Eiskaltes Risiko für Kinder – Glycerin in Slush-Eis-Getränken
A. Görich, F. Pretzl, M. Meier, J. Keller, T. Kuballa

Abbildung 1: Bunte Slush-Eis-Getränke (Bildquelle: CVUA KA, mit Hilfe von Kl (ChatGPT) erstellt)
Vor allem an heißen Sommertagen ist ein Slush-Eis-Getränk (kurz „Slush“ oder „Slushy“) eine beliebte Abkühlung bei vielen Kindern und Jugendlichen. Bereits Kleinkinder können aufgrund der bunten Farben auf die Slushies aufmerksam werden.
Warum wird Glycerin zugesetzt?
Bei Slush-Eis-Getränken kann Zucker durch Glycerin ersetzt werden, um bei gleichzeitiger Zuckerreduktion die Stabilität der feinen Eisstruktur zu gewährleisten. Glycerin ist aktuell als Lebensmittelzusatzstoff E 422 in aromatisierten Getränken ohne Höchstmengenbeschränkung („quantum satis“) zugelassen.
Begriffsbestimmung „quantum satis“:
Gemäß EU-Zusatzstoffverordnung bedeutet „quantum satis“, dass keine numerische Höchstmenge für die Verwendung eines Zusatzstoffes festgelegt wird. Die Stoffe sind gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden.
Gesundheitliche Einstufung
In Schottland wurden in den Jahren 2021 und 2022 zwei Fälle bekannt, in denen Kinder nach dem Verzehr Glycerin-haltiger Slush-Eis-Getränke mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können bei hohen Aufnahmemengen an Glycerin Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit auftreten. Für die Risikobewertung wurde vom BfR anhand der Studienlage eine Glycerin-Dosis von 250 mg/kg Körpergewicht (KG) als Referenzdosis abgeleitet, oberhalb derer gesundheitliche Bedenken bestehen. [1,2]
Unsere Untersuchungen
Das CVUA Karlsruhe untersuchte 2025 insgesamt 13 Slush-Eis-Getränke hinsichtlich ihres Glycerin-Gehalts. Die Probennahme erfolgte risikobasiert in verschiedenen Freizeiteinrichtungen (z. B. Kinos, Schwimmbädern, Indoor-Spielplätzen). Beim Auftauen der Proben nimmt deren Volumen unterschiedlich stark ab. Daher beziehen sich die Untersuchungsergebnisse auf den vollständig aufgetauten, flüssigen Zustand der Proben. Auf diese Weise ist eine einheitliche Risikobetrachtung möglich.
In sechs Proben (46 %) wurde kein Glycerin gefunden. Diese Produkte waren ausschließlich mit Zucker gesüßt. Die sieben übrigen Proben enthielten hingegen Glycerinkonzentrationen zwischen 8,2 g/l und 37,8 g/l. Die durchschnittliche Glycerinkonzentration lag bei 26,9 g/l.
Vier der Proben (31 %) waren gesundheitsschädlich, da die kritische Dosis von 250 mg/kg KG bei Kindern schon beim Verzehr von einer Portion überschritten wird. Außerdem gab es keinerlei Warnhinweise, dass die Produkte z. B. nur in begrenzten Mengen für Kinder geeignet seien. Die Glycerinmenge zweier weiterer Proben lag bei 20,3 und 25,3 g/l. Da das genaue Portionsvolumen zum Zeitpunkt der Probenahme nicht bekannt war, wurden diese Proben nicht als gesundheitsschädlich beurteilt. Bei einem entsprechenden Portionsvolumen wird aber auch hier die kritische Referenzdosis erreicht.
Nur eine Probe mit Glycerin war nicht zu beanstanden.

Abbildung 2: Anzahl der Proben mit und ohne Glyceringehalt und deren Einstufung
1 beurteilt als gesundheitsschädlich gemäß Art. 14 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) 178/2002
2 Dosis von 250 mg/kg KG nicht gesichert überschritten, da genaues Portionsvolumen nicht bekannt
Wie viel Slush-Eis ist zu viel?
Für die sieben Glycerin-haltigen Proben wurde anhand des durchschnittlichen Glyceringehalts (26,9 g/l) die kritische Verzehrsmenge für Kinder und Jugendliche berechnet (siehe Tabelle 1). Sie beschreibt die (aufgetaute) Verzehrsmenge, ab der die Referenzdosis von 250 mg/kg KG überschritten wird und gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
| Verbrauchergruppe | Kritische Verzehrsmenge [ml] 1 |
|---|---|
| Kleinkinder (1-3 Jahre; 12 kg) |
111 |
| Kinder (3-10 Jahre; 23,1 kg) |
215 |
| Jugendliche (10-14 Jahre; 43,4 kg) |
404 |
| Jugendliche (14-18 Jahre; 61,3 kg) |
570 |
| Erwachsene (70 kg) | 651 |
1 Verzehrsmenge (nach Auftauen), ab der auf Basis des durchschnittlichen Glyceringehaltes der glycerinhaltigen Proben die vom BfR abgeleitete Referenzdosis von 250 mg/kg KG für Glycerin überschritten wird.
Das Ergebnis ist deutlich: Schon eine kleine Portionsgröße von 300 ml Slush (ca. 250 ml aufgetaut) überschreitet die kritische Verzehrsmenge bei Kindern und Kleinkindern erheblich. Bei Jugendlichen wird diese bereits bei einer Portionsgröße von 500 ml Slush (ca. 420 ml aufgetaut) überschritten.
Fazit
Unsere Untersuchungen zeigen: Slush-Eis-Getränke können insbesondere für Kinder und Jugendliche ein Risiko darstellen. Sechs der untersuchten Produkte enthielten gesundheitlich bedenkliche oder gesundheitsschädliche Mengen an Glycerin. Warnhinweise für die gefährdeten Verbrauchergruppen (Kinder, Jugendliche), etwa zu einer Begrenzung der Verzehrmenge, gab es bei den kritischen Produkten keine.
Verbraucher können Folgendes tun:
✓ Achten Sie auf mögliche Warnhinweise!
✓ Fragen Sie nach, ob der Slush Glycerin enthält. Ein Hinweis auf das Vorhandensein von Glycerin kann auch die Angabe „zuckerreduziert“ oder „zuckerfrei“ sein.
✓ Konsum auf eine Portion beschränken, keine Refill-Angebote nutzen!
✓ Verzehr von weiteren Lebensmitteln mit wasserbindenden oder abführenden Zusatzstoffen wie z. B. Zuckeralkoholen (u. a. Erythrit, Xylit, Sorbit) meiden!
✓ Bei unzureichenden Informationen: Im Zweifel auf den Verzehr verzichten!
Das CVUA Karlsruhe behält Slush-Eis-Getränke auch 2026 in Zusammenarbeit mit den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Sinne eines wirksamen gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Auge.
Literatur
[1] EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS). „Re-evaluation of glycerol (E 422) as a food additive“, EFSA Journal 15(3) (2017), 4720, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2017.4720
[2] BfR-Stellungnahme Nr. 004/2025: „Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen“, abrufbar unter: https://www.bfr.bund.de; zuletzt aufgerufen am 02.03.2026
[3] EFSA Scientific Committee: „Guidance on selected default values to be used by the EFSA Scientific Committee, Scientific Panels and Units in the absence of actual measured data”, EFSA Journal 10(3) (2012), https://doi.org/10.2903/j.efsa.2012.2579