachtung eine Schlachttieruntersuchung und nach der Schlachtung eine Fleischbeschau durch den amtlichen Tierarzt durchgeführt werden. Auffällige Tiere, beispielsweise mit krankhaft verändertem Gewebe, das eine Infektion vermuten lässt, werden einer BU unterzogen. Dabei werden i. d. R. Niere, Lymphknoten, Milz-, Leber- und Muskelgewebe vom amtlichen Untersuchungspersonal entnommen und auf verschiedene Krankheitskeime getestet. Sie beinhaltet auch die Untersuchung mittels AHT, da bei anatomisch-pathologisch auffälligen Schlachttierkörpern eine Vorbehandlung mit Antibiotika nicht ausgeschlossen werden kann. Positive Hemmstofftest-Untersuchungen werden mit physikalisch-chemischen Methoden am CVUA Karlsruhe weiter untersucht. Die endgültige Beurteilung des Fleisches kann erst nach Bekanntgabe des BU-Ergebnisses erfolgen. So lange ist der Tierkörper mit allen Organen und sonstigen Teilen vorläufig beschlagnahmt.
Bei den Nachuntersuchungen aller positiven Hemmstofftestproben wurden insgesamt in Proben von 28 Tieren pharmakologisch wirksame Substanzen nachgewiesen und quantifiziert. Eine Übersicht der Rückstandsbefunde ist in Tabelle 1 dargestellt. Die identifizierten Wirkstoffe gehören zu der Gruppe der Antibiotika, der synthetischen Corticosteroide und nicht-steroidalen Entzündungshemmer. Bei Proben von 9 Tieren wurden Mehrfachrückstände festgestellt. In 20 Fällen überschritten die ermittelten Rückstandsgehalte die zulässigen Höchstmengen.
Tabelle 1: Proben mit positivem AHT und anschließendem Rückstandsbefund
Dargestellt ist jeweils die Gesamtzahl an Muskel- bzw. Nieren-Proben pro identifiziertem Wirkstoff (gesamt) sowie die Anzahl, bei welcher es bei bestimmten Wirkstoffen zu einer Höchstmengenüberschreitung kam (>HM). Mehrfachzählungen sind möglich.
|
Wirkstoff |
Muskel |
Niere |
||
|---|---|---|---|---|
|
gesamt |
>HM* |
gesamt |
>HM* |
|
| Doxycyclin | 10 | 9 | 11 | 4 |
| Dexamethason | 3 |
3 |
4 | 4 |
| Amoxycillin | 5 | 3 | 2 | 2 |
| Benzylpenicillin | 5 | 0 | 12 | 3 |
| Dihydrostreptomycin | 0 | 0 | 3 | 3 |
| Ketoprofen | 0 | 0 | 2 | 1 |
| Tetracyclin | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Meloxicam | 1 | 0 | 0 | 0 |
*gesicherte Höchstmengenüberschreitung
Untersuchung von Proben aus dem Lebensmittelhandel
Neben den NRKP- und den Hemmstoff-Proben werden in Baden-Württemberg auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB) stichprobenartig auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf tierischen Lebensmitteln, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren, und auch auf solchen, die über das europäische Schnellwarnsystem RASFF („Rapid Alert System for Food and Feed") gemeldet wurden. Wie auch in den letzten Jahren lag im Jahr 2025 ein Schwerpunkt auf Rückstandsuntersuchungen importierter Produkte aus Drittstaaten, da außerhalb der EU oft abweichende gesetzliche Standards gelten. Hierzu zählen beispielsweise Corned Beef und Rindfleisch aus Südamerika sowie Shrimps und Fische aus Aquakultur z. B. aus Südostasien.

Abb. 3: Laborproben zur Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe aus dem Lebensmittelhandel (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)
Im Berichtsjahr wurden am CVUA Karlsruhe 847 Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe getestet. In 20 Proben (2,4 %) wurden Rückstände nachgewiesen. 7 Proben (0,8 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine Übersicht über die Proben mit Rückstandsbefunden gibt Tabelle 2.
