Ausbildung zum/-r staatlich geprüften Lebensmittelchemiker*in in der Metropole des Rechts
Ausbildungs-Schwerpunkte des CVUA Karlsruhe sind z. B. die Untersuchung von kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln, Novel Food, von Bier und Spirituosen mit modernsten Analysenmethoden, z. B. mittels NMR (Kernresonanzspektroskopie).
LCiPs Abschluss 12/2019, Claudia Baumung, Dr. Maren Hegmanns
Absolvent*innen mit Diplom, Master oder erster Staatsprüfung in Lebensmittelchemie können sich mit Ausbildungsbeginn im Juni oder im Dezember jeden Jahres für den staatlichen Abschluss in der berühmten Fächerstadt bewerben.
Die einjährigen berufspraktische Zusatzausbildung hat das Ziel, Lebensmittelchemiker*innen so weiterzubilden, dass sie nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung als Lebensmittelchemische Sachverständige bei einer staatlichen Einrichtung tätig und in allen Bereichen der Lebensmittelsicherheit und der amtlichen Lebensmittelüberwachung eingesetzt werden können. Für den Ausbildungsbeginn zum 1. Juni werden derzeit vier Plätze und zum 1. Dezember sechs Plätze am CVUA Karlsruhe vergeben.
Ausbildungsinhalte
Die berufspraktische Ausbildung am CVUA Karlsruhe ist abwechslungsreich gestaltet. Die im Universitätsstudium erworbenen Kenntnisse können hier angewandt, vertieft und erweitert werden. Während dieser Zeit kommen die LCiPs (Lebensmittelchemiker*innen im praktischen Jahr) mit allen relevanten Tätigkeitsfeldern der amtlichen Lebensmitteluntersuchung und Überwachung in Berührung:
• Durchführung von chemischen Analysen in Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln und Beurteilung der Ergebnisse im Hinblick auf die Konformität mit den lebensmittel- und kosmetikrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Festlegung von Untersuchungszielen und Probenanforderungen,
• Beurteilung der Kennzeichnung und Aufmachung (Auslobungen/Werbeaussagen) von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln auf der Grundlage der entsprechenden rechtlichen Vorschriften,
• Qualitätsmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen im akkreditierten Labor,
• Begleitung von Sachverständigen zu Gerichtsterminen, in denen der/die Sachverständige sein/ihr Gutachten vertritt,
• Begleitung der Sachverständigen bei Kontrollen von Lebensmittel- und Kosmetikbetrieben,
• Vorbereitung und Durchführung von Sensorik-Schulungen der Mitarbeiter*innen des CVUAs,
• vierwöchige Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Zusammen mit den Lebensmittelkontrolleuren und -kontrolleurinnen werden Lebensmittelbetriebe im Rahmen von Betriebskontrollen besucht, wobei besonderes Augenmerk auf Personal- und Betriebshygiene, verwendete Rohstoffe, Betriebsabläufe, Kennzeichnung der Produkte sowie Information für Verbraucher*innen (z. B. Hinweise auf Allergene) gelegt wird.
In regelmäßigen Seminaren wird während der gesamten Ausbildungszeit umfassendes Fachwissen zu den vielfältigen Produktgruppen, aber auch zu angrenzenden Gebieten, sowie zu verwaltungstechnischen Abläufen und zum Krisenmanagement vermittelt. Die LCiPs besuchen hierzu nicht nur Seminare am CVUA Karlsruhe selbst, sondern auch an anderen Standorten, wie den CVUAs in Stuttgart, Freiburg und Sigmaringen oder dem Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) in Stuttgart. Auf diese Weise haben die LCiPs die Möglichkeit die anderen CVUAs insbesondere bzgl. ihrer Zentral- und Schwerpunktaufgaben kennen zu lernen und Kontakte zu anderen LCiPs in Baden-Württemberg zu knüpfen.
Die Ausbildung am CVUA Karlsruhe sieht die Hospitation und Mitarbeit in sechs verschiedenen Abteilungen für je sechs Wochen vor:
Abteilung 1: Zentrale Messtechnik, Zusatzstoffe und Bestrahlungsnachweis,
Abteilung 2: Mineral- und Tafelwasser, Getränke und Kernspinresonanz,
Abteilung 3: Rückstände, Kontaminanten und Speziesdifferenzierung,
Abteilung 4: Kosmetische Mittel,
Abteilung 5: Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und für spezielle Ernährungszwecke, Internethandel,
Abteilung 6: Lebensmittel tierischer Herkunft.
Während der Ausbildungszeit in den einzelnen Abteilungen schaut der/die LCiP den Sachverständigen über die Schulter, erhält Einblicke in die verschiedenen Warengruppen und verfasst Übungsgutachten sowie Übungsprüfberichte. Daneben lernen die LCiPs modernste Analysentechniken wie die Kernresonanzspektroskopie, die Massenspektrometrie oder die Polymerasekettenreaktion kennen und werden in der sensorische Prüfung von amtlich erhobenen Proben geschult.
Großen Wert wird in der Ausbildung auch auf die Einarbeitung in das Qualitätsmanagement-System des Hauses gelegt. Hierzu führen die LCiPs z. B. Validierungsaufgaben durch, die dazu dienen Prüfverfahren auf Ihre Eignung für das angestrebte Untersuchungsziel hin zu testen. Sie nehmen begleitend und vorbereitend an interne Audits teil.
Staatsprüfung
In der Staatsprüfung zum Ende der Ausbildung soll der/die LCiP nachweisen, dass er über umfassende Kenntnisse in der Überwachung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs verfügt. Die Prüflinge sollen hierbei notwendige Untersuchungen und Beurteilungen vornehmen, sowie Hinweise auf mögliche oder notwendige rechtliche Maßnahmen geben. Die Staatsprüfung umfasst als Prüfungsfächer eine praktische Prüfung (Prüfbericht), drei Aufsichtsarbeiten (Gutachten) und eine mündliche Prüfung. Nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung darf der/die LCiP die Bezeichnung „staatlich geprüfte/-r Lebensmittelchemiker*in“ tragen und darf als Lebensmittelchemische/-r Sachverständige/-r in einer staatlichen Einrichtung oder als Gegenprobensachverständige/-r tätig werden.
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Weitere Informationen
Berufspraktische Ausbildung für Lebensmittelchemiker*innen an einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Baden-Württemberg