Babypuder mit Talkum - das CVUA Karlsruhe gibt wichtige Hinweise für die sichere Verwendung

Dr. G. Mildau

 

Folgendes unglückliches Ereignis ist für uns Anlass für weitere Verbraucheraufklärung:
„Die Tochter einer Verbraucherin schaffte es, die auf dem Wickeltisch stehende Dose Babypuder zu öffnen. Der Inhalt fiel dem 17 Monate alten Mädchen über Gesicht und Oberkörper. Das Kind wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde die Durchführung einer Bronchioskopie für erforderlich erachtet. Glücklicherweise wurden keine Puderbestandteile in der Lunge entdeckt, so dass das Kind wieder entlassen werden konnte."

 

Babypuder besteht in der Regel zu über 90 % aus Talkum. Talkum ist ein vielseitg eingesetztes Mineral (Magnesiumsilikathydrat, chemische Zusammensetzung Mg3Si4O10(OH)2 , bekannt auch als Speckstein). Es fühlt sich seifig oder fettig an und hat gleitende Eigenschaften. Daher dient es in der Medizin und auch bei Kosmetika als Pudergrundlage. In der bei allen kosmetischen Mitteln obligatorischen Bestandteileliste (Ingredients) ist Talkum als „Talc" gekennzeichnet.

 

Die Kosmetikverordnung schreibt bei talkumhaltigen pulvrigen Kosmetika für Kinder bis zu 3 Jahren folgenden Warnhinweis vor: „Von Nase und Mund des Kindes fernhalten" (s. Anl. 2 Nr. 59 Kosmetikverordnung). Die Babyprodukte, die wir überprüft haben, wiesen den vorgeschriebenen Warnhinweis auf. Bei sechs von sieben verschiedenen Produkten stand zusätzlich: „Wichtiger Hinweis: Puder unzugänglich für Kinder aufbewahren".

 

Der Warnhinweis ist notwendig, weil beim Einatmen von Talkum - wie bei allen feinen Stäuben - die Gefahr besteht, dass die kleinen wasserunlöslichen Partikel in die Atemwege und dort, wenn sie nicht wieder abgehustet werden, in die tieferen Atemwege gelangen und Entzündungen hervorrufen können. Im schlimmsten Fall können hieraus Belüftungsstörungen und Lungenentzündungen entstehen. Bei vorgesehener Verwendung von Babypuder besteht diese Gesundheitsgefahr nicht.

 

Auch bei nicht talkumhaltigen Pudern - im Handel eher selten - muss die Gefahr der Aspiration in der für alle kosmetischen Mittel erforderlichen Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden. Wenn die Stäube dieser Puder so fein sind, dass das Einatmen auch hier eine Gefahr darstellt, so müssen die oben genannten Warnhinweise ebenfalls angebracht werden.

 

Aufgrund des aktuellen Falles, der uns über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreichte, machten wir uns über die Datenlage in den deutschen Giftinformationszentren kundig. Hieraus ergab sich, dass in den vergangenen Jahren durchaus Fälle von Puderaspirationen bei Babys und Kleinkinder vorkamen. Die Vergiftungszentrale beim Bundesinstitut für Risikobewertung wird unseren zusammenfassenden Bericht dieser Fälle zum Anlass nehmen, gemeinsam mit den Vergiftungszentralen die Sicherheit von talkumhaltigen Babypudern erneut zu bewerten.

 

Nähere Informationen zu den Giftinformationszentralen und deren Arbeit finden Sie unter http://www.bfr.bund.de/cd/7467

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Babypuder bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein sicheres kosmetisches Mittel ist. Um eine Puder-Inhalation bei Babys zu vermeiden, sollte folgendes beachtet werden:

  1. Puderdosen sollten nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Dies bezieht sich auch auf größere Kinder, die evt. mit der Puderdose spielen und dadurch Puderwolken verursachen könnten.
  2. Puderdosen müssen immer verschlossen aufbewahrt werden.
  3. Bei der Verwendung des Puders muss entsprechend dem Warnhinweis darauf geachtet werden, dass er nicht in der Nähe des Gesichts (z.B. Hals) angewandt wird.

 

Baby, Fotograf: Sabine Beyer, pixelio.de, Image ID 351356

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baby, Fotograf: Sabine Beyer, Pixelio.de, Image ID 351356

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 18.03.2009