Welche Lebensmittel dürfen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestrahlt werden?

I. Straub

 

Im Rahmen einer Übergangsregelung dürfen die Mitgliedstaaten bestehende nationale Zulassungen weiter aufrechterhalten. Auch die Ausweitung von Zulassungen in den einzelnen Ländern ist möglich, wenn ein anderes Mitgliedsland bereits eine Zulassung für diese Lebensmittelgruppe ausgesprochen hat.
In Belgien, Frankreich und den Niederlande dürfen beispielsweise tiefgefrorene Froschschenkel, Eiklar, Garnelen, getrocknetes Gemüse und der Zusatzstoff Gummi arabicum bestrahlt werden.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Zulassung innerhalb der Mitgliedstaaten im Bereich der Lebensmittelbestrahlung weiter zu harmonisieren und abschließend zu regeln. Daher ist eine Erweiterung der Positivliste in der Richtlinie 1999/3 EG, in der zur Zeit nur getrockneten aromatische Kräuter und Gewürze aufgeführt sind, vorgesehen. Diese erweiterte Positivliste ist dann für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Froschschenkel

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 09.09.2008