Tabelle 2: Lebensmittelproben mit Rückstandsbefunden
Aufgelistet sind alle Proben, in welchen ein oder mehrere pharmakologisch wirksame Stoffe nachgewiesen wurden, sortiert nach Lebensmittelgruppen. Erläuterung zur Bewertung:
„unter HM“ = Gehalt des Stoffes in der Probe liegt unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge;
„über HM“ = die Rückstandshöchstmenge für diesen Stoff wurde in der Probe überschritten;
„über RWM“ = der Referenzwert für Maßnahmen dieses Stoffes wurde in der Probe überschritten
|
Proben |
Herkunft |
Rückstandsbefunde |
entspricht den rechtlichen Vorgaben |
||
|---|---|---|---|---|---|
|
Wirkstoff |
Wirkstoffgruppe |
Bewertung |
|||
|
Krebstiere (Drittstaaten) |
Gesamtprobenzahl: 96 |
||||
| rohe Garnelenspieße |
Vietnam |
AOZ |
Antibiotika |
über RWM |
nein |
| Riesengarnelen |
Vietnam |
Doxycyclin Sulfadiazin |
Antibiotika |
über HM |
nein |
|
Oxytetracyclin |
Antibiotika |
nicht gesichert über HM |
|||
| Riesengarnelen- schwänze |
Vietnam |
Oxytetracyclin |
Antibiotika |
über HM |
nein |
|
Vannamei Shrimps |
Vietnam |
Oxytetracyclin, Enrofloxacin |
Antibiotika |
unter HM |
ja |
|
Vannamei Shrimps |
Vietnam |
Enrofloxacin |
Antibiotika |
unter HM |
ja |
|
White Tiger Garnelen |
Ecuador |
Oxytetracyclin |
Antibiotika |
unter HM |
ja |
|
Fisch (Drittstaaten) |
Gesamtprobenzahl: 73 | ||||
|
Tilapiafilet |
China |
Oxytetracyclin |
Antibiotika |
unter HM |
ja |
|
Froschschenkel |
Gesamtprobenzahl: 3 | ||||
| Froschschenkel |
Vietnam |
AOZ |
Antibiotika |
über RWM |
nein |
|
Enrofloxacin, Ciprofloxacin |
Antibiotika |
unter HM |
|||
|
Froschschenkel |
Vietnam |
AOZ |
Antibiotika |
über RWM |
nein |
|
Corned Beef |
Gesamtprobenzahl: 29 | ||||
| Corned Beef |
Brasilien |
Ivermectin |
Antiparasitika |
über HM |
nein |
|
Doramectin |
Antiparasitika |
unter HM |
|||
|
3 Proben Corned Beef |
Brasilien |
Ivermectin |
Antiparasitika |
unter HM |
ja |
|
Eier |
Gesamtprobenzahl: 128 |
||||
|
Hühnereier (Bodenhaltung) |
Deutschland |
Flubendazol |
Antiparasitika |
über HM |
nein |
|
6 Proben Hühnereier |
Deutschland |
Flubendazol oder Fluralaner |
Antiparasitika |
unter HM |
ja |
Ergebnisse Aquakulturprodukte
Bei der Kontrolle von importierten Aquakulturprodukten (Garnelen, Fische und Froschschenkel) wurden in mehreren Proben Antibiotikarückstände nachgewiesen: 3 Garnelen- und 2 Froschschenkel-Proben entsprachen nicht den rechtlichen Bestimmungen.
- Zwei Froschschenkel-Proben aus vietnamesischer Aquakultur enthielten den Nitrofuranmetaboliten 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), siehe Infokasten.
- Rückstände von AOZ wurden ebenfalls in einer Garnelen-Probe nachgewiesen.
- Zwei weitere Garnelen-Proben wurden aufgrund von Antibiotika-Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstmenge beanstandet. Nähere Informationen zur stofflichen und rechtlichen Einordnung sind im folgenden Fachbeitrag auf der Homepage des CVUA Karlsruhe zu finden: „Update: Antibiotikarückstände in Garnelen aus Aquakultur".
