Blauzungenkrankheit (BT) – Regelungen für das Verbringen aus Restriktionszonen

Mit der Einführung des neuen Tiergesundheitsrechts (AHL) am 21.04.2021 haben sich die Regelungen zum Verbringen von Tieren aus Restriktionszonen verändert. Insbesondere ist zu beachten, dass Kälber bis zu einem Alter von 90 Tagen, deren Mütter erst während der Trächtigkeit gegen BTV geimpft wurden, nun wieder vor dem Verbringen in freie Gebiete Deutschlands, mittels PCR untersucht werden müssen (14 Tage vor Verbringung, EDTA-Blutprobe). Auch die Ausnahme-Regelungen für das Verbringen in bestimmte andere Mitgliedsstatten entnehmen Sie bitte nachfolgender Präsentation.

 

Blauzungenkrankheit – Regelungen für das Verbringen aus Restriktionszonen (804 KB)

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung für Kälber (351 KB)

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung für Schaf- und Ziegenlämmer (356 KB)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.05.2021