Internethandel mit Speiseölen unter die Lupe genommen
Kathrin Strobel (CVUA Stuttgart) und Tabata Rajcic de Rezende (CVUA Karlsruhe)
Im Frühjahr 2019 haben das Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg und das Zentrallabor für Speiseöle und -fette am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart gemeinsam ein Projekt durchgeführt. Der Fokus lag hierbei auf der Untersuchung von Olivenölen und bestimmten anderen kaltgepressten bzw. nativen pflanzlichen Speiseölen, die zum Zeitpunkt der Probenahme im Internet angeboten wurden. Alle Proben dieses Projekts wurden – hauptsächlich wegen Kennzeichnungsmängeln – beanstandet. Erfreulicherweise war die Qualität der untersuchten Produkte aber größtenteils sehr gut.
Der Handel mit Lebensmitteln hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So sind viele Lebensmittel schon lange nicht mehr „nur“ vor Ort bei Direktvermarktern oder im Einzelhandel erhältlich, sondern können auch über diverse Internetplattformen bestellt werden. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass der Onlinehandel mit Lebensmitteln stetig zunimmt und immer mehr Verbraucher bereit sind, ihre Lebensmittel über das Internet zu bestellen. Im ersten Quartal 2019 gehörten Lebensmittel somit zu den Umsatzgewinnern im Onlinehandel [1].
Da der Internethandel mit Lebensmitteln kein rechtsfreier Raum ist, ist die Überwachung des Internethandels im Sinne des Verbraucherschutzes zu einer wichtigen Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung geworden. Auch Speiseöle, wie z. B. Olivenöl, Leinöl, Hanföl oder Kürbiskernöl, werden immer häufiger über das Internet vertrieben. Regelmäßige Routineüberprüfungen von Internetseiten zeigen, dass Verbraucher vor allem im Internet oft mit irreführenden Werbeaussagen oder unzulässigen gesundheits- oder krankheitsbezogenen Angaben getäuscht werden. Besonders anfällig für Lebensmittelbetrug sind auch hochpreisige Olivenöle, die immer wieder eine hohe Beanstandungsquote aufgrund von Fälschungen oder Qualitätsmängeln aufweisen. Dies gab dem Zentrallabor für Speiseöle und Speisefette am CVUA Stuttgart den Anlass für das vorliegende Untersuchungsprojekt in Zusammenarbeit mit dem Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg (Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) am Regierungspräsidium Tübingen und CVUA Karlsruhe).
Abb. 1 links: Oliven und Olivenöl (Archivbild, Foto: Couleur, Pixabay, CC0 Public Domain); rechts: Leinsamen und Leinöl (Archivbild, Foto: kamilla02, Pixabay, CC0 Public Domain)
Teil 1 des Projekts: Onlinerecherche auffälliger Angebote
Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich der Entwicklung des Onlinehandels gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ kurz G@ZIELT, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. Diese Zentralstelle führt unterstützende Tätigkeiten für die Länderbehörden wie z. B. Jahresplanrecherchen von auffälligen Angeboten im Internet durch. Die Schwerpunktthemen werden normalerweise von den Sachverständigen der Länder vorgeschlagen und mit G@ZIELT abgestimmt. Die Rechercheergebnisse zu Angeboten und Anbietern werden an die Kontaktstellen der Bundesländer weitergeleitet, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Onlinehändlers befindet.
Bei dem vorliegenden Projekt lag der Untersuchungsfokus auf dem Gehalt an Prozesskontaminanten in Speiseölen, insbesondere an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs), sowie auf der Verfälschung bzw. Qualitätsüberprüfung von Olivenölen der Qualitätsstufe „nativ extra“.
