Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe – Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2024

Dr. Christina Skiera (CVUA KA)

 

Ergebnisse des Jahres 2024 in Kürze

Die Untersuchungsergebnisse für 2024 bestätigen den positiven Trend der Vorjahre: Rückstände pharmakologisch wirksamer Substanzen in Proben tierischer Herkunft bleiben auf niedrigem Niveau.

 

Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans

  • Über 3.200 Proben aus Schlacht- und Erzeugerbetrieben in Baden-Württemberg wurden analysiert.
  • Nur bei 6 Tieren (0,2 %) wurden Rückstände nachgewiesen.
  • Keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstmengen wurden festgestellt.

 

Hemmstofftest-Untersuchungen

  • Rund 24.000 Tierproben aus Schlachthöfen wurden untersucht.
  • Bei nur 21 Tieren (0,09 %) wurden Antibiotikarückstände nachgewiesen.
  • Bei 8 Tieren (0,03 %) lagen die Werte über den zulässigen Höchstmengen.

 

Untersuchungen von Handelsproben

  • 791 Proben aus dem Lebensmittelhandel wurden am CVUA Karlsruhe getestet.
  • In 14 Proben (1,8 %) wurden Rückstände festgestellt.
  • 8 Proben (1,0 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben.

 

Die umfangreichen Kontrollen gewährleisten weiterhin ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit bei Produkten tierischer Herkunft in Baden-Württemberg.

Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann zu Rückständen pharmakologisch aktiver Substanzen in Lebensmitteln tierischer Herkunft führen. Um gesundheitliche Risiken und unerwünschte Effekte für Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen, unterliegen arzneiliche Wirkstoffe und deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren innerhalb der EU strengen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Kontrolle auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe findet entlang der gesamten Produktionskette statt. Das CVUA Karlsruhe führt im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) Untersuchungen an Proben lebensmittelliefernder Tiere aus baden-württembergischen Erzeuger- und Schlachtbetrieben durch und analysiert zudem Produkte aus dem Lebensmittelhandel.

 

Chemisch-physikalische Untersuchungen nach dem NRKP

Im Jahr 2024 wurden am CVUA Karlsruhe rund 3.200 Proben lebensmittelliefernder Tiere aus Baden-Württemberg mittels chemisch-physikalischer Methoden auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht. Der überwiegende Teil dieser Proben (73 %) wurde in Schlachtbetrieben entnommen, während 27 % aus Erzeugerbetrieben stammten.

Auf dem Bild sind durchsichtige Probengefäße für Urin und Plasma, Plastikbeutel, braune Gefäße für Milchproben, Kühlakkus für den Probenversand, Etiketten und NRKP-Klebeband zu sehen.

Abb. 1: Material zum Verpacken von NRKP-Proben (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)

 

Lediglich bei Proben von 6 Tieren (0,2 %) wurden Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe festgestellt. Die identifizierten Substanzen gehörten zu den Wirkstoffgruppen Antibiotika, nicht-steroidale Entzündungshemmer und Antiparasitika. Die festgestellten Gehalte lagen alle unterhalb der jeweiligen zulässigen Rückstandshöchstmengen, daher erfüllten alle untersuchten Proben die rechtlichen Vorgaben. Weiterführende Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP sind im Jahresbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter folgendem Link verfügbar: BVL - Nationaler Rückstandskontrollplan

 

Hemmstoff-Untersuchungen

Gemäß § 10 der Tierischen Lebensmittelüberwachungsverordnung (Tier-LMÜV) sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, Rückstandsuntersuchungen bei mindestens 2 % aller Kälber und 0,5 % aller gewerblich geschlachteten Huftiere durchzuführen. Diese nationale Vorschrift führt zu einer deutlich höheren Probenanzahl als nach europäischen Vorgaben erforderlich wäre. Die zusätzlichen Proben werden meist direkt in den Schlachtbetrieben entnommen und zunächst mit dem allgemeinen Hemmstofftest (AHT) analysiert.

Auf dem Bild links ist eine in zwei Segmente geteilte Hemmstoffplatte zu sehen. Um das Testplättchen auf der linken Seite ist deutlich ein Hemmhof zu erkennen, um ein ausgestanztes Nierenstück auf der rechten Seite ist kein Hemmhof vorhanden. Auf dem Bild rechts ist eine Schweineniere zu sehen, bei der Nierenstücke für den Hemmstofftest ausgestanzt wurden.

Abb. 2: : (links) Hemmstoffplatte mit Testplättchen (mit Hemmhof) und ausgestanztem Nierenstück (kein Hemmhof), (rechts) eine Nierenprobe, von der bereits Nierenstücke für den Hemmstofftest ausgestanzt wurden (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)

 

Im Berichtsjahr wurden landesweit in Baden-Württemberg Proben von insgesamt 24.000 Tieren mittels AHT analysiert. Davon entfielen etwa 3.700 Proben auf das CVUA Karlsruhe, während der Großteil der Untersuchungen in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben stattfand.

