UV-Nagelprodukte: Glänzender Lack, matte Bilanz
Das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe

Abbildung 1: UV-Naildesign härtet mithilfe von UV- oder LED-Lampen aus. Bild: CVUA Karlsruhe
Wie funktioniert UV-Naildesign?
Beim UV-Naildesign wird aus flüssigen Bausteinen ein fester Kunststoff. Grundlage sind meist flüssige Acrylate oder Methacrylate – das sind kleine, reaktive Moleküle. Damit die Reaktion gezielt startet, enthalten UV-Nagellacke und Modellagegele sogenannte Photoinitiatoren. Diese Stoffe nehmen die Energie des UV- oder LED-Lichts auf und zerfallen in sehr reaktionsfreudige Teilchen (Radikale). Diese Radikale starten dann eine Kettenreaktion, bei der sich die (Meth-)Acrylat-Moleküle miteinander verbinden. So entsteht aus der flüssigen Schicht in kurzer Zeit ein harter, stabiler Kunststofffilm auf dem Nagel.
Damit die Produkte bis zur geplanten Anwendung stabil und lagerfähig bleiben und nicht bereits im Behältnis reagieren, sind Stabilisatoren enthalten. Sie fangen freie Radikale ab und unterbinden damit eine unerwünschte Reaktion. Farbstoffe, Weichmacher und weitere Hilfsstoffe sorgen dafür, dass sich die Produkte gut auftragen lassen, flexibel genug bleiben und den gewünschten Glanz oder Farbeffekt haben.
Risiken und Rechtslage
Solange UV-Nagellacke und Modellagegele nicht vollständig ausgehärtet sind, können einzelne Inhaltsstoffe bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen. Bekannte Auslöser sind Hydroxyethyl-Methacrylat (HEMA) und Di-HEMA Trimethylhexyl Dicarbamate.
Bei fachgerechter Anwendung ausschließlich auf der Nagelplatte ist das Risiko gering: Die Bestandteile härten innerhalb weniger Minuten aus und werden dabei größtenteils verbraucht oder in der Kunststoffmatrix eingeschlossen. Bei der Heimanwendung sieht es anders aus: Hier kommt es leicht zu Hautkontakt mit nicht ausgehärtetem Produkt oder die Aushärtung wird zu früh abgebrochen, was das Risiko, eine Kontaktallergie zu entwickeln, deutlich erhöht.
Dermatologische Fachgesellschaften beobachten seit Jahren steigende Fallzahlen von Kontaktallergien auf (Meth-)Acrylate, die wahrscheinlich auch auf Nagelprodukte zurückzuführen sind [1; 2]. Die EU hat daraus regulatorische Konsequenzen gezogen: HEMA und Di-HEMA Trimethylhexyl Dicarbamate dürfen nur noch in Nagelmitteln für die gewerbliche Anwendung eingesetzt werden und müssen den Hinweis „Nur für gewerbliche Verwendung. Kann eine allergische Reaktion hervorrufen" tragen. Ähnlich ist die Regelung für den häufig verwendeten Stabilisator p-Hydroxyanisol, der nur in Mitteln für künstliche Fingernagelsysteme zur gewerblichen Verwendung mit einem Maximalgehalt von 0,02 % enthalten sein darf.
Die wohl bedeutendste Rechtsänderung zu UV-Nagelprodukten im Jahr 2025 war das Verbot des Photoinitiators Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO). Bis August 2025 durfte TPO in Nagelprodukten für die gewerbliche Anwendung mit bis zu 5 % eingesetzt werden. 2024 wurde TPO jedoch als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft – als Stoff also, der die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen wahrscheinlich beeinträchtigt. Daher wurde TPO zum 1. September 2025 in die Verbotsliste der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen.
Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher
Produkte mit dem Hinweis „Nur für gewerbliche Verwendung“ sind nicht für die Selbstanwendung zu Hause gedacht. Es handelt sich hierbei um einen Warnhinweis, nicht um ein Qualitätsmerkmal. Gleiches gilt für Hinweise wie „nur für professionelle Verwendung“. Die Produkte enthalten Stoffe, die bei unsachgemäßem Gebrauch allergische Reaktionen auslösen können. Da (Meth-)Acrylate auch in anderen Produkten, wie etwa in Zahnimplantaten oder Pflastern, eingesetzt werden, kann eine Allergie weitreichende Folgen haben.
Wer solche Produkte trotz des Risikos dennoch verwendet, sollte jeden Hautkontakt mit dem noch flüssigen Produkt zwingend vermeiden. Bei Reaktionen wie Rötungen, Juckreiz oder Bläschen im Nagelbereich sollte umgehend eine Dermatologin oder ein Dermatologe aufgesucht werden.
Untersuchungsergebnisse
Im Jahr 2025 untersuchte das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe insgesamt 69 UV-Nagelprodukte (darunter 59 UV-Nagellacke und 10 UV‑härtende Modellagegele) auf Methacrylate, Photoinitiatoren, Stabilisatoren, Farbstoffe und verbotene Stoffe. 68 der 69 Proben wurden vor Inkrafttreten des TPO-Verbots erhoben. Das Ergebnis: Nur 14 der 69 Produkte waren ohne Beanstandung. Bei den übrigen 55 Produkten wurden teils mehrfache Verstöße festgestellt.

Abbildung 2: Beurteilung von UV-Nagelprodukten im Jahr 2025
Problematische Inhaltsstoffe
Aus stofflicher Sicht waren vor allem die Farbstoffe auffällig: In 12 Proben waren nicht zulässige Farbstoffe enthalten, einzelne Produkte wiesen dabei bis zu drei nicht erlaubte Farbstoffe auf. Die zulässige Höchstkonzentration des Stabilisators p Hydroxyanisol wurde in 9 Proben überschritten. In 5 Proben wurden Phenol-Gehalte von 0,014 ‑ 0,038 g/100 g bestimmt. Das ist deutlich mehr, als in vergleichbaren UV-Nagelprodukten üblich. Phenol ist in kosmetischen Mitteln verboten, kann allerdings auch unbeabsichtigt in die Nagelprodukte gelangen, etwa aus Weichmachern. Das ist nur erlaubt, wenn es sich um technisch unvermeidbare Spuren handelt und das Produkt trotzdem sicher ist.
Der Photoinitiator TPO war in zwei Produkten auffällig: In einer Probe, die vor Inkrafttreten des TPO-Verbots erhoben wurde, war die zulässige Höchstkonzentration überschritten. In der einzigen Probe, die nach Geltungsbeginn des Verbots erhoben wurde, war TPO nachweisbar.
Bei 4 Proben war das seit dem 1. Dezember 2023 in kosmetischen Mitteln verbotene Acrylat Trimethylolpropane Triacrylate in der Bestandteileliste aufgeführt – ein Acrylat, das verboten wurde, weil ein Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen besteht. Das zeigt, dass das Verbot manchen Herstellern offenbar noch nicht bekannt ist oder die Produkte schon länger in der Handelskette sind und nicht aussortiert wurden.
Fehlende oder unvollständige Kennzeichnung
Insgesamt wiesen 22 Proben mindestens einen nicht deklarierten Inhaltsstoff auf. Am häufigsten fehlten in der Kennzeichnung p-Hydroxyanisol (14 Proben), HEMA (10 Proben), TPO (5 Proben) und Di-HEMA Trimethylhexyl Dicarbamate (4 Proben). Bei weiteren 11 Proben fehlte die Bestandteileliste vollständig.
Besonders häufig waren die Warnhinweise mangelhaft: Bei insgesamt 35 Proben fehlten sie ganz, waren unvollständig, nicht in deutscher Sprache verfasst oder nicht deutlich sichtbar angebracht.
