Küchenzubehör aus Bambus. Eine Mogelpackung aus Melamin!
Magdalena Lubecki
Im Jahr 2012 wurden Küchenhelfer aus Melamin auf die Freisetzung von Formaldehyd und Melamin untersucht. Hierbei fielen Proben aus recyceltem Bambus auf, die als besonders ökologisch und nachhaltig hergestellt beworben wurden.
"Bambusküchenhelfer"aus Melamin
Bereits beim Betrachten der Küchenhelfer aus Bambus und der Absicherung mittels Infrarotspektroskopie konnte festgestellt werden, dass diese Produkte (Pfannenwender, Schaum- und Spaghettilöffel und eine Salatschüssel) nicht, wie in der Werbung geschildert, größtenteils aus Bambus hergestellt wurden, sondern dass diese einen nicht unerheblichen Anteil an einem Kunstharz, Melamin (siehe Infokasten), enthielten.
Was ist Melamin?
Melaminharze sind Polymere und bestehen aus den Grundbausteinen (Monomeren) Melamin und Formaldehyd. Melaminharze sind sehr hart und werden daher häufig für die Herstellung von Küchenutensilien wie Teller, Schüsseln, Becher oder Besteck aus Melaminharzen verwendet. Die Problematik dieses Materials besteht darin, dass die bei der Produktion nicht vollständig umgesetzten Monomere Melamin und Formaldehyd in das Lebensmittel übergehen können..
Bezeichnung ist irreführend
Beim Kauf dieser "ökologischen" und "nachhaltigen" Bambusküchenhelfer, wird der Verbraucher nicht darüber informiert, dass die Produkte zu einem Teil aus Melamin bestehen, daher wurden sie als irreführend bezeichnet beurteilt.
Freisetzung von Formaldehyd und Melamin
Bei der Untersuchung des Pfannenwenders auf Freisetzung von Formaldehyd und Melamin wurden die Grenzwerte (siehe Infokasten) erheblich überschritten. Die Gehalte lagen bei Formaldehyd um mehr als das 8-fache und bei Melamin um mehr als das 40-fache über den festgelegten Grenzwerten.
Was ist ein spezifischer Migrationsgrenzwert?
Der spezifische Migrationsgrenzwert gibt die zulässige Höchstmenge eines Stoffes in Lebensmitteln an. Dieser Grenzwert soll sicherstellen, dass das Lebensmittelkontaktmaterial kein Gesundheitsrisiko birgt. Der Hersteller hat sicherzustellen, dass Materialien und Gegenstände, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, diese Höchstwerte einhalten, wenn sie mit Lebensmitteln unter den ungünstigsten vorhersehbaren Bedingungen in Berührung gebracht werden..
Abb.2: Freisetzung von Formaldehyd und Melamin in mg/kg in den Proben Pfannenwender, Schaumlöffel und Spaghettilöffel.
Die anschließend untersuchten Schaumlöffel und Spaghettilöffel der gleichen Serie überschritten ebenfalls die Grenzwerte. Bei der Probe Schaumlöffel wurde eine Überschreitung bei Formaldehyd um mehr als das 5-fache und bei Melamin um mehr als das 4-fache festgestellt. Bei dem Spaghettilöffel lag der Wert für Formaldehyd um mehr als das 8-fache und bei Melamin um mehr als das 20-fache über dem Grenzwert.
Weitere Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2012 über Freisetzung von Formaldehyd und Melamin aus Melaminküchenhelfern, sind in dem Artikel "Küchenhelfer aus Melamin" beschrieben.
Melamin-Küchenartikel Importe aus China regelmäßig auffällig
Über das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel sind in der Vergangenheit mehrere Meldungen und Warnungen über Lebensmittelkontaktmaterialien eingegangen, die aus China und Hongkong eingeführt wurden und an Lebensmittel chemische Stoffe in Mengen abgeben, die gegen EU-Vorschriften verstoßen.
Diese Warnmeldungen betreffen hauptsächlich Melamin-Kunststoffküchenartikel, die den Bestimmungen hinsichtlich der Migration von Formaldehyd und Melamin in Lebensmittel nicht entsprechen.
Grenzüberschreitender Warenverkehr
Bedarfsgegenstände, die innerhalb der EU gehandelt werden, unterliegen den EU-weit harmonisierten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher. Es können aus gegebenem Anlass Bestimmungen erlassen werden, welche die Einfuhr bestimmter Waren unter besonderen Bedingungen detailliert regeln. So können z.B. zusätzliche Warenkontrollen festgelegt oder spezifische Einfuhrorte vorgegeben werden ("Vorführpflicht").
Einfuhr von Küchenartikeln aus Melamin rechtlich geregelt
Für Lebensmittelbedarfsgegenstände gilt seit dem 1. Juli 2011 die Verordnung (EU) Nr. 284/2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist.
Bildernachweis
Bambushalme, Franz K., Pixelio.de, Image-ID=287468
CVUA Stuttgart
Literatur
VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2011 DER KOMMISSION vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist: http://www.bvl.bund.de/DE/03_Bedarfsgegenstaende/01_Aufgaben/04_...materialien_node.html (abgerufen am 27.02.2013)
Autor/in
Magdalena Lubecki