 

Bei Proben von 58 Tieren (0,24 %) zeigten sich positive Hemmstofftest-Befunde. Diese wurden anschließend am CVUA Karlsruhe mittels chemisch-physikalischer Methoden weitergehend untersucht, um die Wirkstoffe, die einen sog. „Hemmhof“ verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren. In Proben von 21 Tieren (0,09 %) wurden pharmakologisch wirksame Substanzen nachgewiesen und quantifiziert. Die identifizierten Wirkstoffe gehörten zu der Gruppe der Antibiotika, der synthetischen Corticosteroide und nicht-steroidalen Entzündungshemmern. Bei Proben von sechs Tieren wurden Mehrfachrückstände festgestellt. In acht Fällen (0,03 %) überschritten die ermittelten Rückstandsgehalte die zulässigen Höchstmengen. Eine Übersicht der Rückstandsbefunde ist in Tabelle 1 dargestellt.

 

Tabelle 1: Proben mit positivem AHT und anschließendem Rückstandsbefund

 Dargestellt ist jeweils die Gesamtzahl an Muskel- bzw. Nieren-Proben pro identifiziertem Wirkstoff (gesamt) sowie die Anzahl, bei welcher es bei bestimmten Wirkstoffen zu einer Höchstmengenüberschreitung kam (>HM). Mehrfachzählungen sind möglich.

Wirkstoff

Muskel

Niere

  gesamt  

    >HM    

  gesamt  

    >HM    

Dexamethason 2 1 3 3
Oxytetracyclin (Summe) 3

1

3 2
Tulathromycin 2 1 2 2
Enrofloxacin / Ciprofloxacin 3 1 3 1
Tetracyclin (Summe) 2 1 2 1
Amoxycillin 1 1 1 1
Marbofloxacin 1 1 1 1
Meloxicam 1 1 1 1
Doxycyclin 2 1 3 0
Chlortetracyclin (Summe) 1 0 4 0
Ketoprofen* 1 0 3 0
Benzylpenicillin 0 0 2 0
Flunixin 0 0 1 0
Neomycin 0 0 1 0

*Hinweis zu Ketoprofen: Der Wirkstoff Ketoprofen aus der Gruppe der nicht-steroidalen Entzündungshemmer ist für Rinder, Schweine und Equiden ohne Erfordernis einer Rückstandshöchstmenge zugelassen. Jedoch ist bei der Anwendung von Ketoprofen eine Wartezeit abhängig vom eingesetzten Präparat einzuhalten. Weiterführende Informationen zu Ketoprofen siehe Infokasten im Jahresbericht 2022.

 

Untersuchung von Proben aus dem Lebensmittelhandel

Das CVUA Karlsruhe untersucht nicht nur Proben aus baden-württembergischen Erzeuger- und Schlachtbetrieben, sondern auch Produkte aus dem Lebensmittelhandel. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf tierischen Lebensmitteln, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren und auch solchen, die über das europäische Schnellwarnsystem RASFF („Rapid Alert System for Food and Feed") gemeldet wurden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden importierte Proben aus Drittstaaten, da außerhalb der EU oft abweichende gesetzliche Standards gelten. Hierzu zählen beispielsweise Corned Beef und Rindfleisch aus Südamerika sowie Shrimps und Fische aus südostasiatischen Aquakulturen.

Auf dem Bild sind verschiedene Lebensmittel aus dem Lebensmittelhandel zu sehen. Dies sind: Eine 10er Packung mit Eiern, ein Fischfilet, 2 verschiedene Arten von Shrimps.

Abb. 3: Laborproben zur Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe aus dem Lebensmittelhandel (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)

 

Im Berichtsjahr wurden am CVUA Karlsruhe 791 Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe getestet. In 14 Proben (1,8 %) wurden Rückstände nachgewiesen. 8 Proben (1,0 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine Übersicht über die untersuchten Proben gibt Tabelle 2.

 

Tabelle 2: Lebensmittelproben mit Rückstandsbefunden

Aufgelistet sind alle Proben, in welchen ein oder mehrere pharmakologisch wirksame Stoffe nachgewiesen wurden, sortiert nach Lebensmittelgruppen. Erläuterung zur Bewertung:

„unter HM“ = Gehalt des Stoffes in der Probe liegt unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge;

„über HM“ = die Rückstandshöchstmenge für diesen Stoff wurde in der Probe überschritten;

„über RWM“ = der Referenzwert für Maßnahmen dieses Stoffes wurde in der Probe überschritten

Proben

Herkunft

Rückstandsbefunde

entspricht den

rechtlichen

Vorgaben

Wirkstoff

Wirkstoffgruppe

Bewertung

Fisch (Drittstaaten)

Gesamtprobenzahl: 71

Schlankwels (Pangasius spp.)