- Von 73 Fisch-Proben aus Aquakultur aus Drittstaaten entsprachen alle Proben den rechtlichen Vorgaben. Lediglich ein Tilapia-Filet aus China enthielt das Antibiotikum Oxytetracyclin, allerdings unterhalb der zulässigen Höchstmenge.
AOZ
Bei 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) handelt es sich um den Hauptmetaboliten, also das wichtigste Stoffwechselprodukt, von Furazolidon, einem Breitspektrumantibiotikum aus der Gruppe der Nitrofurane. Furazolidon wird im Organismus rasch metabolisiert, daher lassen sich bereits nach kurzer Zeit nur noch seine Metabolite nachweisen. Furazolidon wird als erbgutverändernde und krebserregende Substanz klassifiziert, und auch der Metabolit AOZ besitzt die Fähigkeit, das Erbgut zu schädigen bzw. zu verändern. Der Einsatz von Nitrofuranen in lebensmittelliefernden Tieren ist in der EU seit Langem verboten.
Ergebnisse Corned Beef
Ein weiterer Fokus lag 2025 auch wieder auf der Kontrolle von Corned Beef aus dem Handel. Von 29 Proben enthielten vier brasilianische Corned-Beef-Proben Rückstände von Ivermectin, einem Antiparasitikum aus der Gruppe der Avermectine, das in der Tiermedizin als Arzneistoff zur Behandlung von Parasiten und Würmern eingesetzt wird. Bei einer Probe lag der Gehalt an Ivermectin über der zulässigen Höchstmenge, und damit wurde diese Probe als nicht rechtskonform beurteilt.
Ergebnisse Hühnereier
Eine Probe „Eier aus Bodenhaltung" entsprach nicht den rechtlichen Bestimmungen. Sie enthielt das Antiparasitikum Flubendazol oberhalb der zulässigen Höchstmenge. Antiparasitika sind Arzneimittel zur Bekämpfung von Parasiten, die entweder im Körper (Endoparasiten wie Würmer) oder auf der Haut (Ektoparasiten wie Milben, Flöhe, Zecken) leben. Auch in sechs weiteren Ei-Proben wurden Antiparasitika-Wirkstoffe nachgewiesen: Flubendazol und Fluralaner. Allerdings lagen diese Gehalte alle unterhalb der zulässigen Höchstmenge.
Flubendazol/Fluralaner
Flubendazol ist ein für Legehennen zugelassenes Antiparasitikum mit breitem Wirkungsspektrum aus der Gruppe der Benzimidazole. Es kommt zur Behandlung des Befalls beispielsweise mit Fadenwürmern und Bandwürmern zum Einsatz. Fluralaner gehört zu der Gruppe der Isoxazoline und wird in der Legehennen-Haltung zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe eingesetzt.
Fazit
Die Untersuchungsergebnisse des Jahres 2025 zeigen ein überwiegend positives Bild bei der Kontrolle auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe. Bei den NRKP- und Hemmstofftest-Untersuchungen wurden besonders niedrige Beanstandungsquoten verzeichnet: Nur in 0,2 % (6 Tiere) der NRKP-Proben waren überhaupt Rückstände nachweisbar, wovon nur eine Probe nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach. Bei den Hemmstoffuntersuchungen lag der Anteil nicht-konformer Proben mit 0,07 % (20 Tiere) ebenfalls auf einem sehr niedrigen Niveau.
Im Bereich der Lebensmitteluntersuchungen fiel die Beanstandungsquote mit 0,8 % (7 Proben) vergleichbar zum Vorjahr aus. Dabei fielen erneut insbesondere Aquakulturprodukte aus Drittstaaten durch Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften auf. Die Ergebnisse verdeutlichen die Wichtigkeit einer kontinuierlichen Kontrolle besonders bei Importprodukten, um den hohen Verbraucherschutzstandard in Deutschland weiterhin zu gewährleisten.
Weitere Informationen: