Schnorchel - nicht ganz unbedenklich
Viele Mitteleuropäer entfliehen, mit Badehose und Schnorchel ausgerüstet, dem schlechten Wetter und reisen an die Sonnenstrände. Doch wer im Urlaub Schnorcheln geht, kann sich vielen gesundheitlich bedenklichen Stoffen aussetzen. Vor allem die flexiblen Mundstücke von Schnorcheln aus dem Material Polyvinylchlorid (PVC) enthalten häufig bedenkliche Weichmacher und Organozinnverbindungen.
Das CVUA Stuttgart hat deshalb Schnorchel, insbesondere deren Mundstücke, unter die Lupe genommen. Dabei wurden aus der Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Produkte stichprobenartig 17 Schnorchelsets untersucht.
Hintergrund und toxikologische Bewertung:
Viele der untersuchten Mundstücke sind aus dem Kunststoff PVC. Da dieses Material eigentlich starr und unflexibel ist, müssen sogenannte Weichmacher eingesetzt werden. Diese sorgen dafür, dass das Material nachgibt und sich der Mundform und Gesichtform anpassen kann.
Bedenklich ist jedoch, dass gerade die Schnorchelmundstücke, die einen intensiven Kontakt mit dem Mund und den Mundschleimhäuten haben, Phthalate beinhalten. Phthalate sind eine Sammelbezeichnung für verschiedene Einzelstoffe, u.a.:
- Diisononylphthalat (DINP),
- Di-2-Ethylhexylphthalat (DEHP) und
- Dibutylphthalat (DBP).
Von den Phthalaten DEHP und DBP ist bekannt, dass sie reproduktionstoxisch wirken, da sie durch Eingriffe in den Hormonhaushalt die Fortpflanzung und Entwicklung beeinflussen können.
Der menschliche Speichel löst diese Weichmacher aus dem Material heraus und eine Aufnahme dieser Stoffe ist dadurch nicht vermeidbar.
Dem Kunststoffmaterial muss herstellungsbedingt auch ein Hitzestabilisator zugesetzt werden, der beim Formen der Mundstücke dafür sorgt, dass sich das Material nicht zersetzt. Organozinnverbindungen (OZV) haben zum Beispiel diese Eigenschaften. OZV’s reichern sich im menschlichen Körper an, da sie vom Stoffwechsel weder abgebaut noch ganzheitlich ausgeschieden werden können. Diese können dann in das Immunsystem und den Hormonhaushalt eingreifen.
Rechtliche Grundlagen:
Trotz der gesundheitlichen Bedenklichkeit der Phthalate gibt es nur ein Verwendungsverbot von Phthalaten für Kleinkinderspielzeug, das in den Mund genommen wird. Ein umfassenderes Phthalatverbot wird gerade von den entsprechenden Gremien der EU vorbereitet. Hintergrund dieser Alterseinschränkung ist das Verhalten von Kindern unter 3 Jahren. In dieser Entwicklungsphase wird die Umgebung noch mit dem Mund erkundet. Ab einem höheren Alter wird davon ausgegangen, dass normales Spielzeug nicht zum Mund geführt wird. Bei den Schnorcheln ist es jedoch unabdingbar, die Mundstücke in den Mund zu nehmen und kräftig draufzubeißen. Solange der genannte Grenzwert für Phthalate noch nicht ausgeweitet wurde, liegt es in der Eigenverantwortung der Hersteller, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Ähnlich sieht es bei den Organozinnverbindungen aus. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollen keine Organozinnverbindungen in Kombination mit Weichmachern in Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden, da die weichmachenden Substanzen eine gewisse "Schlepperfunktion" einnehmen. Die OZV’s können dann leichter aus dem Material herausgelöst werden. Verbindliche Grenzwerte gibt es jedoch leider noch nicht.
Das CVUA Stuttgart zieht Bilanz:

Abbildung 1: Anzahl der Proben (in %), die im Mundstück Phthalate enthalten

Abbildung 2: Anzahl der Proben (in %), die im Mundstück Organozinnverbindungen enthalten
Von insgesamt 17 untersuchten Proben enthielten 13 Mundstücke Phthalate. Diisononylphthalat konnte in 11 Mundstücken und Di-2-ethylhexylphthalat in 2 Mundstücken nachgewiesen werden. Aber auch im Material der Tauchmaskendichtung konnten in 3 Fällen Phthalate (1 x DEHP und 2 x DINP) identifiziert werden. In Kombination mit Weichmachern konnten in 7 Proben Organozinnverbindungen festgestellt werden. Zumindest 2 von 17 untersuchten Proben waren bezüglich der Phthalate und der Organozinnverbindungen unbedenklich. Eine Herstellung ohne diese gesundheitlich bedenklichen Stoffen ist daher möglich.
Fazit:
Generell ist es möglich die gesundheitlich bedenklichen Phthalate bei der Herstellung der Mundstücke durch andere Weichmacher zu ersetzen. Da aber der derzeitige Grenzwert nur für Kleinkinderspielzeug gilt, konnten keine Beanstandungen ausgesprochen werden, sondern die Schnorchelhersteller nur auf dieses Problem hingewiesen werden. Außerdem wurden sie aufgefordert, künftig unbedenkliche Stoffe zu verwenden.
Für den Verbraucher besteht derzeit keine Möglichkeit, phthalatfreie von phthalathaltigen Materialien zu unterscheiden. Nur die Kennzeichnung der Hersteller kann indirekt Auskunft geben! Mundstücke, die nicht aus PVC hergestellt wurden, wie zum Beispiel Silikonmundstücke, enthalten i.d.R. aufgrund der Eigenschaften des Rohmaterials weder Weichmacher noch Organozinnverbindungen.
Solange noch keine verbindliche Regelung für Phthalate oder Organozinnverbindungen geschaffen sind, kann nur an den Hersteller appelliert werden. Einige Hersteller sind sich dieser Problematik bewusst und haben bereits ihre Produktion auf Silikonmundstücke oder Mundstücke aus anderem Material umgesetzt.
Die Untersuchungsergebnisse sind an das zuständige Bundesministerium weitergeleitet worden, damit auf gesetzgeberischem Weg eine Ausweitung des Phthalatverbot auf andere Spielzeuggruppen forciert wird.