Bunte Kinderartikel auf dem Labortisch

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Magdalena Köhler, Sarah Stürenburg

 

Das Angebot an den unterschiedlichsten Produkten für Kinder ist vielfältig. Artikel zum Spielen, die angezogen werden können oder die der Aufbewahrung von Lebensmittel dienen. Von Textilien aus Leder und Stoff, über Spielzeug, wie Schleimmassen, bis hin zu Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wurden diese Artikel u.a. auch auf gesundheitsgefährdende Stoffe untersucht. Bei Antirutschsocken kann in dem PVC (Polyvinylchlorid) der Noppen der Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP) verwendet werden. Bei der Herstellung des Leders für Krabbelschuhe stellt Chrom-VI einen kritischen Stoff dar. Farbige Stoffbücher können nicht farbecht sein, und in der Folge können Farbstoffe auf die Haut übergehen. In Schleimmassen kann Borsäure, welche reproduktionstoxisch ist, verwendet werden. Bei Trinkflaschen besteht die Gefahr, dass das darin abgefüllte Getränk nach Lagerung in der Trinkflasche auch sensorisch nachteilig beeinflusst wird.

 

Archivbild: mit Süßigkeiten gefüllte Spielzeuge.

 

Hier ein kleiner Überblick über unsere vielfältigen Untersuchungen dieser Produkte aus dem Jahr 2018:
Produkt Was wurde untersucht?
Ok / nicht ok
Parameter Weitere Auffälligkeiten
Antirutschsocken Noppen
Kritische Weichmacher -
Leder
Chrom (VI) 1,4-Phenylendiamin
Stoffanteil
Verbotene Farbstoffe 1,4-Phenylendiamin
Spielwaren aus dunkel eingefärbtem Material Dunkel eingefärbtes Material (Kunststoff oder Gummi)
PAK Starker Eigengeruch
Stoffanteil
Farbechtheit -
Kunststoffanteil
Kritische Weichmacher -
Wabbelmassen
Bor -
Gesamte Trinkflasche
Sensorik -
Kinderbesteck aus Metall Metallanteil
Metallfreisetzung -
Quetschies
(befüllt und zum Selberbefüllen)
Bedruckung
Photoinitiatoren -
Beutel
Sensorik
Dokumentenprüfung
Konformitätserklärung -
Schokoladeneier mit Spielzeugfüllung Einleger
Photoinitiatoren -

 

Textilien

Anti-Rutschsocken

Für die Bodenhaftung werden meistens Noppen aus Polyvinylchlorid (PVC) verwendet. Bei der Verwendung des Kunststoffes PVC können Weichmacher wie z.B. Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) zum Einsatz kommen (» weitere Hintergrundinformationen). Untersucht wurden 22 Paar Anti-Rutsch Socken. Bei 13 Paar Socken wurden alternative Kunststoffe verwendet, bei den neun übrigen Proben wurde zwar PVC, jedoch kein kritischer Weichmacher nachgewiesen.

 

Krabbelschuhe

Bevor Babys anfangen zu laufen, können zum Schutz der Füße Krabbelschuhe angezogen werden. Hier werden meistens Schühchen aus Leder oder mit Lederanteilen angeboten. Bei Lederwaren wird u.a. die Chromgerbung eingesetzt, bei der durch Verunreinigung oder Oxidation Chrom (VI) im Leder enthalten sein kann.

In Kontakt mit der Haut können diese Chrom (VI) Verbindungen durch Sensibilisierung zu allergischen Hautreaktionen führen (» siehe unser Beitrag aus dem Jahr 2017)

 

Foto: Einzelteile eines Schuhs.

 

Untersucht wurden im Jahr 2018 insgesamt 9 Krabbelschuhe, wobei 4 Schuhe aus Leder bestanden. Bei allen vier Krabbelschuhen war Chrom nicht nachweisbar. Jedoch fanden wir bei einem Paar Schuhen aus Stoff das primäre aromatische Amin 1,4- Phenylendiamin.

