Ergebnisse der Untersuchungen auf Bestrahlung
I. Straub
In den zurückliegenden fünf Jahren konnte das CVUA Karlsruhe bei 2,9-8,5% der Lebensmittel eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen nachweisen.
Betroffen waren Trockenfertigsuppen aus der Türkei sowie Instantnudelgerichte aus Asien. Sind nur die Kräuter/Gewürze als Zutaten derartiger Erzeugnisse bestrahlt, so ist dies zulässig. Die Bestrahlung muss jedoch kenntlich gemacht werden. Bei den Produkten aus Asien war es fraglich, ob die Bestrahlung entsprechend der Vorgaben der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung in einer von der Europäischen Kommission zugelassenen Anlage durchgeführt wurde.
Nachweislich unzulässig bestrahlt wurden auch getrocknete Fische, Süßwasserschneckenfleisch, Flusskrebsschwänze, Spinatpulver und getrocknete Pilze, die aus Asien stammten. Auch bei einigen Nahrungsergänzungsmitteln, die Süßwasseralgenerzeugnisse (Chlorella und Spirulina) enthielten, wurde das Zentrallabor fündig. Informationen zu den Ergebnissen der Untersuchungen auf Bestrahlung am CVUA Karlsruhe für können bis 2011 den jeweiligen Jahresberichten entnommen werden. Für die Ergebnisse für 2012 steht ein Bericht auf der Portalseite des CVUA Karlsruhe zur Verfügung
Berichte, die Aufschluss geben über die Untersuchungen und Ergebnisse aller Bundesländer, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Trockenfisch
Im Internetauftritt der Europäischen Kommission können Ergebnisse der Kontrollen von allen europäischen Mitgliedsländer eingesehen werden