Aquakultur unter der Lupe: Untersuchungsergebnisse zu Tierarzneimittelrückständen in Importprodukten
Dr. Christina Skiera (CVUA KA)
Aquakultur im Aufschwung
Aquakultur blickt weltweit auf eine jahrtausendealte Tradition zurück. Sie bezeichnet die kontrollierte Produktion von aquatischen Organismen - nicht nur von Fischen, sondern auch von Muscheln, Krebstieren, Algen und sogar Amphibien wie Fröschen. Die Produktionsmethoden sind dabei vielfältig: Sie reichen von traditionellen Teichen über hochtechnisierte Kreislaufanlagen und offene Netzgehege im Meer bis hin zur Muschelzucht in Küstengebieten.
Seit den 1980er Jahren verzeichnet die Aquakultur einen rasanten Aufschwung, bedingt durch die wachsende Weltbevölkerung und die steigende Nachfrage nach Fischprodukten. Sie ist einer der am schnellsten wachsenden Zweige der Ernährungswirtschaft. Ein Meilenstein wurde 2022 erreicht: Mit einer weltweiten Produktion von 130,9 Millionen Tonnen übertraf die Aquakultur erstmals die Anlandungen aus der Fangfischerei (siehe Abbildung 1). Der Großteil der globalen Aquakultur hat 2022 mit 91,4 % in Asien stattgefunden. Die zehn Hauptproduktionsländer von Aquakulturprodukten sind China, Indonesien, Indien, Vietnam, Bangladesch, Philippinen, Republik Korea, Norwegen, Ägypten und Chile. [1]

Abb. 1: Weltweite Fischerei und Aquakulturproduktion – Grafik ins Deutsche übersetzt aus „The State of World Fisheries and Aquaculture 2024“, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), S. 5, verwendet unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 [1]
Wie kommt es zu Antibiotikarückständen in Garnelen/Fischen?
Intensive Aquakultur mit hohen Besatzdichten bedingt eine höhere Häufigkeit von Krankheiten und Parasitenbefall bei den Wassertieren. Dadurch wird der vermehrte Einsatz von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln notwendig. Neben zugelassenen Antibiotika (z. B. Tetracycline, Penicilline) werden auch immer wieder verbotene oder unzulässige Wirkstoffe wie Chloramphenicol, Nitrofurane oder Triphenylmethanfarbstoffe eingesetzt.
Aquakulturprojekt 2024 am CVUA Karlsruhe
Im Jahr 2024 wurden am CVUA Karlsruhe 167 Lebensmittelproben aus Aquakultur aus Drittstaaten untersucht. Die Probenzahl setzte sich wie folgt zusammen:
- 93 Proben (56 %) Garnelen
- 71 Proben (43 %) Fische
- 2 Proben (1 %) Froschschenkel
Der überwiegende Anteil der Proben stammte aus Asien mit 84 %, 11 % der untersuchten Aquakulturproben kamen aus Zentral- und Südamerika und 4 % aus Europa. Die genaue Zuordnung zu den Herkunftsstaaten ist Abbildung 2 zu entnehmen.

Abb. 2: Herkunftsstaaten der untersuchten Proben aus Aquakultur
Das Untersuchungsspektrum umfasste dabei eine Vielzahl zugelassener Antibiotika (Tetracycline, Sulfonamide, Makrolide, Chinolone u.a.) sowie auch nicht zugelassene oder verbotene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen wie Chloramphenicol, Nitrofurane und Triphenylmethanfarbstoffe.
Insgesamt wurden in neun Proben (5,4 %) Tierarzneimittelrückstände nachgewiesen. Davon entsprachen acht Proben (4,8 %) nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine Übersicht der Rückstandsbefunde gibt Tabelle 1.
Tab. 1: Aquakulturprodukte mit Rückstandsbefunden 2024
Aufgelistet sind alle Proben, in welchen ein oder mehrere pharmakologisch wirksame Stoffe nachgewiesen wurden, sortiert nach Lebensmittelgruppen. Erläuterung zur Bewertung: „unter HM“ = Gehalt des Stoffes in der Probe liegt unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge; „über HM“ = die Rückstandshöchstmenge für diesen Stoff wurde in der Probe überschritten; „über RWM“ = der Referenzwert für Maßnahmen dieses Stoffes wurde in der Probe überschritten.
