Bedenken beim BBQ? Lebensmittelbedarfsgegenstände zum Grillen auf dem Untersuchungstisch

Alexandra Treyer, Magdalena Köhler

 

Ob im Garten, im Park oder auf dem Balkon – sobald die warmen Monate beginnen, wird das Grillen zu einer der beliebtesten geselligen Aktivitäten. Bemerkbar macht sich der Start der Grillsaison auch in den Regalen der Super- und Baumärkte, die ihr Sortiment fleißig um Grillutensilien erweitern. Für unser Labor heißt das: In den kommenden Sommermonaten werden wir eine Vielfalt an Lebensmittelbedarfsgegenständen zum Grillen überprüfen. Alle diese Gegenstände müssen natürlich hitzebeständig sein, die meisten von ihnen sind aus Metall gefertigt. Deshalb stellt sich die Frage, ob beim Grillen nicht Metalle aus dem Material ins Grillgut übergehen könnten, die dann beim Verzehr aufgenommen werden. Insgesamt haben wir uns in den letzten fünf Jahren 144 Proben angeschaut, darunter beispielsweise Grillschalen, -besteck, -roste und Einweggrills sowie Grillkäse in Aluschalen.

 

Beispielhafte Auswahl an Grillutensilien, die bei uns am CVUA Stuttgart untersucht wurden.

Abb. 1: Beispielhafte Auswahl an Grillutensilien, die bei uns am CVUA Stuttgart untersucht wurden.

 

Die Proben: Ein Rückblick über die letzten 5 Jahre

In den letzten 5 Jahren untersuchten wir 135 Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Metall, die als Utensilien speziell zum Grillen dienen. Darunter fielen mit dem größten Anteil verschiedenste Grillspieße, gefolgt von Grillbesteck, Einweg- und Mehrweggrillschalen, Grillroste und Einweggrills.

 

Insgesamt beurteilten wir 30 Proben aufgrund der unzulässigen Freisetzung von Elementen. Bei drei Proben wurde darauf hingewiesen, dass ein auffälliger Übergang stattgefunden hat. Die Freisetzung von Aluminium, Nickel und Eisen machte dabei den größten Anteil der auffälligen Proben aus. Seltener kam es auch zur Überschreitung der Richtwerte von Mangan, Zink, Chrom, Cobalt sowie Arsen und Vanadium.

 

Kreisdiagramm: Verteilung untersuchter Proben der Jahre 2020 bis 2025, angegeben als Stückzahl.

Abb. 2: Verteilung untersuchter Proben der Jahre 2020 bis 2025, angegeben als Stückzahl.

 

Im Gesamtergebnis waren zwar 76 % Prozent der angelieferten Grillutensilien hinsichtlich der Metalllässigkeit in Ordnung; doch stellten wir bei den Einwegprodukten einen hohen Anteil an auffälligen Proben fest: Bei 77 % der untersuchten Einweggrillschalen und bei 67 % der Einweggrills wurden die Richtwerte nicht eingehalten.

 

Balkendiagramm: Beurteilungsquoten der auffälligen Grillutensilien nach Kategorien (2020 bis 2025).

Abb. 3: Beurteilungsquoten der auffälligen Grillutensilien nach Kategorien (2020 bis 2025).

 

Infokasten

Rechtlicher Hintergrund

Findet ein Metallübergang von einem Lebensmittelbedarfsgegenstand in das Lebensmittel statt, ist dies ab bestimmten Mengen als unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels anzusehen. Als Beurteilungsgrundlage dafür, in welchen Mengen die Freisetzung aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Metall und Legierungen zulässig ist, können die Festlegungen des technischen Leitfadens für Metalle und Legierungen des Europarats herangezogen werden. Dort sind Richtwerte für 24 Metalle, u. a. Aluminium, Nickel, Kupfer und Eisen, aufgeführt, die anhand Information über Toxikologie und Exposition oder nach dem sogenannten ALARA-Prinzip (as low as reasonable achievable) festgelegt wurden . Bei der Prüfung auf Metalllässigkeit von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Metall und Legierungen sollten diese Richtwerte nicht überschritten werden. Die Anforderungen des technischen Leitfadens stellen zwar keine Rechtsnorm dar, sie spiegeln aber den derzeitigen Stand der guten Herstellungspraxis bzw. der technologischen Machbarkeit wider. Wird bei einer Probe ein Übergang größer als der Richtwert festgestellt, kann deshalb nach Art. 3. Abs. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 1935/2004 beurteilt werden, da dies nicht der guten Herstellungspraxis entspricht und als eine unvertretbare Veränderung des Lebensmittels anzusehen ist. Nach § 31 Abs. 1 des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetzbuches (LFGB) gibt es hierfür auch ein Verkehrsverbot.

 

Im Labor

Um die Metalllässigkeit der Proben zu untersuchen, werden im Labor Migrationsversuche mit Citronensäure durchgeführt. Die Citronensäure simuliert dabei Lebensmittel, die einen hohen Säuregehalt aufweisen, z. B. Tomaten oder saure Marinaden, und mit dem Gegenstand in Berührung kommen. Ist der Gegenstand nicht für saure Lebensmittel vorgesehen, wird künstlich hergestelltes Leitungswasser als Lebensmittelsimulanz verwendet. Außerdem wird die Migration bei Proben, die für den Mehrweggebrauch bestimmt sind, insgesamt dreimal an demselben Gegenstand durchgeführt und dann das dritte Migrat betrachtet. Anschließend wird mittels Massenspektrometrie oder Atomemissionsspektroskopie analysiert, wie hoch der Gehalt der Metalle ist, die vom Gegenstand übergegangen sind.