Im Rahmen der Recherche wurde eine große Anzahl von Händlern mit Sitz in Baden-Württemberg ermittelt, die z. B. Oliven-, Lein-, Hanf- oder Kürbiskernöle an deutsche Verbraucher anbieten. Einige Händler bieten nur eine einzige Ölsorte (v. a. bei Olivenöl) an, wohingegen die Mehrheit der Händler verschiedene Speiseöle anbietet. Viele Onlinehändler vertreiben ihre Speiseöle auch über mehrere Kanäle (verschiedene Webseiten oder Marktplätze). Das Rechercheergebnis wurde vom Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg konkretisiert und zusammen mit dem Zentrallabor für Speiseöle und -fette am CVUA Stuttgart wurden für die Projektdurchführung Stichproben ausgewählt.
Teil 2 des Projekts: Amtliche Probenahme und Untersuchung
Basierend auf den vielfältigen Rechercheergebnissen wurden unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes amtliche Proben bei in Baden-Württemberg ansässigen Onlinehändlern entnommen. Dabei wurden auch Screenshots der entsprechenden Bestellhomepages mit allen angegebenen Informationen zu den angebotenen Produkten durch das Internetüberwachungsteam angefertigt. Insgesamt konnten 15 Proben untersucht und beurteilt werden. Die Proben teilen sich in zwei Unterprojekte auf:
- Olivenöle, v.a. Olivenöle der Kategorie „nativ extra“,
- kaltgepresste oder native pflanzliche Speiseöle.
Olivenöle
Die Olivenölproben, hauptsächlich Olivenöle der Kategorie „nativ extra“, wurden im Rahmen des Projekts hinsichtlich Zusammensetzung, Qualität, Kennzeichnung und Bewerbung überprüft. Olivenöle werden in acht verschiedene Kategorien eingeteilt, wobei nur die Kategorien „Natives Olivenöl extra“, „Natives Olivenöl“, „Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl“ und „Oliventresteröl“ in Verkehr gebracht werden dürfen. Die den einzelnen Qualitätsstufen zugrundeliegenden Anforderungen (physikalische, chemische und sensorische Merkmale) sind in Anhang I der VO (EWG) Nr. 2568/91 zu finden. So darf ein Olivenöl der Kategorie „nativ extra“ beispielsweise keine sensorischen Fehler aufweisen, wohingegen bei einem Olivenöl der Kategorie „nativ“ geringe sensorische Mängel toleriert werden.
In Deutschland werden überwiegend Olivenöle der Kategorie „nativ extra“ im Handel angeboten. Allerdings zählt Olivenöl EU-weit zu den zehn Produkten, die am meisten der Gefahr des Lebensmittelbetrugs ausgesetzt sind [2]. Bei den Fälschungen handelt es sich i.d.R. um falsche Angaben in Bezug auf die Qualitätsstufe oder um Streckung der Olivenöle mit billigeren Pflanzenölen, die den Verbraucher somit in die Irre führen. Die Untersuchung verschiedener physikalischer und chemischer Parameter unter Anwendung von moderner Analysentechnik in Verbindung mit sensorischen Untersuchungen ermöglicht der Überwachung, Verfälschungen zu erkennen.
Abb. 2 links: Öl unbekannter Zusammensetzung (Archivbild, Foto: Marge Nauer, Pixabay, CC0 Public Domain); rechts: Auszug aus einem Chromatogramm einer Fettsäureverteilung, die erste Hinweise auf die Zusammensetzung des Öls gibt (schwarz: Olivenöl, blau: Rapsöl; Peaks zur besseren Erkennung leicht versetzt dargestellt)
Bei Olivenölen sind zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben an die Kennzeichnung gemäß der „Lebensmittelinformations-Verordnung“ (LMIV bzw. VO (EU) Nr. 1169/2011) die Anforderungen der Durchführungsverordnung mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (DVO (EU) Nr. 29/2012) einzuhalten (s. Infobox „Kennzeichnung von Olivenölen“). Die Verbraucher bekommen somit weitergehende Informationen, die auch Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können.