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Rückstandsbefunde in Garnelen aus Drittstaaten
Die zwei wichtigsten Garnelenarten in der modernen Aquakultur sind die Weißfuß-Garnele (Litopenaeus vannamei, auch White Tiger Garnele genannt) und die Schwarze Tigergarnele (Penaeus monodon, auch "Black Tiger Shrimp" oder "Giant Tiger Prawn" genannt). Beide Arten gehören zur Familie der Penaeidae (Geißelgarnelen) und zeichnen sich durch schnelles Wachstum und gute Anpassungsfähigkeit an Aquakulturbedingungen aus. Diese tropischen Meeresgarnelen dominieren heute den weltweiten Garnelenmarkt, wobei die Weißfuß-Garnele in den letzten Jahrzehnten zum Marktführer wurde. [2, 3, 4]

Abb. 3: Aufgetaute Garnelen-Probe (Bildquelle: CVUA KA)
Die untersuchten Garnelen und Garnelenprodukte waren größtenteils Weißfuß-Garnelen und Schwarze Tigergarnelen, was der aktuellen Marktsituation im globalen Garnelenhandel entspricht.
Von insgesamt 92 untersuchten Garnelenproben aus Drittstaaten wurden in 4 Proben (4,3 %) Antibiotikarückstände nachgewiesen. Alle 4 Proben stammten aus Vietnam. Eine Übersicht über die Befunde bei Garnelen gibt Tabelle 1. Drei der Proben entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben:
- Eine Garnelenprobe enthielt Doxycyclin, einen Wirkstoff aus der Gruppe der Tetracycline, oberhalb der zulässigen Höchstmenge.
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In einer Garnelenprobe wurden Rückstände an Doxycyclin, Tetracyclin und Oxytetracyclin (Antibiotikawirkstoffe aus der Gruppe der Tetracycline), Sulfamethoxazol (Antibiotikum aus der Gruppe der Sulfonamide) sowie Trimethoprim (Antibiotikum aus der Gruppe der Diaminopyrimidine) nachgewiesen. Die Gehalte an Doxycyclin, Tetracyclin und Sulfamethoxazol lagen oberhalb der jeweiligen zulässigen Höchstmenge, Oxytetracyclin und Trimethoprim darunter.
Dies ist nach Erfahrung des CVUA Karlsruhe ein eher ungewöhnlicher Befund, da die Behandlung von Garnelen während der Aufzucht mit vier oder sogar fünf verschiedenen Antibiotikawirkstoffen z. T. auch noch aus derselben Wirkstoffklasse eher unüblich ist. Bei der chemisch-physikalischen Untersuchung der Garnelenproben geht das CVUA Karlsruhe grundsätzlich so vor, dass zunächst die Gesamtprobe homogenisiert wird und das Homogenisat für die weiteren Untersuchungen eingesetzt wird. Es wäre denkbar, dass in den vorliegenden Fällen Garnelen aus unterschiedlichen Aufzuchten und damit auch mit unterschiedlichen Antibiotikarückständen zusammengeführt wurden.
- In einer weiteren Garnelenprobe wurden die Antibiotika Doxycylin und Tetracyclin unterhalb des zulässigen Grenzwerts und AOZ (3-Amino-2-oxazolidinon), das Stoffwechselprodukt von Furazolidon, eines verbotenen Antibiotikums aus der Gruppe der Nitrofurane, gefunden. Der AOZ-Gehalt lag deutlich über dem Referenzwert für Maßnahmen (RWM) (siehe Infokasten) und entsprach damit nicht den rechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde die Probe auch als gesundheitsschädlich beurteilt, da AOZ ein genotoxische und potentiell kanzerogener Stoff ist und eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann (siehe Infokasten Nitrofurane).
Nitrofurane
Nitrofurane sind eine Gruppe von bakteriostatisch wirksamen Breitspektrumantibiotika. Für ihre antimikrobielle Aktivität ist die Nitrogruppe am Furanring entscheidend. Nitrofurane werden im Organismus rasch verstoffwechselt, daher lassen sich bereits nach kurzer Zeit analytisch nur ihre Stoffwechselprodukte (Metaboliten) nachweisen. Der Einsatz von Nitrofuranen bei Lebensmittel liefernden Tieren ist seit 1990er Jahren EU-weit und auch in vielen anderen Ländern weltweit verboten. Grund ist deren Klassifizierung als mutagene und kanzerogene Substanzen. Und auch die Metaboliten selbst besitzen genotoxisches Potential.
Referenzwert für Maßnahmen (RWM)
Zur Harmonisierung der Kontrollen von verbotenen und nicht zugelassenen Tierarzneimittelrückständen wurde durch die Verordnung (EU) 2019/1871 für einige Stoffe ein sogenannter Referenzwert für Maßnahmen EU-weit eingeführt. Der RWM soll sowohl analytischen Überlegungen als auch dem toxikologischen Potential Rechnung tragen. Praktisch gesehen gilt also bei der Bewertung von solchen Rückstandsbefunden keine Nulltoleranz.
