Antimon in Bier – Ursache: Filterhilfsmittel!
Dr. R. Schneider
Die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen berichtete im Laufe des Jahres über Untersuchungen auf Antimon in Bierproben und Filterhilfsmitteln. Das CVUA Karlsruhe - Schwerpunktlabor für Bier und Zentrallabor für Zusatzstoffe in Baden-Württemberg - führte ebenfalls Untersuchungen durch. Auffällig zeigten sich einige Kieselgurproben, deren hohe Antimongehalte auch in anderen Chargen des Herstellers durch weitereUntersuchungseinrichtungen in der Bundesrepublik bestätigt wurden.Im Jahr 2002 berichteten wir über Arsen in Filterhilfsmitteln. Damals war Bentonit, ein vulkanischer Ton mit hohem Anteil an Montmorillonit, der weitestgehend aus Aluminiumsilikat besteht, auffällig geworden. Die in der Zusatzstoffverkehrsverordnung genannte Höchstmenge für Arsen wurde um mehr als 50 % überschritten.Nachdem unter anderem durch die Veröffentlichung „Antimon - ein globaler Schadstoff" (Nachrichten aus der Chemie 53 883-886 (2005)) die Aufmerksamkeit auf dieses Element gelenkt worden war, wurde es tatsächlich in Bierproben nachgewiesen. Ursache für die Kontamination waren jedoch nicht die eigentlichen Rohstoffe Hopfen und Getreide (über die Umwelt kontaminiert, wie es die Veröffentlichung vermuten ließ), sondern die eingesetzten Filterhilfsstoffe, namentlich Kieselgur.Im CVUA Karlsruhe wurden insgesamt 217 Bier- und 35 Filterhilfsmittelproben untersucht. Die Bestimmung der Antimongehalte erfolgte mittels ICP-MS in den Bieren nach Verdünnung, in den Filterhilfsmitteln nach Extraktion mit einprozentiger Weinsäure. Bei den untersuchten Bieren lag in zwölf Fällen (5,5 %) eine Antimonkontamination im Bereich der Wassergrenzwerte von 5 μg/l vor. Die Kontaminationsursache ließ sich auch bei unseren Untersuchungen auf die verwendeten Filtermaterialien (Kieselgur) eingrenzen. Speziell für Kieselgur existieren keine Reinheitsanforderungen mit Höchstmengenfestlegungen, jedoch lassen sich unter Einbeziehung der vergleichbaren Toxizität und der mit Bentonit vergleichbaren Anwendung hilfsweise die Reinheitskriterien für Arsen in Bentonit der Weinverordnung heranziehen. Hierfür sind als Höchstmenge 2 mg/kg lösliches Arsen in Weinsäure angegeben. In fünf der 28 untersuchten Kieselgure (18 %) wurde ein Antimongehalt von über 2 mg/kg vorgefunden. Der Gehalt an Antimon in diesen Proben ist daher nicht mehr toxikologisch unbedenklich. Des weiteren ist anzumerken, dass weitere untersuchte Kieselgurproben anderer Hersteller unterhalb von 2 mg/kg lagen, eine technische Vermeidbarkeit derart hoher löslicher Antimongehalte somit offensichtlich gegeben ist.Antimongehalte in Bier, die auf den Übergang von Antimon aus Filterhilfsmitteln zurückzuführen sind, entsprechen nicht den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 315/93 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln. Die Etablierung eines rechtsgültigen Grenzwertes für Antimon in Bier z. B. in Höhe von 10 μg/l (= doppelter Grenzwert für Trinkwasser) wäre wünschenswert, wobei dabei eine einheitliche Regelung für alle filtrierten Lebensmittel angestrebt werden sollte.