Vietnam

Azithromycin

Antibiotika

nicht zugelassener Stoff

nein

Schlankwels (Pangasius spp.)

Vietnam

Leukomalachit- grün

Farbstoffe (antiparasitäre/ antibiotische Wirkung)

über RWM

nein

Catfish, Katzenwels (Ictalurus furcatus)

Vietnam

Leukomalachit- grün

Farbstoffe (antiparasitäre/ antibiotische Wirkung)

über RWM

nein

Krebstiere (Drittstaaten)

Gesamtprobenzahl: 92

White Tiger Shrimps

Vietnam

AOZ

Antibiotika

über RWM

nein

White Tiger Shrimps

Vietnam

Doxycyclin,

Tetracyclin

Antibiotika

unter HM

nein

White Tiger Shrimps

Vietnam

Doxycyclin,

Tetracyclin

Antibiotika

über HM

nein

White Tiger Shrimps

Vietnam

Oxytetracyclin, Trimethoprim

Antibiotika

unter HM

nein

White Tiger Garnele

Brasilien

Doxycyclin

Antibiotika

über HM

nein

Party Garnelen

Vietnam

Doxycyclin

Antibiotika

unter HM

ja

Froschschenkel

Gesamtprobenzahl: 2

Froschschenkel

Vietnam

AOZ

Antibiotika

über RWM

nein

Froschschenkel

Vietnam

AOZ

Antibiotika

über RWM

nein

Geflügelfleisch

Gesamtprobenzahl: 145

Wachtel

Frankreich

Lasalocid

Antiparasitika

unter HM

ja

Eier

Gesamtprobenzahl: 182

Hühnereier (Freilandhaltung)

Deutschland

Fluralaner

Antiparasitika

unter HM

ja

Hühnereier (Freilandhaltung)

Deutschland

Fenbendazol

Antiparasitika

unter HM

ja

Bio-Hühnereier

Deutschland

Fenbendazol

Antiparasitika

unter HM

ja

Hühnereier (Bodenhaltung)

Deutschland

Flubendazol

Antiparasitika

unter HM

ja

 

Bei der Kontrolle von importierten Aquakulturprodukten (Fische, Garnelen und Froschschenkel) fielen im Berichtsjahr mehrere Proben auf, die nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprachen. Die gefundenen Rückstände umfassten sowohl zugelassene Antibiotika oberhalb der Höchstmengen als auch in der EU nicht zugelassene oder verbotene Substanzen wie Nitrofurane (AOZ), Malachitgrün und Azithromycin. Nähere Informationen zu der stofflichen und rechtlichen Einordnung sind im folgenden Fachbeitrag auf der Homepage des CVUA Karlsruhe zu finden: "Aquakultur unter der Lupe: Untersuchungsergebnisse zu Tierarzneimittelrückständen in Importprodukten".

 

Darüber hinaus wurden auch in einer Wachtel aus Frankreich und in 4 Proben „Hühnereier“ aus Deutschland Antiparasitika nachgewiesen. Die Rückstandsgehalte lagen jedoch alle unterhalb der zulässigen Höchstmengen, daher entsprachen sie den rechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Fachbeitrag auf unserer Homepage: "Untersuchung von Tierarzneimittelrückständen in Eiern bestätigt hohe Qualitätsstandards".

 

Fazit

Die Untersuchungsergebnisse des Jahres 2024 zeigen ein überwiegend positives Bild bei der Kontrolle auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe. Bei den NRKP- und Hemmstofftest-Untersuchungen wurden besonders niedrige Beanstandungsquoten verzeichnet: Nur in 0,2 % (6 Tiere) der NRKP-Proben waren überhaupt Rückstände nachweisbar, wobei alle diese Proben den rechtlichen Vorgaben entsprachen. Bei den Hemmstoffuntersuchungen lag der Anteil nicht-konformer Proben mit 0,03 % (8 Tiere) ebenfalls auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

Im Bereich der Lebensmitteluntersuchungen fiel die Beanstandungsquote mit 1,0 % (8 Proben) etwas höher als in den Vorjahren aus, wobei insbesondere Aquakulturprodukte aus Drittstaaten durch Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften auffielen. Die Ergebnisse verdeutlichen die Wichtigkeit einer kontinuierlichen Kontrolle besonders bei Importprodukten, um den hohen Verbraucherschutzstandard in Deutschland weiterhin zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen:

 

 

Artikel erstmals erschienen am 06.08.2025