Radieschenblätter im Smoothie oder Salat – Was zeigt die Saison 2025?

Leonie Moser und Dr. Anne Benkenstein

 

Bereits im Frühjahr 2024 haben wir im Rahmen eines Projekts Radieschen und deren Blätter auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht . Ein Jahr später nehmen wir die neue Erntesaison 2025 zum Anlass, die Rückstandssituation erneut zu bewerten: Haben sich die Gehalte verändert? Gibt es neue regulatorische oder analytische Erkenntnisse?

 

Neue rechtliche Einordnung: Radieschenblätter → Rucola

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 regelt Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Pestiziden in Lebensmitteln. Für Radieschen galten diese bislang nur für den Verzehrteil – die Wurzel – nach Entfernen der Blätter und anhaftender Erde. Dass die Blätter ebenfalls häufiger mitverzehrt werden, ist eine neue Entwicklung. Die Einordnung der Blätter wurde lange diskutiert. Zunächst war eine Zuordnung zur Kategorie „Grünkohl“ im Gespräch. Diese Einordnung wurde Ende 2024 noch einmal EU-weit überdacht. Seit Januar 2025 gelten Radieschenblätter nun rechtlich als Rucola-ähnlich – beide gehören zu den Kreuzblütlern und werden roh verzehrt und weisen eine große Blattoberfläche auf .

 

Unsere Untersuchungsergebnisse

Im Frühjahr 2025 wurden am CVUA Stuttgart 15 Proben konventionell angebauter Radieschen untersucht. Wurzeln und Blätter wurden getrennt analysiert und auf über 750 Wirkstoffe und Kontaminanten geprüft. 14 Proben hatten eine Herkunftsangabe: acht aus Deutschland, sechs aus Italien.

 

Auch in der Saison 2025 zeigt sich:

Die Rückstandsgehalte in den Blättern lagen deutlich über denen der Wurzeln.

  • Der mittlere Gesamtgehalt an Pflanzenschutzmittelrückständen war in den Blättern etwa 15-mal höher als in den Wurzeln (vgl. Tabelle 1).
  • In den Blättern wurden durchschnittlich 7,4 verschiedene Stoffe pro Probe nachgewiesen – doppelt so viele wie in den Wurzeln .

 

Tabelle 1: Rückstände und Kontaminanten in Radieschen und Radieschenblättern im Vergleich (2025)
 
Anzahl Proben 
Mittlerer Rückstandsgehalt [mg/kg Probe]
Stoffe pro Probe 
Anzahl Proben > RHG
Radieschen 2025
15
0,12
3,7
1*
Radieschenblätter 2025
15
1,8
7,4
0
Bio Radieschen 2025
2
0
0
0
Bio Radieschenblätter 2025
2
0,037**
3
0
Zum Vergleich: Radieschen Bio (01/2020-02/2024)
5
0,003
0,6
0

* Chlormequat (Höchstgehalt nicht gesichert überschritten, Hinweisgutachten)
** höhere Gehalte aufgrund des Nachweises von Perchlorat (Kontaminant) siehe Erklärung im Text

 

Bewertung der Befunde

Eine Probe überschritt den Höchstgehalt für Radieschen (Wurzel) für den Wirkstoff Chlormequat. Diese Überschreitung lag jedoch innerhalb der Messunsicherheit, deshalb wurden die Verantwortlichen lediglich über den Befund informiert. Die zugehörigen Blätter waren unauffällig.

 

Bei den Radieschenblättern wurden alle gesetzlichen Höchstgehalte eingehalten. Auch im Bio-Anbau lagen die Rückstände – wie erwartet – im Spurenbereich (< 0,01 mg/kg). Für den besseren Vergleich wurden die Ergebnisse der Untersuchung von Bio-Radieschen seit 2020 herangezogen.

 

Der vergleichsweise höhere mittlerer Rückstandsgehalt in Bio-Radieschenblättern ist auf den Nachweis von Perchlorat zurückzuführen, das normalerweise nicht aus Pflanzenschutzmitteln stammt, sondern über Bewässerung, Waschwasser oder den Boden eingetragen wird (siehe unten).

