Phosphin in Lebensmitteln?

Der Einsatz von Begasungsmitteln bleibt nicht immer ohne Spuren

Silvia Zechmann

 

Wenn Lebensmittel aus aller Welt zu uns gelangen, sollen Schädlingsbekämpfungsmittel wie Phosphin helfen, sie auf dem langen Transportweg nach Europa vor Insektenbefall und Fraßfeinden zu schützen. Das ist erlaubt, sofern die bestehenden gesetzlichen Höchstgehalte für Rückstände in den importierten Produkten nicht überschritten werden. Zu überprüfen, ob die Höchstgehalte für Begasungsmittel wie Phosphin eingehalten werden, bedeutet allerdings einen zusätzlichen Aufwand für die untersuchenden Labore.

 

Abbildung 1 (links): Strukturformel Phosphin; Abbildung 2 (rechts): Foto von gestapelten Frachtcontainern.

Abbildung 1: Strukturformel Phosphin; Abbildung 2: gestapelte Frachtcontainer

 

Was ist Phosphin, warum und wie wird es eingesetzt?

Das Schädlingsbekämpfungsmittel Phosphin ist ein hochgiftiges, farbloses Gas, welches in der Regel über die Atmung oder die Nahrungsaufnahme in den Körper gelangt. Es wird auch als Phosphan, Monophosphan oder Phosphorwasserstoff bezeichnet. Bei einer Anwendung von Phosphin kann der freigesetzte knoblauchartige oder fischige Geruch erst in Konzentrationen über dem gesundheitsschädlichen Bereich vom Menschen wahrgenommen werden.

 

Auf Grund der günstigen, einfachen Anwendung, verbunden mit der großen Wirksamkeit und nicht zuletzt aus Mangel an besseren Alternativen, ist Phosphin das im Vorratsschutz am häufigsten eingesetzte Begasungsmittel weltweit. Der Vorteil von Begasungsmitteln ist, dass sie sich auf Grund ihrer Eigenschaften als Gas im ganzen verfügbaren Raum verteilen und dadurch Schädlinge auch an schwer zugänglichen Stellen erreichen. In luftdichten Räumen können sie zudem über einen längeren Zeitraum hinweg wirken.

 

Phosphin wird allerdings selten direkt in Gasform und zudem nicht ausschließlich als Begasungsmittel für den Innenbereich eingesetzt. In der Regel werden anstelle des Gases feste chemische Verbindungen wie Aluminiumphosphid oder Zinkphosphid verwendet, die mit Wassermolekülen aus der Luft oder dem Boden reagieren und dabei das wirksame Phosphingas freisetzen. Dies vereinfacht die Anwendung und die verwendete Menge an Phosphin kann zudem leichter dosiert werden. Abhängig von der eingesetzten chemischen Verbindung und der vorhandenen Feuchtigkeit wird das Phosphingas unterschiedlich schnell freigesetzt. Für eine Anwendung im Außenbereich ist Phosphin in Deutschland beispielsweise in Form von Zinkphosphid als Fraßgift in Ködern für Nagetiere zugelassen. Der fischige, knoblauchartige Geruch wirkt auf Nagetiere attraktiv und verleitet sie dazu, die Köder zu fressen. Im Körper der Tiere wird das Phosphingas bei Kontakt mit der Magensäure dann besonders schnell freigesetzt.

Infokasten für einen tieferen Einblick in die Toxikologie von Phosphin

Wie wirkt das Gift Phosphin und wie toxisch ist es genau?

Phosphin ist ein Gas, welches unter anderem eine stark reizende Wirkung insbesondere auf Augen und Lunge aufweist (es reagiert in der Lunge u. a. zu Phosphorsäure). Darüber hinaus wirkt es bei Inhalation oder Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt äußerst giftig.

