IBR (BHV-1) Intervallumstellung bei der Blutuntersuchung
Aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus kann der Zeitraum der bisher jährlich durchgeführten Kontrolluntersuchung bei einigen Betriebsarten auf drei Jahre verlängert werden und in Form einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden. Für Landwirte bedeutet diese Intervalländerung eine deutliche Erleichterung. Da mit der Intervalländerung bei den Blutuntersuchungen die Überwachung auf IBR, Brucellose und Leukose nur noch alle drei Jahre stattfindet, müssen die Risikofaktoren, die zu einer Viruseinschleppung in Betriebe führen können, besonders beachtet werden.
BHV1-Merkblatt-Intervallumstellung bei der Blutuntersuchung