Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Fruchtgemüse (Januar - Oktober 2010)

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Kathi Hacker

 

Schmuckelement.

 

Zusammenfassung

Von Januar bis Oktober 2010 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 264 frische Fruchtgemüseproben (überwiegend Tomaten, Gemüsepaprika, Gurken, Auberginen, Zucchini und grüne Bohnen) aus konventionellem Anbau und 54 Fruchtgemüseproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von über 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Die Quote der Höchstmengenüberschreitungen bei konventioneller Ware lag bei 7,6 %. Sechs Gemüsepaprika-, zwei Tomaten- und eine Bohnenprobe wurden als „nicht zum Verzehr geeignetes Lebensmittel und damit als nicht sicheres Lebensmittels“ gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt, da ein Rückstandsgehalt zu einer Überschreitung der toxikologisch noch akzeptablen Aufnahmemenge, der sogenannten akuten Referenzdosis (ARfD), führen könnte (Erläuterung siehe Infokasten). Eine gesundheitliche Beeinträchtigung konnte in diesem Fall, insbesondere bei Kleinkindern mit einem hohen Verzehr der Gemüseart, nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

 

Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau:

  • Tomaten: In 38 von 47 (81 %) untersuchten Tomatenproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 4 Proben (8,5 %) wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Im Mittel enthielten die Tomaten 4,0 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,29 mg/kg.
  • Paprika: In 63 von 67 (94 %) untersuchten Gemüsepaprikaproben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Im Mittel enthielten die Paprikas 5,1 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,28 mg/kg). Jeweils eine Probe mit Herkunft Türkei und Spanien wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet.
  • Gurken: In 14 von 16 (88 %) untersuchten Gurkenproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Im Mittel enthielten die untersuchten Gurken 3,4 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,15 mg/kg).
  • Auberginen: In 15 von 17 (88 %) untersuchten Auberginenproben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Im Mittel enthielten die Auberginen 3,2 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,07 mg/kg). Eine Probe mit Herkunft Italien wies eine Höchstmengenüberschreitungen auf.
  • Zucchini: In 30 von 37 (81 %) untersuchten Zucchiniproben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Im Mittel enthielten die Zucchini 2,3 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,04 mg/kg). Eine Probe mit Herkunft Italien wies eine Höchstmengenüberschreitungen auf.
  • Grüne Bohnen und Zuckerschoten: siehe hierzu auch den gesonderten Internetbeitrag Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in grünen Bohnen (1. Quartal 2010). In 41 von 52 (79 %) untersuchten Proben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, wovon neun Proben aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet wurden. Im Mittel enthielten die untersuchten Proben 2,0 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,20 mg/kg).

 

Ökologisch erzeugtes Fruchtgemüse:

Insgesamt wurden 54 Proben Fruchtgemüse aus ökologischem Anbau (6 x grüne Bohne, 18 x Gurke, 7 x Paprika, 17 x Tomate, 5 x Zucchini und 1 x Zuckermais) auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Hiervon stammten 15 Proben aus Deutschland. In 41 der 52 untersuchten Fruchtgemüseproben aus ökologischem Anbau (79 %) konnten keine Rückstände synthetischer Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden, in 12 der Bio-Proben wurden nur Spuren von Rückständen nachgewiesen. Lediglich eine Gurkenprobe aus Italien wies Rückstände des für die Anwendung im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Fungizids Fosetyl über dem in Baden-Württemberg zur Beurteilung herangezogenen Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf (siehe Infokasten am Ende des Beitrages).

Somit erfüllten bezüglich Pflanzenschutzmittelrückstände 98% der untersuchten Bio-Proben die Bestimmungen des ökologischen Landbaus.

 

Fazit und Bewertung

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass konventionell erzeugtes Fruchtgemüse wieder zu den Gemüsearten gehört, welche z.T. einen hohen Anteil an Proben mit Pestizidrückständen aufweisen (insgesamt 85% der Proben). Jedoch im Vergleich zum durchschnittlichen Pestizidgehalt von 0,36 mg/kg (Wert aus 2009) bei frischem Gemüse, zählten die getesteten Fruchtgemüsearten mit einem mittleren Pestizidgehalt von 0,20 mg/kg (0,04 bis 0,29 mg/kg) zu den eher geringer belasteten Gemüsearten. Allerdings gab es insgesamt 9 Proben bei denen aufgrund von Rückstandsgehalten von bestimmten Pestiziden eine gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere bei Kleinkindern mit einem hohen Verzehr der Gemüseart, nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden konnte.