 

Die toxische Wirkung von Phosphin beruht dabei auf drei verschiedenen Wirkmechanismen, darunter auch die Unterdrückung des Energiestoffwechsels (ATP-Produktion). Dies zählt zu den schwerwiegendsten Wirkmechanismen von Giften. Zellen können dabei ihren Energiebedarf nicht mehr decken, was zu funktionellen Störungen und letztendlich zum Zelltod führt. Das Gehirn und das Herz sind davon besonders betroffen, da sie einen besonders hohen Energiebedarf haben aber über vergleichsweise wenig Energiereserven verfügen.

 

Das Auslösen von oxidativem Stress über die induzierte Bildung von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS) ist ein weiterer Wirkmechanismus von Phosphin. Durch die damit verbundenen Schäden in biologischen Makromolekülen (etwa in Lipiden, Proteinen und Nukleinsäuren) können bei einer Exposition über einen längeren Zeitraum hinweg selbst geringe Phosphin-Dosen noch zum Tod führen. Darüber hinaus wurde für Phosphin eine neurotoxische Wirkung über die Hemmung der Acetylcholinesterase-Aktivität beschrieben, die bei entsprechend hohen Dosen letztendlich zu Herzversagen oder Atemlähmung führt.

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Pestiziden weist Phosphin keine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung auf. Auch unterscheiden sich die Verläufe dokumentierter Vergiftungen deutlich in Abhängigkeit von der Konzentration und Expositionszeit. Beides ist auf die verschiedenen Wirkmechanismen von Phosphin zurückzuführen. Beim Menschen geht man bei hohen Konzentrationen von etwa 1000 ppm bereits nach einer 5-minütigen Exposition von einer tödlichen Dosis aus. Bei geringeren Konzentrationen etwa über 7 ppm ist nach einer 30-minütigen Exposition eine lebensbedrohliche Wirkung nicht auszuschließen. Erste Vergiftungserscheinungen wurden bereits nach einer halben Stunde bei einer Konzentration von 1 ppm beschrieben.  

Wie gefährlich für den Menschen sind die Verwendung von Phosphin und dadurch verbleibende Rückstände in Lebensmitteln?

Unfälle bei der Verwendung von Phosphin als Begasungsmittel treten fast ausschließlich im beruflichen Umfeld auf und führten nur in seltenen Fällen zum Tod der Betroffenen. Am häufigsten wird von Unfällen in Verbindung mit begasten Schiffscontainern berichtet, etwa wenn diese am Zielhafen geöffnet werden, aber zuvor nicht bekannt war, dass sie mit Begasungsmitteln behandelt wurden. Ein unsachgemäßer Einsatz von Aluminiumphosphid gegen Bettwanzen führte in einem Hotel in der Türkei im Jahr 2026 jedoch ebenfalls zu einem tragischen Unfall. Dieser resultierte im Tod von vier Personen.

 

Bei einer vorschriftskonformen und sachgemäßen Durchführung der Begasung (etwa von Lagerbeständen) sind derartige Unfälle jedoch ausgeschlossen. In diesen Fällen wird der betroffene Bereich entsprechend gekennzeichnet, erforderliche Sicherheitsabstände sowie Wartezeiten eingehalten und geeignete Luftmessungen vor dem ersten Betreten durchgeführt. Auch bei der Verwendung von Phosphin als Rodentizid sind einige wenige tödliche Unfälle bekannt, bei denen die Vorgaben für den Umgang mit den verwendeten Gefahrstoffen nicht eingehalten wurden. Auch in diesen Fällen hätte eine vorschriftsgemäße Durchführung bei der Anwendung die Unfälle verhindern können.

 

Die Konzentrationen an Phosphin, die nach einer Begasung noch als Rückstände auf den Lebensmitteln verbleiben, stellen für die Verbraucher jedoch in aller Regel keine Gefahr dar. So sind die gesetzlichen Höchstgehalte für Rückstände an Phosphin in Lebensmitteln, die nicht überschritten werden dürfen, sehr niedrig.   Auch bei einer möglichen Überschreitung der jeweiligen Höchstgehalte besteht daher nicht unmittelbar eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher. Unabhängig davon wird jedoch in jedem festgestellten Fall einer Höchstmengenüberschreitung eine erste toxikologische Einschätzung anhand der maximalen üblichen Verzehrsmenge des betroffenen Lebensmittels und der sogenannten Akuten Referenzdosis (ARfD) durchgeführt (siehe Infokasten unten).

