Henna-Haarfarbe: Natürlich oder doch „Bestrahlt“?

Anna Dragosa, Irene Straub, Team Kosmetik

 

Henna-Haarfarben werben mit ihrer Natürlichkeit. Eine „Bestrahlung“ passt da nicht ins Bild. Das CVUA Karlsruhe konnte bei Henna-Haarfarben bei denen damit geworben wurde, dass die Produkte nicht mit ionisierender Strahlung behandelt werden, dennoch nachweisen, dass eine solche Behandlung stattgefunden hat. Die Verbraucher/innen wurden damit getäuscht.

Warum Henna-Haarfarbe beliebt ist

Verbraucherinnen und Verbraucher greifen zu Henna-Haarfarbe, da sie als natürliche Alternative zu chemischen Haarfärbemitteln angesehen wird. Hersteller der Pflanzenhaarfarbe werben mit der pflegenden Wirkung und den natürlichen Inhaltsstoffen. Die Hauptkomponente der Pflanzenhaarfarben ist Henna, ein Extrakt aus der Pflanze Lawsonia inermis, der allein für sich verwendet die Haare leuchtend rot färbt. Hauptverantwortlich für die Färbung ist der Inhaltsstoff Lawson, ein natürlicher Farbstoff, der zu den chemischen Verbindungen der Naphthochinone gehört. Durch die Zugabe verschiedener farbgebender Kräuter und Früchte können unterschiedliche Farbrichtungen erzielt werden. Die Natürlichkeit der Inhaltsstoffe birgt jedoch ein erhöhtes Risiko für mikrobielle Verunreinigungen.

 

Bild zeigt den Kopf einer rothaarigen Frau, auf deren Haar gerade Henna-Haarfarbe mit einem Pinsel aufgetragen wird.

Abbildung 1: Frau, deren Haar mit Henna-Haarfarbe gefärbt wird.

 

Risiken durch mikrobielle Belastung

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellte im Jahr 2010 fest, dass bei drei Vierteln der untersuchten Pflanzenhaarfarben die Keimzahl erhöht war. Solche Belastungen können hygienische und gesundheitliche Risiken darstellen, insbesondere wenn die Produkte unsachgemäß gelagert oder verwendet werden [1].

 

Bestrahlung: Eine Methode zur Keimreduktion

Bestrahlung ist ein Verfahren, bei dem Produkte wie Lebensmittel oder Kosmetika ionisierender Strahlung, meist in Form von Gamma- oder Elektronenstrahlen, ausgesetzt werden. Ziel dieser Behandlung ist in den meisten Fällen die Reduzierung der mikrobiellen Belastung und damit eine Verlängerung der Haltbarkeit der Produkte. Zudem wird das gesundheitliche Risiko durch pathogene Keime reduziert. Die Strahlungsenergie erzeugt Radikale, die chemische Veränderungen hervorrufen und die Zellteilung von Mikroorganismen unterdrücken. Auch eine Veränderung der DNA findet statt. Im Bereich Lebensmittel ist in allen Mitgliedsländern der EU die Behandlung von getrockneten, aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Hier darf eine Strahlendosis von zehn Kilogray nicht überschritten werden. Die Behandlung muss laut Gesetzgebung für den Verbraucher kenntlich gemacht werden. Für kosmetische Mittel gibt es derzeit keine rechtlichen Regelungen. Die Bestrahlung darf nicht als Ersatz für gute Hygiene- und Herstellungspraktiken verwendet werden.

 

Untersuchungsergebnisse zur Bestrahlung von Henna-Haarfarben

Im Jahr 2024 untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe acht Proben von Henna-Haarfarben auf eine mögliche Bestrahlung. Bei drei dieser Proben konnte eine Behandlung mit ionisierender Strahlung mittels Thermolumineszenz nachgewiesen werden. Alle drei beanstandeten Proben stammten vom selben Hersteller, der seine Rohstoffe laut Umverpackung aus Indien bezieht. Der Hersteller wirbt mit einem Siegel, in dessen Richtlinien die Behandlung der Produkte mit ionisierender Strahlung verboten ist. Durch den Verstoß gegen diese Selbstverpflichtung liegt eine Täuschung der Verbraucher und Verbraucherinnen vor.

 

Fakten zur Bestrahlung von Henna-Haarfarben (2024):

  • Untersuchte Proben: 8
  • Bestrahlte Proben: 3 (37,5 %)
  • Nachweisverfahren: Thermolumineszenz

 

Nachweis von Bestrahlung mittels Thermolumineszenz

  • Funktionsweise: Thermolumineszenz misst die Lichtemission, die entsteht, wenn bestrahlte silikathaltige Mineralien erhitzt werden. Diese Lichtemission entsteht durch die Freisetzung von Energie, die zuvor durch ionisierende Strahlung in den Kristallen gespeichert wurde. Sie dient als eindeutiger Indikator dafür, dass die Probe ionisierender Strahlung ausgesetzt war.
  • Einsatzbereiche: Thermolumineszenz wird häufig bei der Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika oder Produkten mit mineralischen Bestandteilen eingesetzt. Auch in der Archäologie wird sie zur Datierung von Materialien verwendet.
  • Zuverlässigkeit: Dieses Verfahren gilt als sehr präzise und kann auch geringe Strahlendosen nachweisen.
  • Einschränkungen: Die Methode ist nur bei Produkten anwendbar, die silikathaltige mineralische Verunreinigungen enthalten.
  • Weitere Informationen zur Bestrahlung finden Sie unter UA-BW | Lebensmittelbestrahlung

 

Fazit

Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe verdeutlicht, dass Henna-Haarfarben gelegentlich mit ionisierender Strahlung behandelt werden. Die Bestrahlung kann zwar die Sicherheit und Haltbarkeit erhöhen, sollte jedoch stets transparent kommuniziert werden, damit informierte Kaufentscheidungen getroffen werden können.

Bereits 2023 wurden Henna-Haarfarben auf ihre Inhaltsstoffe und Eigenschaften hin untersucht: Haare färben - aber bitte natürlich!

Nicht alle Produkte halten, was sie versprechen. Gerade bei Henna-basierten Farben aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Hier werden immer wieder bedenkliche Farb- und Oxidationsmittel verwendet, die teilweise nicht einmal deklariert oder sogar in der Anwendung verboten sind.

 

[1] https://www.lgl.bayern.de/produkte/kosmetika/kosmetische_mittel/ue_2010_naturhaarfarben.htm

 

 

Artikel erstmals erschienen am 26.03.2025