Da nach wie vor einige Matrices erhöhte Höchstmengenquoten aufweisen (u.a. Tomaten, und Bohnen) sind die Inverkehrbringer aufgefordert durch verstärkte Eigenkontrollen zu gewährleisten, dass nur Ware in den Verkehr kommt die die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Bei Bio-Proben erfüllten 98% der untersuchten Proben die Bestimmungen des ökologischen Landbaus.

 

Ausführliche Darstellung der Ergebnisse für Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau

In Abbildung 1 ist die Rückstandssituation von Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau grafisch dargestellt.

 

Kuchendiagramm.

 

Abbildung 1:

Rückstandssituation bei Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau Januar-Oktober 2010 (CVUA Stuttgart);

R = Rückstand von Pflanzenschutzmitteln; HM = Höchstmenge nach VO (EG) Nr. 396/2005

 

 

Einen detaillierten Überblick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau differenziert nach den Gemüsekulturen liefert Tabelle 1. Die Rückstandssituation differiert zwischen den einzelnen Gemüsekulturen z.T. recht stark

 

 

Tabelle 1:
Rückstände in Fruchtgemüse aus konventionellem Anbau (CVUA Stuttgart Jan. - Okt. 2010)
Gemüsekultur
Anzahl
Proben
Anzahl
Proben
mit
Rück-
ständen
Anzahl Proben
mit Mehrfach-
rück-
ständen
Anzahl
Proben
über der HM
Stoffe über
der HM
(inkl. Herkunfts-
land)
Stoffe mit ARfD-Ausschöpfung >100%**
(inkl. Herkunftsland)
Mittlerer
Pestizidgehalt
[mg/kg]
Durch-
schnittl. Anzahl
Stoffe
pro
Probe
Gemüsepaprika
67
63
(94%)
58
(87%)
2
(3,0%)
Ethephon (Spanien);
Carbendazim*, Dimethoat*,
Hexaconazol (Türkei)
2x Ethephon (Spanien),
Methomyl (Türkei),
2x Procymidon (Türkei),
Dimethoat* (Türkei)
0,28
5,1
Tomaten
47
38
(81%)
36
(77%)
4
(8,5%)
3x Ethephon (Italien,
Marokko, Unbekannt);
Nereistoxin (Marokko)
2x Ethephon
(Italien und Unbekannt)
0,29
4,0
Auberginen
17
15
(88%)
11
(65%)
1
(5,9%)
4-CPA (Italien)
-
0,07
3,2
Zucchini
37
30
(81%)
21
(57%)
1
(2,7%)
Chlorthalonil (Italien)
-
0,04
2,3
Gurken
16
14
(88%)
11
(69%)
0
-
-
0,15
3,4
Grüne Bohnen und Zuckerschoten
52
41
(79%)
34
(65%)
9
(17%)
Dimethoat* (Kenia);
Dinocap, 2x Endosulfan*,
3 x Oxamyl (Marokko);
Chlorpyrifos, Dinotefuran,
Indoxacarb, Profenofos
(Thailand)
Oxamyl (Marokko)
0,20
2,0
Melonen
14
14
(100%)
11
(79%)
0
-
-
0,07
4,4
Sonstiges ++
14
10
(71%)
8
(57%)
3
(21%)
2x Amitraz* (Chili, Thailand),
Hexaconazol (Chili, Thailand),
Triazophos (Okra, Indien)
-
-
-
Summe
264
225
(85%)
190
(72%)
20
(7,6%)
25
9
(3,4%)
0,20
3,6
 
Zum Vergleich:***
2009
312
87%
71%
7%
32
9
 
 
2008
317
81%
63%
5%
18
7
 
 
2007
425
85%
71%
11%
79
?
 
