Veterinärmedizinische Diagnostik - Häufig gestellte Fragen

Wie finden Sie uns?

Eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung sowie einen Lageplan finden Sie unter der Rubrik "Kontakt" bzw. unter nachfolgendem Link.
Anfahrtsbeschreibung

 

Wie sind unsere Geschäftszeiten?

Unsere Pforten sind von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 8 Uhr bis 14:30 Uhr besetzt.

 

Wo und wann können Proben abgegeben werden?

Proben und Tierkörper können während der Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag bis 15 Uhr gebracht werden. Bitte melden sie sich an der Pforte des Gebäudeteils Schaflandstr. 3/3 (s. Gebäudelageplan „Tierkörperanlieferung“).
Außerhalb der genannten Geschäftszeiten können Proben und kleine Tierkörper rund um die Uhr in einem Raum des rückwärtigen Gebäudeteils Schaflandstr. 3/3 gekühlt abgelegt werden (s. Gebäudelageplan „Tierkörperanlieferung“).
Bitte füllen Sie auf alle Fälle einen Untersuchungsantrag aus.

Bitte beachten Sie: Schwere Tierkörper ab 50 kg Gewicht können nur während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag 8 Uhr bis 15 Uhr abgegeben werden. Rinder, Pferde und entsprechend große Tiere müssen zuvor angemeldet werden. Ankündigung von Tiersektionen unter 0711 3426-1621 oder -1627, -1628, -1673. Leichte Tierkörper können rund um die Uhr auch ohne Ankündigung mit beigelegtem Untersuchungsantrag abgegeben werden.

An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen finden keine Sektionen statt.
Das Ablegen von Tierkörpern vor den Sektionsräumen ist nicht gestattet.
Gebäudelageplan [JPG - 104 KB]

 

Welche Untersuchungsarten gibt es?

Eine Auflistung aller im Hause durchgeführten Untersuchungen sowie weitere Angaben sind in unserem Leistungskatalog zusammengefasst.
Diagnostischer Leistungskatalog

 

Wie kann ich Proben einsenden oder zur Untersuchungen bringen?

Für das Einsenden diagnostischer Proben sind Bestimmungen zu beachten. Diese dienen einerseits dem Schutz von Mensch und Tier vor Infektionserregern und andererseits dem unversehrten Transport von Probenmaterial.
Tierkörper sollten keinesfalls versendet, sondern immer direkt beim Untersuchungsamt abgegeben werden. Tierkörper großer Tiere (Pferd, Rind, Schwein) müssen auf alle Fälle telefonisch angekündigt werden, Tel. 0711 3426-1621 oder -1627, -1628, 1673.

 

Welche Angaben muss ich zu den Proben machen?

Folgende Angaben sollten zu Proben, die Sie einsenden oder direkt bei uns abgeben auf einem Untersuchungsantrag oder formlos gemacht werden:
Name und Anschrift des Tierbesitzers und des Haustierarztes, Tierart, nähere Bezeichnung/Kennzeichnung des Tieres (Name, Tätowierung/Ohrmarke, Rasse, Geschlecht), Probenart, Datum der Probenentnahme, Vorbericht (Dauer der Erkrankung, Krankheiterscheinungen, bereits erfolgte Behandlungen, Erkrankungen nur eines oder mehrerer Tiere, etc.), gewünschte Untersuchungen.
Untersuchungsanträge

 

Wie lange dauern die entsprechenden Untersuchungen und an welchen Wochentagen werden spezielle Untersuchungen durchgeführt?

Angaben zur Untersuchungsdauer finden Sie in unserem Leistungskatalog.
Diagnostischer Leistungskatalog

 

Welches Probenmaterial kann ich zur Untersuchung einreichen und welche Proben sind für welche Untersuchung geeignet?