 

Abbildung 1: Mittlerer Rückstandsgehalt in mg/kg (Radieschen vs. Radieschenblätter, 2024 und 2025).

Abbildung 1: Mittlerer Rückstandsgehalt in mg/kg (Radieschen vs. Radieschenblätter, 2024 und 2025)

 

In Abbildung 1 sind die mittleren Pestizidrückstandsgehalte der Radieschen und Radieschenblätter der Untersuchungen aus 2024 und 2025 im Vergleich dargestellt. Dieser mittlere Gehalt der Blätter ist um das 14-fache (2024) bzw. 15-fache (2025) höher als bei den Wurzeln. Dies ist u. a. auf die große Oberfläche der Blätter zurück zu führen.

 

Abbildung 2 zeigt die Gesamtpestizidgehalte der einzelnen Proben Radieschenblätter der beiden Jahre im Vergleich. Hier zeigt sich, dass sich die Rückstandsgehalte der einzelnen Proben stark unterscheiden, während einzelne Proben einen Gesamtrückstandsgehalt von deutlich unter 1 mg/kg aufweisen, gibt es einzelne Proben, die bis zu gut 9 mg/kg Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten.

 

Abbildung 2: Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen je Probe (Blätter 2024 und 2025).

Abbildung 2: Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen je Probe (Blätter 2024 und 2025)

 

In den Radieschenblättern konnten 7,4 Stoffe pro Probe nachgewiesen werden, während es in den Radieschen lediglich 3,7 waren (siehe Tabelle 1). In Tabelle 2 sind die am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe aufgelistet. Auch hier wird die höhere Anzahl an nachgewiesenen Stoffen in den Radieschenblättern deutlich.

 

Tabelle 2: Häufigste nachgewiesene Stoffe und deren Wirkung in konventionellen Proben
Stoff
Wirkung
Anzahl Radieschen
Anzahl Radieschenblätter 
Fludioxonil
Fungizid
10
12
Azoxystrobin
Fungizid
7
9
Lambda-Cyhalothrin 
Insektizid
6
8
Mandipropamid 
Fungizid
5
6
Boscalid 
Fungizid
5
10
Dimethomorph 
Fungizid
5
7
Perchlorat  
Kontaminant
3
13

 

Im Radieschenanbau kommen vorwiegend fungizide Wirkstoffe zum Einsatz. In den Radieschen und Blättern wurden aus dieser Gruppe Fludioxonil, Azoxystrobin, Mandipropamid, Boscalid und Dimethomorph am häufigsten nachgewiesen. Des Weiteren wurde das Insektizid Lambda-Cyhalothrin häufig bestimmt. Bei Perchlorat handelt es sich um einen Stoff der hauptsächlich über das zur Bewässerung oder zum Waschen verwendete Wasser und/oder über den Boden eingetragen wird und damit zu den Kontaminanten zählt.

 

Fazit

Die untersuchten Radieschen aus konventionellem Anbau wiesen allesamt Rückstände an mehreren Pestizidwirkstoffen auf, wobei die Gesamtrückstandsgehalte in den Blättern dabei deutlich über denen der Wurzeln liegen, wenn auch alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden (Stand: 2025). Verbraucherinnen und Verbraucher, welche die Aufnahme von Rückständen möglichst vermeiden möchten, sollten beim Verzehr Radieschenblätter aus biologischem Anbau oder aus dem eigenen Garten bevorzugen.

 

Bildernachweis

Fotos Radieschen: Anne Benkenstein

 

Quellen

Internetbeitrag „Radieschenblätter im Smoothie oder Salat – immer eine gute Idee?“, Leonie Moser und Dr. Anne Benkenstein, veröffentlicht am 23.09.2024

Verordnung (EU) 2024\3196 vom 18. Dezember 2024 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Rettichblätter

 

Artikel erstmals erschienen am 15.07.2025