 

HM = Höchstmenge nach VO (EG) Nr. 396/2005;
* Summenparameter;
** Akute Referenzdosis (ARfD) Berechnung nach VELS-Modell: Verzehrsmodell für Kinder, Information Nr. 016/2005 des BfR vom 2. Mai 2005 (www.bfr.bund.de);
*** Diese Daten sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da in den unterschiedlichen Jahren z.T. ungleiche Anteile der unterschiedlich belasteten Obstkulturen untersucht wurden;
++ sonstiges: 6 x Okra, 1 x Bittergurke, 1 x Zuckermais, 6 x Chilischoten

 

Toxikologische Bewertung

Zur Ermittlung einer möglichen akuten gesundheitlichen Gefährdung wurden die Höchstmengenüberschreitungen und Befunde mit spezieller Relevanz einer Risikobewertung unterzogen d.h. es wurde überprüft, in welchem Maß bei einem einmaligen Verzehr die Akute Referenzdosis (ARfD) ausgeschöpft ist (siehe Infokasten). Bei Überschreitung des ARfD-Wertes sind gesundheitliche Risiken nicht mit der gebotenen Sicherheit auszuschließen.

Bei 6 Proben Gemüsepaprika, 2 Proben Tomaten und 1 Probe Bohnen war die akute Referenzdosis (ARfD) bezüglich der festgestellten Rückstandsgehalte an Ethephon, Methomyl, Procymidon, Dimethoat bzw. Oxamyl überschritten, weshalb diese Proben als „nicht sicheres Lebensmittel“ gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt wurde, da ein gesundheitliches Risiko beim Verzehr dieser Gemüse, insbesondere bei Kleinkindern mit einem hohem Paprika- bzw. Tomatenverzehr, nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Diese 9 Proben waren somit nicht verkehrsfähig und zu vernichten.

 

Da alle 9 Proben im 1. Halbjahr entnommen wurden, war die zum Zeitpunkt der Probenahme festgelegte Höchstmenge nicht bei allen Proben überschritten. Erst Anfang Juni wurden von der EU einzelne Höchstmengen aufgrund geänderter toxikologischer Bewertungen auf die die ARfD-Ausschöpfungsberechnung beruhen angepasst, u.a. Ethephon, Methomyl, Procymidon und Dimethoat - seit diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Proben mit Rückständen die die ARfD-Werte überschritten gefunden.

 

Infokasten

Akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD)

Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich der ADI-Wert (acceptable daily intake) nur eingeschränkt. Da er aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung durch Rückstände in der Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wurde neben dem ADI-Wert ein weiterer Expositionsgrenzwert eingeführt, die sogenannte acute reference dose (akute Referenzdosis, ARfD). Die Weltgesundheits­organisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Anders als der ADI- wird der ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichender Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition schädigen zu können.


Das für die toxikologische Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückstände zugrunde liegende Modell basiert auf einer konservativen Betrachtung der maximalen Verzehrsmengen (VELS-Studie¹) bei Kleinkindern (2 bis < 5 Jahre, durchschnittliches Körpergewicht 16,15 kg) und auf den aktuellen akuten Referenzdosen (ARfD) der jeweiligen Rückstände.

 

1) Banasiak et al., Abschätzung der Aufnahme von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in der Nahrung mit neuen Verzehrsmengen für Kinder, BGBl. 1, 2005.

 

Mehrfachrückstände

72 % der untersuchten Fruchtgemüseproben aus konventionellem Anbau wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Abbildungen 2a und 2b zeigen die Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen bei den untersuchten Fruchtgemüseproben. Die untersuchten Gemüsepaprika wiesen mit durchschnittlich 5,1 Wirkstoffen die meisten Wirkstoffe pro Probe auf. Spitzenreiter war hier eine Paprikaprobe mit türkischer Herkunft bei der Rückstände von 23 verschiedenen Wirkstoffen nachgewiesen wurden.

 

Exceldiagramm.

Abbildung 2a:

Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen in Tomaten, Paprika und Auberginen aus konventionellem Anbau (CVUAS Jan. - Okt. 2010). Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen.

 

 

Balkendiagramm.

Abbildung 2b: Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen in Gurken, Melonen und Zucchini aus konventionellem Anbau (CVUAS Jan. - Okt. 2010). Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen.

 

 

Wirkstoffspektrum

Bei den Untersuchungen von konventionell erzeugtem Fruchtgemüse wurden in diesem Jahr insgesamt 130 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen. Abbildungen 3a und 3b zeigen einen Vergleich des Stoffspektrums und der Häufigkeitsverteilung der 30 häufigsten nachgewiesenen Pestizide in Gurken, Melonen, Zucchini bzw. Tomaten, Paprika, Auberginen.

 

Exceldiagramm.

Abbildung 3a: Stoffspektrum der 30 häufigsten Stoffe und prozentuale Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pestizide in Gurke, Melone und Zucchini aus konventionellem Anbau; (CVUAS Jan. - Okt. 2010)

 

 

Balkendiagramm.