RWM werden auf den niedrigsten Wert festgelegt, der von den amtlichen Kontrolllaboratorien mittels Analyse erreicht werden kann. Sie werden regelmäßig überprüft und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Auf diese Weise soll eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der analytischen Leistungsfähigkeit und der Interpretation der Resultate innerhalb der EU gewährleistet werden. Das bedeutet zum einen, dass die Mindestleistungsgrenzen der amtlichen Labore unter dem RWM liegen müssen und zum anderen, dass das tierische Lebensmittel erst ab einem Rückstandsgehalt am oder über dem RWM nicht verkehrsfähig ist.
Zur Gewährleistung eines angemessenen Gesundheitsschutzniveaus wurden für Chloramphenicol, Malachitgrün und Nitrofuranmetaboliten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risikobewertungen durchgeführt, die in wissenschaftlichen Gutachten veröffentlicht wurden. Der Nachweis von Rückständen verbotener oder nicht zulässiger Stoffe, auch unter dem festgesetzten RWM, ist in der Regel ein Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung solcher Stoffe. In solchen Fällen müssen Folgemaßnahmen ergriffen werden und die Mitgliedstaaten und die Kommission über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel informiert werden. [5]
Rückstandsbefunde in Fischen aus Drittstaaten
Im Rahmen des Projekts lag der Schwerpunkt der Fischuntersuchungen auf Aquakulturerzeugnissen aus dem asiatischen Raum. Den größten Anteil der untersuchten Fischproben machte mit 70 % die Fischart „Pangasius“ (Schlankwels) aus. Der Pangasius (Pangasianodon hypothalamus) gehört zur Familie der Welse und ist ein in Südostasien heimischer, schnellwüchsiger und robuster Süßwasserfisch. Er hat sich in den letzten Jahren zu einem der bedeutendsten Aquakulturfische in Südostasien entwickelt. [1] Das untersuchte Probenspektrum umfasste neben Pangasius weitere Fischarten aus Aquakultur wie Lachs, Tilapia (Buntbarsche), Meerbrasse und Lachsforelle.

Abb. 4: Pangasius-Filets (Bildquelle: CVUA KA)
Von insgesamt 71 untersuchten Fischproben aus Drittstaaten wurden in 3 Proben (4,2 %) Rückstände an nicht zugelassenen Wirkstoffen nachgewiesen. Alle 3 Proben stammten aus Vietnam und entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine Übersicht über die Befunde ist Tabelle 1 (siehe oben) zu entnehmen.
- In einer Probe Pangasiusfilet wurde Azithromycin nachgewiesen, ein Antibiotikum aus der Wirkstoffgruppe der Makrolide. Azithromycin ist in der EU nicht als Tierarzneimittel zugelassen. Es darf somit nicht bei Lebensmittel liefernden Tieren angewandt werden.
- Zwei weitere Proben, eine Probe Pangasiusfilet und eine Probe Katzenwels (Catfish), enthielten Leukomalachitgrün, den Hauptmetaboliten des Farbstoffs Malachitgrün. Der Gehalt lag bei beiden Proben über dem RWM für Malachitgrün und Leukomalachitgrün und wurde vom CVUA Karlsruhe als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt (weitere Informationen zu Malachitgrün siehe „Infokasten Malachitgrün“). Bei der Rückstandsuntersuchung von Aquakulturprodukten aus dem südostasiatischen Raum werden EU-weit immer wieder Malachitgrün und dessen Metabolit nachgewiesen. In den Jahren 2022 bis 2024 gab es hierzu 27 Warnmeldungen über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Die missbräuchliche Anwendung von Malachitgrün-Präparaten lässt sich mit den geringen Kosten, der hohen Verfügbarkeit und der hohen Wirksamkeit von Malachitgrün als Tierarzneimittel erklären.
Malachitgrün
Malachitgrün gehört chemisch zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Im Bereich der Aquakultur hat Malachitgrün eine lange Geschichte als Tierarzneimittel für Fische und Fischeier, vor allem zur Behandlung von Parasiten und Pilzerkrankungen. In der EU ist der Einsatz von Malachitgrün als Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere allerdings seit 2004 nicht mehr zugelassen. Die Substanz steht im Verdacht kanzerogene und genotoxische Eigenschaften zu besitzen.