Infokasten
Kennzeichnung von Olivenölen – zusätzliche Anforderungen gemäß DVO (EU) Nr. 29/2012
Die Durchführungsverordnung DVO (EU) Nr. 29/2012 fordert für Olivenöle zusätzliche Angaben innerhalb der Etikettierung, die über die allgemein für alle Lebensmittel verpflichtenden Angaben hinausgehen. Somit ist z. B. zusätzlich zu der Angabe der Bezeichnung eine erläuternde Angabe zur jeweiligen Olivenölkategorie erforderlich (vgl. nachfolgende Tabelle).
Bezeichnung des Lebensmittels | Erläuternde Angabe zur Olivenölkategorie |
---|---|
Natives Olivenöl extra | erste Güteklasse – direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen |
Natives Olivenöl | direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen |
Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl | enthält ausschließlich raffiniertes Olivenöl und direkt aus Oliven gewonnenes Öl |
Oliventresteröl | enthält ausschließlich Öl aus der Behandlung von Rückständen der Olivenölgewinnung und direkt aus Oliven gewonnenes Öl / enthält ausschließlich Öl aus der Behandlung von Oliventrester und direkt aus Oliven gewonnenes Öl |
Bei Olivenölen der Kategorien „nativ extra“ und „nativ“ ist die Angabe des Ursprungs verpflichtend. Dies kann z. B. die Angabe „aus Italien“ oder „Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union“ sein. Die Verbraucher können somit nachvollziehen, aus welchem „Gebiet“ das Olivenöl stammt. Darüber hinaus muss bei Olivenölen darauf hingewiesen werden, dass die Öle vor Licht und Wärme geschützt zu lagern sind. Der Schutz der Öle vor Licht und Wärme bei der Lagerung ist wichtig, um den Verderb zu verlangsamen und die Qualität für möglichst lange Zeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt prinzipiell für alle Speiseöle und -fette, jedoch ist der Aufbewahrungshinweis so konkret nur bei Olivenölen gesetzlich vorgeschrieben.
Ergebnisse
Das Unterprojekt „Olivenöle“ umfasste sechs Proben (fünf Proben „Natives Olivenöl extra“ und eine Probe „Natives Olivenöl extra mit Zitrone“). Alle Proben erfüllten erfreulicherweise die gesetzlichen Anforderungen an die angegebene Qualitätsstufe „Natives Olivenöl extra“. Allerdings lagen bei allen Proben Kennzeichnungsmängel sowohl auf dem Verpackungsetikett (fünf Proben) als auch innerhalb des Internetauftritts (sechs Proben) vor! Teilweise fehlten verpflichtende Angaben, wie z. B. die Nährwertdeklaration auf der Internetseite oder die Kennzeichnung (Verpackungsetikett und/oder Internetauftritt) war nicht (vollständig) in deutscher Sprache angegeben.
Kaltgepresste bzw. native pflanzliche Speiseöle
Der Fokus bei der Untersuchung der kaltgepressten bzw. nativen pflanzlichen Speiseöle lag auf den Themenschwerpunkten Zusammensetzung und Qualität, Prozesskontaminanten und Kennzeichnung sowie Bewerbung.
Hinsichtlich der Prozesskontaminanten sind vor allem die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs) ein wichtiger Untersuchungsparameter bei kaltgepressten oder nativen Speiseölen. Einige Vertreter der PAKs sind als krebserregend eingestuft, weshalb sie als unerwünschte und zu minimierende Prozesskontaminanten gelten. PAKs lösen sich sehr gut in Fett und können beim Trocknen von Ölsaaten mit Rauchgasen in die Rohware und dann in das fertige Öl gelangen. Da aber PAKs bei der Raffination fast vollständig entfernt werden können, kommen sie hauptsächlich bei kaltgepressten bzw. nativen pflanzlichen Speiseölen vor. In der europäischen „Kontaminanten-Höchstgehalts-Verordnung“ (VO (EG) Nr. 1881/2006) sind Höchstgehalte für einige PAKs in Speiseölen und -fetten festgelegt, die von den Herstellern einzuhalten sind.
