Hype um „Dubai-Schokolade“ – Was steckt wirklich drin?

CVUA Stuttgart: Dorothee Kielkopf, Sina Straub, Michaela Barthmann, Thomas Kapp, Dr. Carmen Breitling-Utzmann; CVUA Freiburg: Hans-Ulrich Waiblinger; CVUA Sigmaringen: Dr. Tanja Welsch, Dr. Tanja Radykewicz, Benjamin Dambacher

 

Wo in kürzester Zeit Lebensmittel mit hochwertigen Zutaten wie Schokolade und Pistazien tonnenweise zu stolzen Preisen angeboten werden, liegt möglicherweise Täuschung nicht fern. Was ist dran am Hype um „Dubai-Schokolade“? Das CVUA Stuttgart untersuchte deshalb in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg und Sigmaringen inzwischen acht Proben „Dubai-Schokolade“ aus Drittländern. Die ersten Ergebnisse sind besorgniserregend! Untersuchungen weiterer Proben folgen.

 

Foto: Verschiedene als Dubai-Schokolade angebotenen Produkte sowie deren Zutaten liegen auf einem weißen Porzellanteller.

 

Infokasten

Was ist „Dubai-Schokolade“?

Die Schokolade stammt ursprünglich aus Dubai. Die Gründerin der Manufaktur „Fix Dessert Chocolatier“ gilt als Erfinderin der Kreation. Es handelt sich dabei um speziell gefüllte Schokoladentafeln. Die Füllung besteht aus geröstetem und gehacktem Kadaifi („Engelshaar“), gehackten Pistazien bzw. Pistaziencreme oder -paste sowie in der Regel auch Tahina (Sesampaste) (Quelle Wikipedia).

Der aktuelle Hype in Deutschland wurde durch Berichte in den sozialen Medien hervorgerufen. Inzwischen sind auf dem deutschen Markt nicht nur Produkte aus Dubai, also den Vereinigten Arabischen Emiraten zu finden, sondern auch solche aus der Türkei. Die Vermarktung erfolgt über das Internet, über Süßwaren-Automaten und im Einzelhandel. Ebenso bieten viele kleine Konditoreien und Confiserien „Dubai-Schokolade“ aus eigener Herstellung an.

 

Was wurde untersucht?

Das CVUA Stuttgart hat bislang acht Proben verschiedener Marken abschließend untersucht. Es handelt sich um Importware – fünf Proben vom selben Hersteller aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), drei Proben verschiedener Hersteller aus der Türkei. Die Proben stammen aus dem hiesigen Handel bzw. wurden bei der Einfuhr in die EU kontrolliert.

 

Alle Produkte ähneln sich äußerlich. Bei den Proben handelte es sich um gefüllte braune Tafeln, mit farbigen Streifen und Klecksen dekoriert (gelb, dunkelgrün und teilweise dunkelrot) und mit einer hellgrünen Masse mit fadenförmigen Anteilen gefüllt. Zwei Produkte aus den VAE enthalten statt der üblichen „Pistazienfüllung“ eine „Erdbeer-“ bzw. „Haselnussfüllung“ mit rötlicher bzw. brauner Färbung.

 

3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester

In sechs der acht untersuchten Proben wurden erhebliche Mengen der herstellungsbedingten Kontaminanten 3-Monochlorpropandiol- (3-MCPD-) und Glycidyl-Fettsäureester festgestellt (siehe auch Infokasten). In einer dieser Proben lagen die Gehalte unterhalb der Höchstwerte, fünf dieser Proben wurden jedoch aufgrund einer fast doppelten Überschreitung des Höchstwertes für Glycidyl-Fettsäureester zusätzlich als nicht zum Verzehr geeignet und somit als „nicht sicher“ beurteilt, da diese eine für Verbraucherinnen und Verbraucher unzumutbar hohe Kontamination mit einer als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Substanz aufwiesen. Diese Proben waren Produkte desselben Herstellers aus den VAE.

 

Vermutlich gelangten diese gesundheitlich bedenklichen Stoffe über verunreinigtes Palmöl in die „Dubai-Schokolade“. Palmöl ist besonders anfällig für die Bildung von 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern. Durch bestimmte technologische Maßnahmen können aber auch Palmöle mit geringen Gehalten dieser toxikologisch bedenklichen Stoffe hergestellt werden. Die hohen Gehalte lassen daher vermuten, dass für die Herstellung dieser Produkte Zutaten von minderer Qualität verwendet wurden.

 

Wir halten fest: Fünf von acht Proben wurden aufgrund von herstellungsbedingten Kontaminanten als „nicht sicher“ beurteilt.