In diesem Fall wurde in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass keine Farbstoffe verwendet werden sollten, die 1,4-Phenylendiamin freisetzen. Ein gesetzliches Verbot, das den Einsatz solcher Farbstoffe verbietet, gibt es jedoch bisher noch nicht. 1,4-Phenylendiamin ist als Reinstoff akut toxisch eingestuft und es ist außerdem ein hautsensibilisierendes Potential beschrieben, wobei auch allergische Sofortreaktionen hervorgerufen werden können.

 

Faschingskostüme

Je bunter das Kostüm, umso beliebter ist es natürlich für Kinder. Damit z.B. Faschingskostüme schön bunt erscheinen, werden u.a. Azofarbstoffe eingesetzt. (» weitere Infos). Aus einigen Azofarbstoffen können krebserregende Amine freigesetzt werden. Diese sind sowohl auf EU Ebene (REACH-Verordnung) als auch auf nationaler Ebene (Bedarfsgegenständeverordnung) verboten. Insgesamt wurden sechs Kostüme auf diese Farbstoffe untersucht. Verbotene Azofarbstoffe waren nicht nachweisbar, jedoch wurde bei allen Proben der Stoff 1,4-Phenylendiamin (siehe oben) bestimmt.

 

Spielzeug

Spielwaren aus dunkel eingefärbtem Material

In dunkel eingefärbtem Spielzeug können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten sein (» weitere Einzelheiten zu PAK). Untersucht wurden insgesamt 13 Proben, in denen PAK nicht nachweisbar waren. Zwei Proben wurden jedoch aufgrund ihres stark auffälligen Eigengeruchs beurteilt. Stark riechende Gegenstände weisen regelmäßig darauf hin, dass die Produkte nicht nach der Guten Herstellungspraxis hergestellt wurden.

 

Stoffbücher

Besonders beliebt bei Babys sind Bücher aus kuscheligem Stoff. Diese sind bunt eingefärbt, um das Interesse der Babys zu wecken. Untersuchungsziel war hier die Farbechtheit (in Anlehnung an DIN 105-E04). Hierfür werden Teile der Textilien jeweils in eine alkalische und eine saure Schweiß-Prüflösung, sowie in destilliertes Wasser gelegt und für 4 Stunden in einem Trockenschrank bei 37 °C (Körpertemperatur) belassen. Von 15 untersuchten Büchern waren vier Proben auffällig, drei der auffälligen Proben waren jedoch identisch.

 

Archivbild: verschiedene Stoffbücher.

 

Schwimmhilfen und aufblasbare Bälle

Insgesamt wurden 19 Schwimmhilfen und 10 Bälle untersucht. Alle Proben (u.a. Schwimmringe, Schwimmflügel und Strandbälle) bestanden aus Polyvinylchlorid (PVC). Jedoch wurde in keiner Probe ein kritischer Weichmacher nachgewiesen.

 

Wabbelmassen

Insgesamt wurden sieben Wabbelmassen, auch Schleimmassen genannt, untersucht. Fast die Hälfte der Proben wies einen hohen Gehalt an Bor auf. Bor kommt bei Schleimmassen in Form von Borsäure zur Verwendung, welche reproduktionstoxisch ist (» weitere Einzelheiten zu Borsäure).

Nach § 10 Abs. 1 der 2. ProdSV darf Spielzeug nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug erfüllt. In haftendem und flüssigem Spielzeug darf Bor den Migrationswert von 300 mg/kg nicht überschreiten. Bei drei der sieben Proben wurde dieser Migrationswert überschritten und dementsprechend beurteilt.

