Quecksilber in Hautbleichmittel - ein gefährliches Wiedersehen

Das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe

 

Hautbleichmittel enthalten häufig kritische Wirkstoffe und werden daher seit Jahren verstärkt überwacht. Zu Recht, wie eine aktuelle Probe aus dem Internethandel zeigt. Das Produkt fiel bereits in der Vergangenheit auf und enthielt erneut erhebliche Mengen an giftigem Quecksilber. Können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen Produkten schützen?

Das Bild zeigt, wie eine Person auf ihrer Hand mit einem Pigmentfleck eine Creme anwendet.

Abb.1: Hautbleichmittel werden sowohl für große Hautareale als auch für kleinere Pigmentflecken eingesetzt

 

Auch der Onlinehandel wird von der Kosmetiküberwachung überprüft. Dabei ist ein Schwerpunkt die gezielte Recherche nach Produkten, die in der Vergangenheit auffällig waren. Hierbei sind wir auf ein Hautbleichmittel gestoßen, in dem 2020 erhebliche Mengen Quecksilber gefunden wurden. Mit einer Probenahme wollten wir prüfen, ob sich die Zusammensetzung des Produkts geändert hatte oder es weiterhin gesundheitsschädliche Mengen an Quecksilber enthielt.

Die Produktkennzeichnung gab keinen Hinweis darauf, dass Quecksilber enthalten war. Laut den Angaben auf der Verpackung enthielt das Produkt neben Pflanzenextrakten und Vitaminen den Stoff α-Arbutin. Hierbei handelt es sich um einen wirksamen Hautbleich-Stoff, der die bleichende Wirkung der Creme erklären könnte. Quecksilberhaltige Verbindungen, häufig zu erkennen an der englischsprachigen Bezeichnung „Mercury“ oder dem chemischen Elementsymbol „Hg“, waren hingegen nicht aufgeführt. Da in diesem Produkt bereits in der Vergangenheit Quecksilber nachgewiesen wurde, haben wir es dennoch gezielt hierauf untersucht. Und wir wurden fündig: In der Probe stellten wir einen Quecksilber-Gehalt von 1,7 g/100 g fest.

 

Wirkungen und Nebenwirkungen von Quecksilber

Mit der Anwendung von Quecksilber lässt sich die Bildung des Hautpigments Melanin hemmen, was zu einem helleren Hautton führt. Daher werden verschiedene Quecksilberverbindungen in Hautbleichmitteln in Form von Cremes oder Seifen eingesetzt.

Doch für das Erreichen eines vermeintlichen Schönheitsideals zahlt man einen hohen Preis: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von quecksilberhaltigen Hautbleichmitteln, zu denen Nierenschäden und Hautausschläge, aber auch Angstzustände, Depressionen, Psychosen und Nervenstörungen gehören und führt verschiedene Fallberichte zu Quecksilbervergiftungen durch Hautbleichmittel auf (1).

Durch den vergleichsweise hohen Gehalt an Quecksilber im untersuchten Produkt lässt sich nicht ausschließen, dass diese (Neben-)Wirkungen bei der Verwendung des Hautbleichmittels auftreten.

 

Darf Kosmetik Quecksilber enthalten?

Kosmetische Mittel, die in der EU auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen für die menschliche Gesundheit sicher sein. Die beschriebenen Nebenwirkungen sind für kosmetische Mittel nicht akzeptabel, derartige Produkte sind schon allein deshalb in der EU nicht verkehrsfähig.

Daneben gilt: Quecksilber und seine Verbindungen dürfen in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein. Ausgenommen davon ist die Verwendung bestimmter quecksilberhaltiger Konservierungsstoffe in Augenmitteln. Die Produkte dürfen dann aber eine Quecksilber-Konzentration von 0,007 g/100 g nicht überschreiten.