Ergebnisse
Dieses Unterprojekt umfasste insgesamt neun Proben, die alle aufgrund von allgemeinen Kennzeichnungsmängeln beanstandet wurden (Verpackungsetikett: acht Proben; Internetauftritt: neun Proben). Neben diesen allgemeinen Kennzeichnungsmängeln fielen einige der Proben durch unzulässige gesundheits- oder sogar krankheitsbezogene Angaben auf (s. Abbildung 3). Aussagen mit Gesundheitsbezug (Claims) auf Lebensmitteln sind allerdings nur zulässig, wenn die beworbenen Fähigkeiten mit allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen und die Aussagen zugelassen wurden bzw. wenn die Angaben in die Gemeinschaftsliste der zugelassenen Claims (VO (EG) Nr. 432/2012) aufgenommen worden sind. Zudem sind Behauptungen, dass Lebensmittel Krankheiten entgegenwirken, behandeln oder heilen können, generell verboten (vgl. Art. 7 Abs. 3 LMIV).
Die Qualität der untersuchten kaltgepressten bzw. nativen pflanzlichen Speiseöle entsprach den Anforderungen der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle des Deutschen Lebensmittelbuchs und somit der Verbrauchererwartung. Allerdings musste eine Probe aufgrund der Überschreitung der Höchstgehalte an PAKs beanstandet werden.
Abb. 3: Überblick über die Untersuchungsergebnisse des Unterprojekts „kaltgepresste bzw. native pflanzliche Speiseöle“
Fazit
Die im Rahmen der Recherche erstellte Angeboteübersicht liefert einen Überblick über den im Internet stattfindenden Handel mit Speiseölen, sodass bisher nicht bekannte Anbieter und Produkte auch in die Überwachung einbezogen werden konnten. Erfreulicherweise wurde kein Lebensmittelbetrug festgestellt. Hinsichtlich der Qualität und des Gehalts an Prozesskontaminanten (PAKs) wiesen die untersuchten Stichproben im Vergleich zu den „typischen Einzelhandelsproben“ keine großen Unterschiede auf. Allerdings ist beim Kauf von Speiseölen im Internet in Bezug auf die Kennzeichnung und Bewerbung Vorsicht geboten. Aufgrund der Beanstandungsquote von 100 % hinsichtlich der Kennzeichnung und Bewerbung wird die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg auch in Zukunft den Internethandel mit Speiseölen unter die Lupe nehmen!
Danksagung
Ein großer Dank gilt allen, die zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben: dem Internetüberwachungsteam Baden-Württemberg am CVUA Karlsruhe und am RP Tübingen für die Überarbeitung der Rechercheergebnisse und die Erstellung der Screenshots, Herrn Dr. Weißhaar und dem gesamten Laborteam der Abteilung Pflanzliche Lebensmittel Bereich Speiseöle und –fette am CVUA Stuttgart für die Durchführung der analytischen Untersuchungen!
Quellen
[1] https://www.presseportal.de/pm/52922/4251030, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), abgerufen am 27.08.2019
[2] https://www.bfr.bund.de/cm/343/food-safety-food-fraud-food-defense.pdf, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, abgerufen am 27.08.2019
Relevante Rechtsvorschriften
VO (EWG) 2568/91:Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248/1), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/1604 vom 27. September 2019 (ABl. L 250/14)
VO (EU) 1169/2011:Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304/18, 2015 ABl. L 50/41), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 vom 25. November 2015 (ABl. L 327/1)
DVO (EU) 29/2012:Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission vom 13. Januar 2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (ABl. L 12/14), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/1096 vom 22. Mai 2018 (ABl. L 197/3)
VO (EG) 1881/2006:Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364/5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/290 vom 26. Februar 2018 (ABl. L 55/27)
VO (EU) 432/2012:Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (ABl. L 136/1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/1407 vom 1. August 2017 (ABl. L 201/1)
Leitsätze für Speisefette und Speiseöle des Deutschen Lebensmittelbuchs in der Neufassung vom 30.05.2011 (Beilage zum BAnz. Nr. 111a vom 27.07.2011, GMBl. Nr. 24 S. 480 vom 27.07.2011)