 

Verbrauchertipp: Wer generell 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester vermeiden möchte, kann einen Blick auf das Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln werfen. Meistens geraten diese Kontaminanten über die Zutat „Palmöl“ oder „Palmfett“ in das Produkt.

 

Infokasten

3-Monochlorpropandiol- und Glycidyl-Fettsäureester

3-Monochlorpropandiol-(3-MCPD) und Glycidyl-Fettsäureester sind gesundheitlich bedenkliche Kontaminanten, die während der Herstellung von Lebensmitteln entstehen können. Diese Prozesskontaminanten werden v. a. während der Raffination von pflanzlichen Fetten und Ölen gebildet. Sie sind außer in den Fetten und Ölen selbst auch in Lebensmitteln nachweisbar, die mit belasteten Zutaten hergestellt wurden.

Während der Verdauung werden die Fettsäureester in 3-MCPD bzw. Glycidol gespalten und vom Körper aufgenommen. 3-MCPD wird als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft, Glycidol sogar als „wahrscheinlich krebserregend“. Die Gehalte dieser Kontaminanten in Lebensmitteln sollten daher so niedrig wie möglich gehalten werden.

Palmöl und Palmfett werden aufgrund ihrer technologischen Eigenschaften sehr gerne in den verschiedensten Lebensmitteln eingesetzt. Sie sind jedoch besonders anfällig für die Bildung von 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern. Es gibt inzwischen technologische Verfahren, mit denen der Gehalt dieser Prozesskontaminanten deutlich verringert werden kann.

Für Palmöl und Palmfett ist in der Verordnung (EU) 2023/915 ein gesetzlicher Höchstgehalt von 2500 µg/kg für 3-MCPD und von 1000 µg/kg für Glycidol festgelegt. Palmöle und -fette, die diese Werte überschreiten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden und auch nicht als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden.

 

Farbstoffe

Auffällig ist bereits die Deklaration: Als farbige Bestandteile sind bei fast allen Produkten lediglich die grünen Farbstoffe E 140 und/oder E 141 (Chlorophyllverbindungen) aufgeführt. Damit lassen sich die Farben der streifenförmigen Dekorierungen auf der braunen Tafel nicht vollständig erklären. Nur bei einer Probe sind die Farbstoffe E 133 (Brillantblau FCF – blau) und E 102 (Tartrazin – gelb) zusätzlich angegeben.

 

Wir untersuchten die farbigen Dekors von sieben Proben. Es ist nicht verwunderlich, dass bei der analytischen Untersuchung weitere Farbstoffe im Dekor zu finden sind, nämlich in allen der sieben untersuchten Proben die Farbstoffe E 133 (Brillantblau FCF) und E 102 (Tartrazin). Bei den zwei Proben mit rotem Dekor zusätzlich E 124 (Azorubin) oder E 129 (Allurarot AC). Für einige dieser Farbstoffe (Azofarbstoffe) gibt es Studien, die diese mit einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung bei Kindern in Verbindung bringen. Der Gesetzgeber schreibt für Azofarbstoffe daher den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ vor. Dieser Warnhinweis findet sich auf keiner der vorliegenden Verpackungen.

 

Auch in der „Pistazienfüllung“ fanden sich nicht deklarierte Farbstoffe: ebenfalls der Azofarbstoff E 102 und der Farbstoff E 133. In der „Erdbeerfüllung“ waren die Azofarbstoffe E 129, E 122 und E 124 zu finden. Durch den Einsatz der synthetischen Farbstoffe wird eine intensivere Färbung der Füllung erreicht. Es ist naheliegend, dass dadurch ein höherer Pistazien- bzw. Erdbeergehalt vorgetäuscht werden soll.

 

Bei der Probe mit „Haselnussfüllung“ war die Menge an gelbem Dekor zu gering, um Untersuchungen auf Farbstoffe durchzuführen. Die Füllung wiederum war braun, sodass auch auf die Untersuchung der Füllung bezüglich Farbstoffe verzichtet wurde.

 

Im Zutatenverzeichnis sind die Farbstoffe teilweise als „natürliche“ Farbstoffe angegeben. Es gibt keine Vorgaben, ab wann Lebensmittelfarbstoffe, die generell aufwendige technische Extraktions- und Reinigungsverfahren durchlaufen, als „natürlich“ bezeichnet werden können. Aus diesem Grund ist die Angabe „natürlich“ in Verbindung mit Lebensmittelzusatzstoffen (wozu auch Farbstoffe gehören) nicht vorgesehen. Bei den untersuchten Proben ist die Angabe zudem unzutreffend, da zur Herstellung synthetische Farbstoffe verwendet wurden.