Abgesehen davon dürfen nur Spuren von Quecksilber enthalten sein, die beispielsweise durch Verunreinigung natürlicher Bestandteile in das kosmetische Mittel gelangen und technisch unvermeidbar sind. Bedingung hierfür ist, dass die Sicherheit durch den verbotenen Stoff nicht beeinträchtigt wird. In bundesweiten Untersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2012 lag der Quecksilber-Gehalt in 90 % der kosmetischen Mittel bei weniger als 0,1 mg/kg (≙ 0,00001 g/100 g) (2), womit dieser Gehalt als erster Anhaltspunkt für eine vermeidbare Verunreinigung dienen kann. Der Nachweis für die Unvermeidbarkeit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist im Sicherheitsbericht zu erbringen, der für jedes kosmetische Mittel erstellt werden muss.

 

Die Überwachung des Onlinehandels als Herausforderung

Der Onlinehandel ermöglicht unkomplizierte und schnelle Vertriebswege. Gerade bei Anbietern aus Drittstaaten ist ein effizienter Vollzug kaum möglich. Daher ist es auch bei vom Markt genommenen Produkten ein Leichtes, diese nach einer gewissen Zeit an einer anderen Stelle erneut anzubieten – wie auch im vorliegenden Fall geschehen.

Infokasten

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei fehlerhafter Kennzeichnung die Zusammensetzung kosmetischer Mittel kaum überprüfen. Folgende Anhaltspunkte deuten allerdings auf Nicht-Konformität mit dem EU-Kosmetikrecht hin:

 

  • keine Anschrift innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Für kosmetische Mittel, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, ist eine verantwortliche Person innerhalb    des EWR verpflichtend.

 

  • Vorsichtsmaßnahmen nicht in deutscher Sprache

Für die sichere Anwendung mancher kosmetischen Mittel sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Bei Kosmetika, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, müssen diese Hinweise in deutscher Sprache angegeben sein.

 

  • Auslobungen versprechen Heilung von Krankheiten

Produkte, die zur Heilung von Krankheiten (z. B. Pigmentierungsstörungen) bestimmt sind, erfüllen den Arzneimittelbegriff und benötigen eine Zulassung. Mit Kosmetika sollten keine Krankheiten behandelt werden. Wir empfehlen eine Beratung durch medizinisches Personal.

 

  • Vorsichtsmaßnahmen als Hinweis auf Quecksilber

Laut einem Informationsblatt der WHO können bei Hautbleichmitteln Hinweise darauf, dass der Kontakt mit Silber, Gold, Gummi, Aluminium und Schmuck vermieden werden soll, auf Quecksilber hindeuten (1). Die von uns untersuchte Probe trug diese Hinweise allerdings nicht.

 

Fazit

Das untersuchte Hautbleichmittel wurde wegen des erneuten Quecksilber-Fundes als nicht sicher für die menschliche Gesundheit beurteilt. Für das Produkt wurde deshalb eine Meldung im europäischen Schnellwarnportal für Verbraucherprodukte (Safety Gate) erstellt und es wurde vom Online-Marktplatz, über den die Probe bezogen wurde, entfernt. Wegen der Schnelllebigkeit des Onlinehandels ist es aber leider nicht auszuschließen, dass dieses oder ähnliche Produkte an anderer Stelle wieder erhältlich sein werden. Teilweise können rechtswidrige Produkte durch Nachverfolgung von Behörden wieder aufgespürt werden. Da ein vollständiges Eindämmen aber unmöglich scheint, ist besonders beim Onlinekauf von Kosmetik stets Vorsicht geboten.

 

Quellen

(1) WHO information sheet: Mercury in skin lightening products (WHO/CED/PHE/EPE/19.13, aufgerufen am 13.03.2023)

(2) Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen veröffentlicht (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 07.11.2016, aufgerufen am 19.04.2023)

 

Weiterführende Dokumente

Hautbleichmittel – ein riskanter Weg zum Schönheitsideal? (CVUA Karlsruhe, Beitrag vom 04.04.2017)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 09.06.2023