Angaben zu Probenmaterial finden Sie in unserem Leistungskatalog.
Diagnostischer Leistungskatalog

Besondere Hinweise:

Bei der Einsendung von Tupferproben für bakteriologische Untersuchungen ist zu beachten, dass Bakterien auf trockenen Tupfern rasch absterben. Kann die Probe am Tage der Entnahme zu uns gebracht werden, reicht das anfeuchten des Tupfers mit einer physiologischen Kochsalzlösung. Bei längerer Transportdauer (Postversand) sollte unbedingt ein Transportmedium verwendet werden.

Für die Untersuchungen der Scrapie-Resistenz (Genotypisierung) sind sowohl Blutproben (ausschließlich EDTA-Blutproben!) als auch Gewebeproben (z.B. Ohrgewebestanzproben) geeignet.

Für serologische Untersuchungen sind generell Serumproben, die aus geronnenem Blut nach Zentrifugation gewonnen werden, am besten geeignet. Für bestimmte Testsysteme (z.B. ELISA) können auch Blutplasmaproben, die aus Blut mit Zusatz von Gerinnungshemmern nach Zentrifugation gewonnen werden, verwendet werden.

Bei Einsendungen von Tupferproben für die PCR-Untersuchungen fragen Sie bitte im Labor nach. Wir können geeignete Tupfer zur Verfügung stellen.
Von der diagnostischen Probe bis zum Ergebnis

 

Wird bei der Untersuchung von Kälber- und Rinderkotproben auch immer auf Salmonellen untersucht?

Bei Einsendungen von Kotproben von Kälbern und Rindern zur Abklärung einer Durchfallproblematik wird vom CVUA Stuttgart in jedem Falle auch eine Anreicherung zur Untersuchung auf Salmonellen durchgeführt. Diese Untersuchung gehört zum notwendigen diagnostischen Umfang dazu. Eine Unterlassung dieser Untersuchung auf Wunsch des Einsenders würde das Problem eines salmonellenbedingten Durchfallgeschehens nur verschieben oder sogar verschärfen, indem sich die Salmonellen im gesamten Bestand unbemerkt ausbreiten. Ziel muss es sein, den Eintrag von Salmonellen im Vorfeld zu verhindern bzw. frühestmöglich aufzudecken. Die Unterlassung der Untersuchungen auf Salmonellen widerspricht unseren Dienstaufgaben und unserem Leitbild, in dem wir uns der Tiergesundheit und dem Verbraucherschutz verpflichtet haben. Verbraucherschutz beginnt im Stall gemäß dem Konzept der EU vom Stall auf den Tisch (from stable to table) für die Kette der Nahrungsmittelproduktion und gemäß des One Health-Ansatzes, der auf dem Verständnis basiert, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eng miteinander zusammenhängt. Wir bitten daher um Verständnis, dass einem Untersuchungsauftrag „bakteriologische Abklärung einer Durchfallerkrankung, aber ohne Untersuchung auf Salmonellen“ oder „Enteritiserreger außer Salmonellen“ nicht entsprochen werden kann.

 

Wer ist bei klinischen Fragen und Therapievorschlägen der richtige Ansprechpartner?

Der richtige Ansprechpartner ist Ihr Haustierarzt oder ein Tierarzt der Tiergesundheitsdienste.

 

Bekomme ich mein Tier wieder?

Eine Rückgewähr von Tierkörpern an Privatpersonen erfolgt nicht. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, ein genehmigtes Tierbestattungsunternehmen zu beauftragen, welches - falls nicht seuchenhygienische oder rechtliche Gründe entgegenstehen - den Tierkörper nach der Sektion beim CVUA Stuttgart abholt. Dieses Unternehmen bestätigt gegenüber dem CVUA Stuttgart schriftlich die Entgegennahme des Tierkörpers sowie den direkten Transport zum genehmigten Zwischenlager/Tierkrematorium unter Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften.
Ein derartiger Wunsch muss schriftlich auf dem Auftrag zur Untersuchung des Tieres dokumentiert sein, also vor (!) der Sektion, damit das Tier gesondert aufbewahrt werden kann.

 

Artikel erstmals erschienen am 04.05.2006