 

Dennoch ist es wichtig, die Höhe der vorkommenden Rückstände in Lebensmitteln im Blick zu behalten und zu prüfen, ob die jeweiligen Höchstgehalte eingehalten werden. Ist dies in einem Lebensmittel nicht der Fall und der gesetzliche Höchstgehalt für Phosphin* wird darin gesichert überschritten, darf das betroffene Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus können durch regelmäßige Prüfungen auch etwaige Fehlentwicklungen oder Missstände frühzeitig aufgedeckt werden.

 

* nach Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln in der jeweils gültigen Fassung

Infokasten zu gesetzlichen Höchstmengen und der Akuten Referenzdosis

Welche Bedeutung hat eine Höchstmengenüberschreitung? Und was ist die Akute Referenzdosis?

Die Höchstgehalte für Pestizidwirkstoffe liegen in der Regel weit unter den Werten, die gesundheitliche Auswirkungen zur Folge haben. Die Höchstgehalte werden so festgelegt, dass auch eine zehn- oder teilweise hundertfache Überschreitung der Höchstmenge für den Verbraucher kein gesundheitliches Risiko darstellt (nach dem Stand der Wissenschaft bei der Höchstgehaltsfestlegung).

 

Obwohl eine Überschreitung nicht unmittelbar bedeutet, dass ein Risiko für den Verbraucher besteht, darf ein Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, sobald eine Überschreitung von Höchstgehalten festgestellt wurde.

 

Darüber hinaus wird neben der Überprüfung der Höchstgehalte auch eine toxikologische Betrachtung des Rückstandsgehalts in der Probe durchgeführt. Um entscheiden zu können, ob der Pestizidrückstandsgehalt möglicherweise gesundheitlich bedenklich sein könnte, wird in der Regel die sogenannte Akute Referenzdosis (ARfD) herangezogen. Die akute Referenzdosis (ARfD) ist die Menge eines Stoffes, die pro kg Körpergewicht an einem Tag ohne gesundheitliche Gefährdung aufgenommen werden kann. In diese Berechnung fließen neben dem ARfD-Wert für den jeweiligen Pestizidrückstand auch die Art der Probe (z. B. ob Traube oder Rettich) und die damit verbundene größte, noch wahrscheinliche Verzehrsmenge pro Tag ein. Da Kinder auf Grund des geringeren Körpergewichts und der in Relation dazu hohen Nahrungsaufnahme allgemein gefährdeter sind als Erwachsene, wird meist ein Berechnungsmodell verwendet, welches auch für Kinder und Kleinkinder ausgelegt ist (EFSA-PRIMo-Modell).

 

Wird der ARfD-Wert überschritten, hat gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c der AVV Schnellwarnsystem (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel) eine Meldung über das Schnellwarnsystem zu erfolgen. In diesem Fall werden europaweit alle Überwachungsbehörden über das Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) informiert und daraufhin Maßnahmen ergriffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Mehr Informationen finden sich im Portal der Bundesländer und des BVL über aktuelle Lebensmittelwarnungen unter www.lebensmittelwarnung.de.

Phosphinrückstände in Lebensmitteln – Unsere Untersuchungs­ergebnisse

Im Jahr 2025 bis April 2026 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 168 regional erworbene Proben von Lebensmitteln mit geringem Wassergehalt auf Phosphinrückstände untersucht. Trockene Lebensmittel wie Getreide, Nüsse oder Gewürze werden erfahrungsgemäß häufiger begast, da sie in aller Regel lange haltbar sind und daher für längere Transportwege und Lagerungszeiten geeignet sind. Beim überwiegenden Anteil der untersuchten Proben lag das Ursprungsland außerhalb der EU. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines langen Transportweges und einer möglichen Begasung. 114 der untersuchten Proben wurden in konventioneller und 54 in ökologischer Landwirtschaft hergestellt.