 

Wir halten fest: Im Dekor und in den Füllungen finden wir bei sieben Proben nicht deklarierte Farbstoffe. Dabei handelt es sich unter anderem um Azofarbstoffe, die die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen können. Bei einer Probe war die Menge an gelbem Dekor zu gering um Untersuchungen durchzuführen. Hier werden wir nachhaken. Das Produkt mit „Erdbeerfüllung“ enthält keine Erdbeeren, dafür Aroma und Farbstoff.

 

Schokolade

Bei Schokolade handelt es sich um ein hochwertiges Produkt mit gewissen Qualitätsvorgaben. Für Kakao und Kakaoerzeugnisse, wozu Schokolade gehört, gibt es daher eine eigene EU-weit geltende Richtlinie, die in Deutschland mit der Kakaoverordnung umgesetzt wird. Nach dieser Kakaoverordnung enthält Schokolade als pflanzlichen Fettbestandteil Kakaobutter.

 

Bereits in der Deklaration war bei einigen Produkten als Bestandteil der „Schokolade“ jedoch Palmkernöl oder lediglich „Palm“ sowie einmal noch zusätzlich „Sonnenblume“ angegeben. Produkte, die anstatt Kakaobutter andere pflanzliche Fette enthalten, sind keine Schokolade. Sie können z. B. unter der Bezeichnung kakaohaltige Fettglasur verkauft werden.

 

Teilweise ist als Bestandteil des Überzugs zwar Kakaobutter angegeben, tatsächlich bestehen aber fünf der acht untersuchten Proben nicht aus Schokolade (63 %). Lediglich bei den anderen drei Proben kann anhand der Untersuchungsergebnisse davon ausgegangen werden, dass es sich tatsächlich um Schokolade handelt.

Alle Produkte sind auf der Frontseite mit „Chocolate“ ausgelobt. Diese Angabe ist für Produkte, die nachweislich nicht aus Schokolade bestehen, irreführend. Dies fällt hier besonders ins Gewicht, da diese Produkte vermutlich hochpreisig verkauft werden.

 

Im Zutatenverzeichnis ist bei allen Proben „Milchschokolade“ angegeben. Diese Bezeichnung ist für eine kakaohaltige Fettglasur nicht zulässig und irreführend.

 

Zweimal wird bei den fünf nicht aus Schokolade bestehenden Produkten im Zutatenverzeichnis Kakaobutter deklariert, obwohl diese nicht enthalten ist. Einmal ist Kakaobutter auf einem Etikett angegeben, mit dem die korrekten Angaben bezüglich des Fettanteils der „Schokolade“ (Palmkernöl) überklebt waren.

 

Wir halten fest: Bei fünf von acht untersuchten Produkten handelt es sich nicht um Schokolade. Die Bezeichnung dieser Produkte als „Dubai-Schokolade“ oder „Chocolate“ ist irreführend.

 

Untersuchung auf Sesam

Sesam und Sesam-Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die bei manchen Personen allergische Reaktionen auslösen können (Stoffe oder Erzeugnisse des Anhangs II der Verordnung (EU) 1169/2011). In keiner der zur Untersuchung vorgelegten „Dubai-Schokoladen“ wurde Sesam im Zutatenverzeichnis genannt. Wird Sesam weder im Zutatenverzeichnis noch in den freiwilligen Hinweisen erwähnt, können Menschen mit Sesam-Allergie erwarten, dass Sesam weder als Zutat noch als Verunreinigung enthalten ist.

 

„Dubai-Schokoladen“ enthalten allerdings häufig auch Sesam als Zutat, zumeist in Form von Tahini-Paste. Wir haben deshalb genauer hingeschaut. Stichprobenartig untersuchte das CVUA Freiburg bisher fünf Proben auf Sesam. Es handelte sich um die drei Proben aus der Türkei und zwei Sorten der Proben aus den VAE. In den drei Proben türkischer Herkunft wurde Sesam in hohen Anteilen bestimmt. Die Gehalte liegen im Bereich von 14.000 bis 79.000 mg/kg (entspricht 1,4 bis 7,9 %) und damit in der Größenordnung des jeweiligen Pistazienanteils.

 

Aufgrund der teils hohen Gehalte ist bei drei Proben zu erwarten, dass Sesam-Allergikerinnen und -Allergiker durch den Verzehr des Erzeugnisses gesundheitlich beeinträchtigt werden. Diese Proben werden daher als gesundheitsschädlich beurteilt.

 

Die hohen Anteile an Sesam ohne entsprechende Deklaration als Zutat legen zudem den Verdacht nahe, dass die Beimischung von Sesam(-paste) bewusst unterschlagen wird. Denn sesamhaltige Zutaten sind preiswerter als pistazienhaltige Zutaten.

