Arzneimittelfälschungen auf hohem Niveau.

OLiver el-Atma, Dr. M. Kohl-Himmelseher

 

Globalisierung und Internet beflügeln den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln in immer stärkerem Maße.

Sogenannte „Lifestyle-Medikamente" dienen nicht primär der Bekämpfung von Krankheiten, sondern sollen vor allem die körperliche Leistungsfähigkeit oder das allgemeine Wohlbefinden verbessern. Am beliebtesten sind Potenzmittel und Schlankheitsmittel. Diese Arzneimittel werden wegen ihrer großen Verbreitung auch am häufigsten gefälscht. Nach den Erfahrungen des CVUA Karlsruhe kann sich der Anwender aber häufig nicht sicher sein, dass der deklarierte Wirkstoff in dem erworbenen Präparat auch tatsächlich enthalten ist oder die angegebene Konzentration zutreffend ist. So enthielten beispielsweise vom CVUA Karlsruhe untersuchte Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion statt der deklarierten PDE-5-Hemmer Tadalafil und Vardenafil den verwandten Wirkstoff Sildenafil. Die Wirkstoffe unterscheiden sich jedoch in ihrer Wirkstärke, ihrer Aufnahme, Verteilung, Abbau und Ausscheidung im Körper und sind somit nicht ohne weiteres austauschbar. Insbesondere bei bestehenden Gegenanzeigen (Krankheiten, bei denen man das jeweilige Präparat nicht einsetzen darf) sind somit gesundheitliche Probleme nicht auszuschließen. Es ist darauf hinzuweisen, dass u.a. aus diesen Gründen die Präparate der Verschreibungspflicht unterstellt wurden, die jedoch gerade bei illegalen Erzeugnissen aus dem Internet häufig nicht beachtet wird.

 

Aus dem Bereich der Schlankheitsmittel lagen dem CVUA Karlsruhe bisher eher selten gefälschte Originalprodukte vor. Meist wurden als „harmlos" beworbene, angeblich „rein pflanzliche" Mittel festgestellt, denen jedoch undeklarierte synthetische, hochwirksame Arzneistoffe zugesetzt waren. In der Regel handelte es sich um den Appetitzügler Sibutramin oder Abkömmlinge dieses Stoffes. Sibutramin wurde inzwischen aufgrund schwerwiegender Herz-Kreislauf-Nebenwirkungen vom Markt genommen. Einige Produkte enthielten neben Sibutramin weitere synthetische Substanzen, z.B.:

  • I. Die beiden Abführmittel Phenolphthalein und Bisacodyl. Phenolphthalein ist wegen seiner Nebenwirkungen nicht mehr gebräuchlich.
  • II. Entwässerungsmittel Spironolacton, Triamteren und Hydrochlorothiazid. Bei diesen Stoffen handelt sich um verschreibungspflichtige Arzneistoffe.

 

Der Verbraucher setzt sich bei Einnahme derartiger meist als „Nahrungsergänzungsmittel" deklarierter, tatsächlich jedoch nicht zugelassener und somit auch nicht legal auf dem Markt befindlicher Arzneimittel unkalkulierbaren, unter Umständen lebensbedrohlichen Risken aus!

 

 

Artikel erstmals erschienen am 18.01.2012