Bei 18 der 69 Proben fehlte jeglicher Hinweis darauf, dass die Produkte nur für die gewerbliche Verwendung bestimmt sind – obwohl sie Stoffe enthielten, die ausschließlich in gewerblich eingesetzten Produkten zulässig sind. Teils waren diese Stoffe in der Bestandteileliste gekennzeichnet, in den meisten Fällen waren jedoch nicht geregelte Alternativstoffe deklariert oder die Bestandteileliste fehlte vollständig.
Irreführende Werbung
Die Bewerbung von 9 Proben wurde als irreführend beurteilt. In 3 Fällen waren die Produkte als „HEMA-Free" ausgelobt, bei den Untersuchungen wurde allerdings HEMA nachgewiesen – die Werbeaussage war also schlicht falsch.
Weitere 6 Produkte wurden in den Onlineshops so dargestellt, als wären sie auch bedenkenlos für die private Selbstanwendung geeignet. Zwar waren die vorgeschriebenen Warnhinweise formal vorhanden, doch Angaben wie „Geeignet für Anfänger" oder „Schnell und einfach – wann und wo du möchtest" standen dazu in klarem Widerspruch. All diese Produkte enthielten Stoffe, die nur für gewerblich verwendete Produkte zulässig sind.
Neue Stoffe, alte Risiken? Wenn Alternativen nachrücken
Wenn Stoffe verboten oder eingeschränkt werden, weichen Hersteller häufig auf chemisch verwandte, aber nicht explizit geregelte Alternativen aus. Bei den Photoinitiatoren ersetzen viele Hersteller seit dem TPO-Verbot den Stoff durch TPO-L (Ethyl Trimethylbenzoyl Phenylphosphinate) oder BAPO (Bis-Trimethylbenzoyl Phenylphosphine Oxide). Beide gehören zur selben Stoffgruppe wie TPO, sind aber derzeit in der EU für kosmetische Mittel nicht geregelt.
Auch bei den (Meth-)Acrylaten ist dieser Trend zu beobachten: In als „HEMA-frei" vermarkteten Produkten wird Hydroxyethyl-Methacrylat (HEMA) häufig durch Hydroxypropyl-Methacrylat (HPMA) ersetzt. Allerdings hat auch HPMA ein allergieauslösendes Potential und wer bereits auf HEMA sensibilisiert ist, reagiert häufig auch auf HPMA [2]. Auslobungen wie „HEMA-frei" bedeuten daher nicht automatisch „bei HEMA-Allergie geeignet".
Wichtig zu wissen: Nicht reguliert heißt nicht automatisch sicherer. Dass ein Stoff nicht reguliert ist, bedeutet oft nur, dass er bislang nicht von einem europäischen Fachgremium bewertet wurde. Eine individuelle Sicherheitsbewertung des konkreten Produkts unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen und der Risiken aller Inhaltsstoffe ist vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels Pflicht. Besonders bei Nagelprodukten aus Drittländern können diese Sicherheitsbewertungen auf Anfrage nur selten vorgelegt werden.
Fazit
Die Untersuchungsergebnisse zeigen ein insgesamt unbefriedigend hohes Maß an Mängeln bei UV-härtenden Nagelprodukten. Die festgestellten Mängel betreffen nicht nur die formale Kennzeichnung, sondern bergen teils auch die Gefahr von Kontaktallergien.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei UV-härtenden Nagelprodukten besonders aufmerksam sein. Produkte mit dem Hinweis „nur für gewerbliche Verwendung" sind nicht zur Selbstanwendung zu Hause bestimmt. Auch von Aussagen wie „Geeignet für Anfänger” oder „HEMA-frei” sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen lassen. Unsere Untersuchungen zeigen, dass diese Angaben leider nicht immer zutreffend sind.
Literatur
[1] Spencer A, Gazzani P, Thompson DA. Acrylate and methacrylate contact allergy and allergic contact disease: a 13-year review. Contact Dermatitis. 2016 Sep;75(3):157-64. doi: 10.1111/cod.12647. Epub 2016 Jul 11. PMID: 27402324.
[2] Geier et al., Dermatologie in Beruf und Umwelt 2024; 72(3): 112-118