Fingermalfarben: Nicht völlig unproblematisch
Der Zusatz an Bitterstoffen spielt bei Fingermalfarben eine wichtige Rolle. Dadurch soll bei
diesem Kinderspielzeug verhindert werden, dass die Kinder größere Mengen an Farbe
verschlucken. Auch Konservierungsstoffe sind für die Haltbarkeit bei einer längeren
Aufbewahrungsdauer wichtig.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) hat Fingermalfarben
auf Konservierungs- und Bitterstoffe untersucht und dabei erhebliche Mängel aufgedeckt.
Was sind Fingermalfarben und woraus bestehen sie?
Für die frühzeitige Förderung der Kreativität von Kleinkindern sind Fingermalfarben ein geeignetes Spielzeug. Mit ihnen kann bereits dann gemalt werden, wenn die feinmotorischen Fähigkeiten für den Umgang mit Stift oder Pinsel noch nicht ausreichen. Beim Malen großflächiger Bilder z.B. auf Papier oder Fensterscheiben, kommt es oft nicht nur zum Einsatz der Finger oder der Hände, sondern zum Ganzkörpereinsatz. Kleine Kinder stecken auch häufig die bunten Fingerchen in den Mund, so dass größerer Menge Farbe verschluckt werden können.
Fingermalfarben bestehen aus einer Mischung von Wasser, Farb- und Füllstoffen und haben eine gel- bis pastenartige Konsistenz. Aufgrund dieser Zusammensetzung stellen sie einen optimalen Nährboden für verschiedene Keime dar. Da die Farben häufig über einen längeren Zeitraum bei Raumtemperatur aufbewahrt werden und Kinder nicht immer saubere Finger haben, wenn sie diese in die bunten Töpfe tauchen, kann es schnell zu Bakterienwachstum in den Farben kommen. Um das Wachstum, insbesondere von krankmachenden Keimen, zu verhindern, werden den Fingermalfarben Konservierungsstoffe zugesetzt.
Weiterhin ist es notwendig Bitterstoffe zuzusetzen. Diese verhindern, dass größere Mengen an Farbe verschluckt werden. Einer dieser bitter schmeckenden Stoffe ist Naringin, der natürlicherweise auch in Grapefruits enthaltenen ist. Ein anderer Stoff (Denathoniumbenzoat) ist so bitter, dass er in 25 000 – facher Verdünnung noch wirksam zum Einsatz kommt.
Rechtliche Regelungen für Fingermalfarben
Aufgrund der besonderen Beschaffenheit und der Art des Umgangs mit Fingermalfarben sind Kinder bei deren Benutzung einem höheren Risiko gegenüber möglicherweise enthaltenen Mikroorganismen und toxischen Stoffen ausgesetzt, als es bei anderem Spielzeug der Fall ist. Um dieses Risiko gering zu halten, sind vom Hersteller die rechtlich verbindlichen Regelungen der DIN EN 71 Teil 7 einzuhalten. Dieser Teil der Spielzeugnorm regelt speziell die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Fingermalfarben.
Hierzu gehört neben der Zulassung und Festlegung der Höchstgehalte von Konservierungsstoffen auch die Vorschrift, das Bitterstoffe zugesetzt werden müssen.
Sowohl Konservierungsstoffe als auch Bitterstoffe müssen auf den Fingermalfarben deklariert sein. Eine genaue Kennzeichnung der Art des Konservierungsstoffes, ist vor allem für Eltern wichtig, deren Kind allergisch auf einen dieser Stoffe reagiert.
Am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart wurden im Dezember 2007 sieben Proben handelsüblicher Fingerfarben auf Konservierungs- bzw. Bitterstoffe untersucht.
Ergebnisse
Proben Nr. | Konservierungsstoffe | Bitterstoff | Hersteller/Importeur | Produktänderung nach Angabe des Herstellers/Importeuers |
---|---|---|---|---|
1 | Konservierungsstoffe enthalten, aber nicht gekennzeichnet | Bitterstoff enthalten, aber nicht gekennzeichnet | Lacufa AG | Kennzeichnung geändert. |
2 | Konservierungsstoffe enthalten, aber nicht gekennzeichnet | Bitterstoff enthalten, aber nicht gekennzeichnet | Toy Company | Kennzeichnung geändert. |
3 | ![]() |
Ohne Bitterstoff | Besttoy | Restbestände werden ausverkauft. Neue Aufträge werden nach den gültigen Sicherheitsbestimmungen produziert. |
4 | Höchstmenge überschritten | ![]() |
Müller Ltd u. Co.KG | Produkt wurde aus dem Verkauf genommen. |
5 | ![]() |
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Eberhardt Faber GmbH | |
6 | ![]() |
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SES NL | |
7 | ![]() |
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Stylex Schreibwaren GmbH |
: Angabe korrekt deklariert
Eine der Fingermalfarben enthielt als Konservierungsstoff eine Isothiazolinon-Mischung über dem vorgeschriebenen Höchstwert. Diese Mischung ist nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft, da sie in höheren Konzentrationen sensibilisierend (allergieauslösend) wirken kann. Grundsätzlich ist diese Art Konservierungsstoff aber für Fingermalfarben zugelassen, allerdings nur bis zu einer unbedenklichen Konzentration von 0,0015%. Die vom CVUA Stuttgart untersuchte Probe überschritt diesen Wert um fast das Doppelte.
Das europäische Chemikalienrecht würde, z.B. im Falle einer Wandfarbe mit dieser Zusammensetzung, die Anbringung von Risikohinweisen bzw. Sicherheitsratschlägen vorschreiben. Auf der Verpackung müssten u.a. folgende Hinweise stehen: „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“, „Berührung mit der Haut vermeiden“, „Geeignete Schutzhandschuhe tragen“. Allein hieraus wird deutlich, dass dieses Produkt als Fingermalfarbe vollkommen ungeeignet ist.
Überwachungsmaßnahmen
Vom CVUA Stuttgart wurden die nicht rechtskonformen Proben beanstandet.
Die Fingermalfarben mit der falschen Kennzeichnung tragen das CE-Kennzeichen zu unrecht, da sie nicht entsprechend geltendem Recht hergestellt und gekennzeichnet wurden.
Die Probe mit dem überschrittenen Höchstwert für Konservierungsstoffe darf in dieser Art weder hergestellt, noch verkauft werden.
Ein großer Händler hat bereits reagiert und die beanstandeten Produkte aus dem Verkauf genommen.
Empfehlung an den Verbraucher
Lesen Sie beim Kauf von Fingerfarben genau was auf der Verpackung angegeben ist.
- Es muss ein Bitterstoff enthalten sein, damit ihr Kind keine größeren Mengen Fingermalfarbe verschluckt.
- Der Zusatz an Konservierungsstoffen zu Fingermalfarben ist wichtig und muss auch deklariert werden.
- Insbesondere Eltern von Kindern mit einer Allergie auf bestimmte Konservierungsstoffe sollten genau auf die Kennzeichnung achten.