 

Bei einigen der Proben war der Übergang von Metallen bereits optisch erkennbar: Es kam zu einer Schwarzfärbung der Probe durch die Migrationsprüfung und/oder das Migrat verfärbte sich gelb oder kupferfarben.

 

Zwei Fotos nebeneinander; links: gelb verfärbtes Migrat nach der Prüfung mit dem Grillutensil, rechts: Grillrost schwarz verfärbt nach Migration.

Abb. 4: links: gelb verfärbtes Migrat nach der Prüfung mit dem Grillutensil, rechts: Grillrost schwarz verfärbt nach Migration.

 

Kontakt mit säurehaltigen Lebensmitteln – Uneindeutige Verwendungshinweise

Gegenstände aus Aluminium sind im Kontakt mit Säure und Salz nicht immer stabil: Aluminium reagiert mit den Säuren, sodass sich je nach Kontaktdauer Aluminium-Ionen oder sogar ganze Stücke des Materials lösen können, die dann in das Lebensmittel übergehen.

 

Bei einigen Grillutensilien begegnen uns deshalb immer wieder Verwendungs- und Warnhinweise, nach denen diese für die Verwendung für stark salz- und/oder säurehaltige Lebensmittel nicht geeignet sind. Unter den Proben mit Verwendungshinweis gab es allerdings auch solche, auf deren Etiketten trotzdem z. B. Grillspieße mit Tomaten oder mariniertem Fleisch abgebildet waren. Da diese Abbildungen im Widerspruch zum Verwendungshinweis standen, war davon auszugehen, dass dieser für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht eindeutig ist und deshalb auch säurehaltige Lebensmittel zubereitet würden.

 

Gegenstände mit widersprüchlichen oder schlecht erkennbaren Verwendungshinweisen haben wir deshalb nach dem „Worst-Case“-Szenario mit Citronensäure untersucht. Bei vier Einweggrillschalen und zwei Einweggrills mit nicht eindeutigem Verwendungshinweis stellten wir einen unzulässigen Übergang von Metallen fest. Bei Proben mit eindeutigem Verwendungshinweis, die deshalb mit künstlichem Leitungswasser untersucht wurden, haben wir zwei Grillschalen gutachterlich beurteilt.

 

Foto einer Probenverpackung mit dem Verwendungshinweis bezüglich stark säurehaltigen Lebensmitteln sowie einem Bild von Spießen mit Tomaten.

Abb. 5: oben: Hinweis nicht für die Verwendung von stark säurehaltigen Lebensmitteln, unten: Bild von Spießen mit Tomaten auf dem Etikett derselben Probe.

 

Projekt Grillkäse in Aluschalen

Im Jahr 2024 untersuchten wir des Weiteren neun Proben Grill- und Fetakäse, der in Aluschalen vorverpackt verkauft wird und direkt zum Grillen vorgesehen ist. Dafür teilten wir die Probe und bereiteten eine Hälfte nach Verzehrempfehlung im Ofen zu. In der nicht zubereiteten Hälfte wurde der natürliche Metallanteil, auch Blindwert genannt, bestimmt. Dieser wurde von dem Messergebnis der zubereiteten Probe abgezogen, um den Gehalt zu erhalten, der von der Schale während der Zubereitung in den Grillkäse übergegangen ist.

 

Bereits 2017 hatten wir Fertiggerichte in Aluminiumschalen untersucht und darüber berichtet. Damals stellten wir bei einigen Proben erhöhte Aluminiumwerte im Grillkäse und eine Korrosion der Schalen fest, teilweise sogar schon vor der Zubereitung. Inzwischen werden die Aluminiumschalen zusätzlich mit einer Beschichtung überzogen und der Käse gesondert verpackt, was vor Korrosion schützt und den Metallübergang vermindert. Erfreulicherweise waren deshalb alle Proben aus 2024 unauffällig.

 

Foto einer Verpackung von Grillkäse in Aluminiumschale.

Abb. 6: Grillkäse in Aluminiumschale

 

Fazit

Die letzten fünf Jahre zeigten ein insgesamt positives Bild – die überwiegende Menge aller untersuchten Produkte zum Grillen wurde nach der guten Herstellungspraxis gefertigt. Allerdings entsprach ein Großteil der Einwegprodukte nicht den Anforderungen für die Metalllässigkeit. Deshalb werden wir in den kommenden Grillsaisons weiterhin Lebensmittelbedarfsgegenstände auf ihre Konformität hin prüfen. Falls Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Veränderung, z. B. durch Rost oder Schwarzfärbung des Gegenstandes feststellen, raten wir davon ab, diesen weiter zu benutzen. Für ein sicheres Grillergebnis ist außerdem die Art des Lebensmittels nicht zu vernachlässigen: Auf Verwendungshinweise sollte immer geachtet werden – nicht nur beim Grillen!

 

Bildernachweis

Abbildungen: CVUA Stuttgart

 

Quellen

Council of Europe Resolution CM/Res(2024) on metals and alloys used in food contact materials and articles, Committee of Experts on Packaging Materials for Food and Pharmaceutical Products (P-SC-EMB), zuletzt aufgerufen am 07.08.2025

 

Artikel erstmals erschienen am 14.08.2025