Abbildung 3b: Stoffspektrum der 30 häufigsten Stoffe und prozentuale Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pestizide in Tomaten, Paprika und Auberginen aus konventionellem Anbau; (CVUAS Jan. - Okt. 2010)

 

 

Rückstände nicht zugelassener Wirkstoffe

Neben der Überprüfung der Einhaltung von Höchstmengen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchungen bei deutschen Proben zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen (siehe Infokasten Indikationszulassung). Bei Auffälligkeiten wird der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert, welcher weitere Ermittlungen durchführt.

 

Infokasten

Indikationszulassung (§ 6 Pflanzenschutzgesetz)

Die Indikationszulassung gilt für alle Pflanzenschutzmittel seit dem 01.07.2001 und besagt, dass die betroffenen Mittel zugelassen sind, aber nur bei den Anwendungs­gebieten eingesetzt werden dürfen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Zulassungsdatenbank: www.bvl.bund.de) festgesetzt sind.

 

Insgesamt wurden 43 einheimische Fruchtgemüseproben beprobt. Bezüglich nicht zugelassener Wirkstoffe fiel nur eine Probe Zucchini auf - sie enthielt Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Dieldrin, der in Deutschland allgemein nicht mehr zugelassen ist. Bei dem Wirkstoff Dieldrin handelt es sich um eine schwer abbaubare Organochlorverbindung, deren Verwendung mittlerweile verboten ist, die jedoch weltweit in großen Mengen als Pestizid in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kam. Aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt ist dieser Wirkstoff z.T. noch immer in Böden nachweisbar. Wenn bestimmte Pflanzen auf derart kontaminierten Böden angebaut werden, können sich die fettlöslichen chlorierten Pestizide in den fettreichen Teilen (z. B. Kerne) aufkonzentrieren. Kürbisgewächse (Cucurbitaceen), wozu auch Zucchini zählen, sind in der Lage Pestizide aus dem Boden sehr wirkungsvoll anzureichern.

 

Infokasten

0,01 mg/kg - Bio-Orientierungswert nicht gleich Grenzwert

Die EG Öko-Verordnung erlaubt praktisch keine Anwendung chemisch synthetischer Pestizide. Allerdings gibt es in der Öko-Verordnung keine speziellen Grenzwerte, die die Verkehrsfähigkeit von Öko-Lebensmitteln mit Pestiziden regelt, für Öko-Lebensmitteln gelten nach der VO (EG) 365/2005 die gleichen Grenzwerte, wie für konventionelle Lebensmittel, was unserer Auffassung nach nicht der Verbrauchererwartung entspricht.
Angesichts der hohen Messempfindlichkeit der Nachweismethoden muss ein Bio-Produkt, das nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthält, nicht zwangsläufig unzulässig behandelt oder mit konventioneller Ware vertauscht bzw. vermischt worden sein. Allerdings sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Landbau in der Regel auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umwelt­kontamination keine bestimmbaren Rückstände über dem von der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für amtliche Maßnahmen erarbeiteten analytischen „Orientierungswert“ von 0,01 mg/kg zu erwarten. Wichtig hierbei ist, dass 0,01 mg/kg kein Grenzwert darstellt, bei dessen Überschreiten feststeht, dass das Produkt nicht entsprechend der Regeln der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde. Vielmehr handelt es sich um einen Schwellenwert, oberhalb dessen festgestellt werden muss, woher die Rückstandsbelastung stammt.
Rückstandsgehalte die oberhalb dieses Orientierungswertes liegen, sind bei vielen Pflanzenkulturen ein deutlicher Hinweis, dass gegen die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbote der Öko-Verordnung verstoßen wurde oder dass konventionelle Waren umdeklariert wurden. In diesen Fällen, wird von einer Verbrauchertäuschung ausgegangen und die Ware wegen Irreführung beanstandet.

 

Bilder:

Paprika, dreimirk30, Pixelio.de, Image-ID=473647,

Markt in Apulien: Auberginen, DieterSchütz, Pixelio.de, Image-ID=374697,

Erntedank 2, Dieter Schütz, Pixelio.de, Image-ID=478797,

Salatgurken, Peter Kirchhoff, Pixelio.de, Image-ID=348480.

 

Artikel erstmals erschienen am 10.12.2010