Rückstandsbefunde in Froschschenkeln aus Drittstaaten
Die Europäische Union ist der größte Importeur von Fröschen und Froschschenkeln weltweit. Besonders beliebt sind Froschschenkel in Belgien und Frankreich, wo sie als traditionelle Delikatesse gelten. In der deutschen Esskultur sind Froschschenkel hingegen wenig verbreitet und spielen nur eine untergeordnete Rolle. Die Importe in die EU kommen hauptsächlich aus Asien (u. a. China, Taiwan, Indonesien, Vietnam) und Osteueropa (Türkei, Albanien). Der Hauptteil der Frösche stammt nach wie vor aus Wildfang, der Anteil der Froschfarmen nimmt allerdings zu. [2,6]

Abb. 5: Froschschenkel (Bildquelle: CVUA KA)
Im Jahr 2024 wurden am CVUA Karlsruhe zwei Proben Froschschenkel aus Aquakultur in Vietnam untersucht. In beiden Proben wurde AOZ nachgewiesen. AOZ ist ein Stoffwechselprodukt von Furazolidon, einem Antibiotikum aus der Gruppe der Nitrofurane, dessen Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren in der EU verboten ist. Der AOZ-Gehalt lag in beiden Proben deutlich über dem RWM. Die Proben entsprachen damit nicht den rechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurden sie als gesundheitsschädlich beurteilt (weiterführende Informationen siehe Infokasten Nitrofurane und Infokasten Referenzwert für Maßnahmen).
Rückstandsbefunde der vergangenen Jahre
Aquakulturprodukte aus dem südostasiatischen Raum sind am CVUA Karlsruhe schon seit Jahren im Fokus der Rückstandsuntersuchungen. Zu dieser Thematik wurden bereits zwei Fachbeiträge auf der Website des CVUA Karlsruhe veröffentlicht:
Dauerbrenner: Antibiotikarückstände in Garnelen aus Asien
Antibiotikarückstände in Garnelen – ökologische Aquakultur versus konventionelle Aquakultur
Abbildung 6 gibt einen Überblick über die Rückstandsuntersuchung von Aquakulturprodukten aus Drittstaaten am CVUA Karlsruhe über den Zeitraum der letzten sechs Jahre. Die Probenzahlen lagen immer im Bereich von 150 bis 190 Proben. In allen Jahren gab es Proben mit Rückständen an pharmakologisch wirksamen Stoffen. Aber nur in den Jahren 2019, 2023 und 2024 wurden Proben als nicht rechtskonform beurteilt. Mit fast 5 % nicht konformen Proben nimmt das Jahr 2024 im Beobachtungszeitraum eine Spitzenposition ein.

Abb. 6: Rückstandsuntersuchungen von Aquakulturprodukten aus Drittstaaten am CVUA Karlsruhe (2019-2024)
Fazit
Die Untersuchungsergebnisse des CVUA Karlsruhe zu Aquakulturprodukten aus Drittstaaten im Jahr 2024 zeigen: Von den 165 untersuchten Proben wiesen 9 Proben (5,4 %) Tierarzneimittelrückstände auf, 8 Proben (4,8 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Die gefundenen Rückstände umfassten sowohl zugelassene Antibiotika oberhalb der Höchstmengen als auch in der EU nicht zugelassene oder verbotene Substanzen.
Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit kontinuierlicher und strenger Kontrollen bei Aquakulturprodukten aus Drittstaaten, insbesondere aus dem südostasiatischen Raum. Angesichts des weltweiten Wachstums der Aquakulturproduktion bleibt die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen ein wichtiger Baustein zum Schutz der Verbrauchergesundheit.
Quellenangabe/Literatur mit verlinkter DOI:
[1] FAO (2024) The State of World Fisheries and Aquaculture 2024 – Blue Transformation in action. Rome. https://doi.org/10.4060/cd0683en
[2] FAO (2025) Fishery and Aquaculture Statistics – Yearbook 2022. FAO Yearbook of Fishery and Aquaculture Statistics. Rome. https://doi.org/10.4060/cd4312en
[3] FAO. 2025. Penaeus vannamei. Cultured Aquatic Species Information Programme. Text by Briggs, M.. In: Fisheries and Aquaculture. Updated 2006-08-17 [Cited Thursday, April 10th 2025]. https://www.fao.org/fishery/en/culturedspecies/penaeus_vannamei/en
[4] FAO. 2025. Penaeus monodon. Cultured Aquatic Species Information Programme. Text by Kongkeo, H.. In: Fisheries and Aquaculture. Updated 2005-07-29 [Abgerufen am 10.April 2025] https://www.fao.org/fishery/en/culturedspecies/penaeus_monodon/en
[5] Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission vom 7. November 2019 betreffend die Referenzwerte für Maßnahmen für nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/34/EG, ABl. L 289 vom 8.11.2019, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1871/oj), Celex-Nr. 3 2019 R 1871, Zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2024/2858 vom 12.11.2024 (ABl. L, 2024/2858, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2858/oj)
[6] Auliya M, Altherr S, Nithart C, Hughes A, Bickford D (2023) Numerous uncertainties in the multifaceted global trade in frogs’ legs with the EU as the major consumer. Nature Conservation 51: 71-135. https://doi.org/10.3897/natureconservation.51.93868