 

Wir halten fest: Bei drei von fünf auf Allergene untersuchten Proben war Sesam in deutlichen Mengen enthalten, obwohl Sesam weder als Zutat noch im bezüglich anderer Allergene vorhandenen Spurenhinweis angegeben war.

 

Verbrauchertipp: Insbesondere Menschen mit Sesamallergie sollten daher vorsichtshalber auf den Verzehr verzichten, auch wenn kein Sesam deklariert ist. Sie sollten bei loser Ware genau nachfragen.

 

Belastung mit Schimmelpilzgiften (Mykotoxine)

Schon bei der geschmacklichen Prüfung ist auffällig, wie wenig die „Pistazienfüllungen“ nach der hochwertigen und teuren Zutat Pistazie schmecken. Durch den enormen Hype der „Dubai-Schokolade“ ist die Nachfrage an Pistazien auch für andere Produkte wie z. B. Feine Backwaren und Desserts dermaßen gestiegen, dass durchaus Engpässe zu erwarten sind. Der Verdacht liegt nahe, dass Produkte mit minderwertigen Pistazien gestreckt werden. Hier besteht die Gefahr, dass verschimmelte und mit Mykotoxinen belastete Pistazien verarbeitet werden. In der fertigen Pistazienzubereitung ist diese Belastung geruchlich und geschmacklich nicht zu erkennen.

 

Nachdem beim stichprobenartigen Screening am CVUA Stuttgart in der Füllung einer „Dubai-Schokolade“ Gehalte an Schimmelpilzgiften, allen voran Aflatoxinen, gefunden wurden, laufen derzeit am CVUA Sigmaringen weitere Untersuchungen von Pistaziencremes/-zubereitungen und vereinzelt von „Dubai-Schokoladen“. Bei der im Screening auffälligen Schokolade hat sich der Verdacht auf eine Aflatoxin-Höchstgehaltsüberschreitung bereits bestätigt. Die ersten Untersuchungen von Pistaziencremes aus dem Handel sind bisher unauffällig.

 

Infokasten

Aflatoxine

Aflatoxine sind natürlich vorkommende Gifte, die u. a. von dem Schimmelpilz Aspergillus flavus gebildet werden. Die Schimmelpilzentwicklung erfolgt meist während der Ernte und Lagerung. Hohe Temperaturen und Luftfeuchtigkeit fördern das Wachstum. Ist Aspergillus auf dem Lebensmittel vorhanden, kann eine Bildung von Aflatoxinen nicht ausgeschlossen werden. Aflatoxine, insbesondere Aflatoxin B1, gelten als das stärkste krebserregend wirksame Schimmelpilzgift. Um eine Gefährdung der Gesundheit durch aflatoxinbelastete Lebensmittel zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Höchstgehalte festgelegt.

 

Auch die oft in Rezepten für „Dubai-Schokolade“ als Zutat angegebene Sesampaste (Tahini) wird am CVUA Sigmaringen regelmäßig auf Mykotoxine untersucht. Diese kann eine weitere Quelle der Aflatoxin-Belastung sein. Die Gehalte an Aflatoxinen der in den letzten Jahren untersuchten Sesampasten lagen unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge.

 

Wir halten fest: Eine von acht Proben zeigte im Screening auffällige Aflatoxingehalte. Bei der bisher erfolgten Nachuntersuchung wurde die Aflatoxin-Höchstgehaltsüberschreitung bestätigt. Positiv: Die bisher untersuchten Pistazien- und Sesampasten aus dem Handel waren unauffällig.

 

Weitere Untersuchungen von Schokoladen aber auch von Pistazienzubereitungen und Sesampasten auf Mykotoxine sind aktuell in Arbeit.

 

Kennzeichnung

Neben den oben beschriebenen stofflichen Auffälligkeiten weisen alle untersuchten Proben weitere erhebliche Kennzeichnungsmängel auf.

 

Unser Fazit zur untersuchten Importware

Die ersten Untersuchungsergebnisse sind besorgniserregend und zeigen, dass man für teures Geld nicht unbedingt qualitativ hochwertige Ware bekommt. Insbesondere Allergiker müssen vorsichtig sein. Wir bleiben dran und untersuchen weitere „Dubai-Schokoladen“, auch in Deutschland bzw. in der EU hergestellte Ware sowie weitere Proben von Pistazienzubereitungen. Über die Ergebnisse werden wir berichten.

 

Bildernachweis

Foto: Melisa Güneri, CVUA Stuttgart

 

Artikel erstmals erschienen am 19.12.2024