 

Lebensmittelkontakt

Trinkflaschen für Kleinkinder

Trinkflaschen aus Kunststoff waren bei früheren Untersuchungen regelmäßig auffällig. Bei der diesjährigen Untersuchung wurden 12 Trinkflaschen auf die Abgabe von geruchlich oder geschmacklich wahrnehmbaren Stoffen geprüft. Bei zwei Proben wurden deutliche Fehlaromen festgestellt und diese dementsprechend beurteilt. Bei drei weiteren Proben war das Ergebnis der sensorischen Untersuchung auffällig, aber nicht eindeutig. In diesen Fällen ist der Hersteller aufgefordert nachzuweisen, dass seine Trinkflaschen die darin abgefüllten Getränke nicht sensorisch beeinflussen.

 

Archivbild: verschiedene Trinkflaschen für Kleinkinder.

 

Kinderbesteck aus Metall

Auf dem Markt gibt es besonders ausgeformtes Besteck, das extra für Kinder bestimmt ist. Die Besteckteile sind entsprechend kleiner als normales Besteck und so geformt, dass Kinder sich nicht so leicht verletzen können. Diese Produktgruppe wurde auf Metalllässigkeit bei Kontakt mit einem saurem Prüflebensmittel untersucht (» weitere Infos). Bei den zur Untersuchung vorgelegten Besteckteilen wurden keine nennenswerten Freisetzungen festgestellt.

 

Quetschies (befüllt und zum Selberbefüllen)

Im Jahr 2018 wurden die nach wie vor im Trend liegenden Quetschies untersucht. Hierbei handelt es sich um Quetschbeutel, in denen meist Fruchtmus abgefüllt wird. Zum einen wurde die Bedruckung der Quetschies auf Photoinitiatoren (» weitere Infos zu Photoinitiatoren) und zum anderen wurden Quetschies zum selbst Befüllen auf ihre sensorische Unbedenklichkeit hin untersucht. Alle 18 Proben zeigten hinsichtlich der durchgeführten Untersuchungen keine Auffälligkeiten.

 

Spielzeug mit Süßigkeiten

Bei diesem Projekt haben wir das Vorhandensein der Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff abgeprüft, die die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben bestätigt (» weitere Infos zur Konformitätserklärung). Von den zehn untersuchten Proben wiesen 9 eine fehlerhafte KE auf, bei einer Probe war eine KE nicht verfügbar.

 

Schokoladeneier mit Spielzeugfüllung

Beliebt bei Kindern und Erwachsenen sind Schokoladeneier mit Spielzeugfüllung. In der Vergangenheit hatte es sich gezeigt, dass ein Übergang von Stoffen von dem Einleger (meist die Gebrauchsanweisung des Spielzeugs) auf die Schokolade stattfinden kann. Deswegen wurden in diesem Projekt Einleger aus 15 Überraschungseiern auf ihren Gehalt an Photoinitiatoren untersucht. Keine der untersuchten Proben war auffällig. Somit können wir uns weiterhin an Schokoladeneiern mit Spielzeugfüllung erfreuen, insbesondere dem Essen der Schokolade.

 

Fazit dieser Untersuchungen

Es werden keine kritischen Weichmacher eingesetzt, verbotene Azofarbstoffe wurden nicht nachgewiesen und auch keine PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Jedoch sollte beim Kauf von Trinkflaschen auf den Geruch geachtet werden und bei Schleimmassen wird immer noch Borsäure verwendet. Den Nachweis von 1,4-Phenylendiamin in vielen Textilien halten wir für besorgniserregend, ein gesetzliches Verbot gibt es jedoch bisher nicht. Bei Spielwaren aus Kunststoff, die mit Süßigkeiten gefüllt sind, sucht man vergeblich nach einer Konformitätserklärung. Auf diese Missstände werden wir weiterhin achtgeben.

 

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006
  • DIN EN ISO 105-E04, Deutsche Fassung: Ausgabe Juli 2009, Textilien - Farbechtheitsprüfungen
  • 2. ProdSV Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  • Council of Europe Resolution CM/Res(2013)9 on metals and alloys used in food contact materials and articles
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart

Hinweis: Die Abbildungen sind rein illustrativ und stehen in keinem Zusammenhang mit den im Beitrag genannten Untersuchungsergebnissen.

 

Artikel erstmals erschienen am 20.08.2018