168 regional erworbene Proben von Lebensmitteln mit geringem Wassergehalt
114 Proben aus konventioneller Landwirtschaft
54 Proben aus ökologischer Landwirtschaft

Wie das Diagramm in Abbildung 3 verdeutlicht, wiesen knapp ein Viertel (24 %) der untersuchten Bio-Proben nachweisbare Phosphinrückstände auf, aber nur 7,4 % der Proben enthielten Gehalte gleich oder knapp über der Bestimmungsgrenze von 2 µg/kg. Höhere Gehalte oder gar Gehalte über gesetzlichen Höchstmengen wurden in den Proben aus ökologischer Landwirtschaft nicht festgestellt. Bei diesen niedrigen festgestellten Rückstandskonzentrationen ist nicht von einer Anwendung von Phosphin auszugehen, sondern vielmehr von einer Kontamination etwa bei der Lagerung.

 

Abbildung 3: Die Phosphin-Befunde der 54 untersuchten Proben aus ökologischer Landwirtschaft sind in einem Kreisdiagramm dargestellt.

Abbildung 3: Phosphin-Befunde der 54 untersuchten Proben aus ökologischer Landwirtschaft

 

Differenzierter stellt sich die Situation bei den 114 untersuchten konventionellen Proben dar (siehe Abbildung 4). Hier wiesen knapp die Hälfte der Proben (48 %) nachweisbare Phosphinrückstände auf, knapp ein Drittel davon (31 %) über der Bestimmungsgrenze von 2 µg/kg. Darüber hinaus zeigten 14 % der untersuchten konventionellen Proben Phosphingehalte über 10 µg/kg, was in einigen Fällen bereits dem gesetzlichen Höchstgehalt für Phosphin in Lebensmitteln entspricht (siehe Tabelle 1). Tatsächlich wurden bei 9 der 114 untersuchten konventionellen Proben Höchstmengenüberschreitungen für Phosphin festgestellt.

9 von 114 Proben aus konventioneller Landwirtschaft überschritten den gesetzlich festgelegten Höchstgehalt für Phosphin.

Dadurch ergibt sich bei diesen untersuchten, trockenen Proben aus dem EU-Ausland eine Beanstandungsquote von beinahe 8 %, obwohl nur ein einzelner Stoff betrachtet wurde. Zur groben Einordnung, für frisches Obst und Gemüse lagen die Beanstandungsquoten des CVUA Stuttgart 2024 bei 5 % beziehungsweise 3 %, wobei hier jeweils über 700 Pestizidwirkstoffe berücksichtigt wurden. Die hohe Beanstandungsquote für Phosphin macht deutlich, wie wichtig es ist, die Untersuchungen fortzuführen, ungeachtet des damit verbundenen zusätzlichen Aufwands.

 

Abbildung 4: Die Phosphin-Befunde der 114 untersuchten Proben aus konventioneller Landwirtschaft sind in einem Kreisdiagramm dargestellt.

Abbildung 4: Phosphin-Befunde der 114 untersuchten Proben aus konventioneller Landwirtschaft

 

Überschritten wurden die jeweiligen gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte für Phosphin in unseren Untersuchungen unter anderem in Cashewkernen, Kichererbsen und Sesam (siehe Tabelle 1). Nach einer ersten toxikologischen Einschätzung der Rückstandsgehalte dieser Proben mit Höchstmengenüberschreitung ist zwar nicht von einer Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher bei einem möglichen Verzehr der Produkte auszugehen, jedoch kann dies auf unsachgemäß durchgeführte Begasungen hindeuten. Die toxikologische Einschätzung erfolgte dabei anhand der maximalen üblichen Verzehrsmenge der betroffenen Lebensmittel und der Akuten Referenzdosis (ARfD) für Phosphin von 0,019 mg/kg Körpergewicht (siehe den Infokasten oben zu gesetzlichen Höchstmengen und der Akuten Referenzdosis).

 

Die beschriebenen Höchstmengenüberschreitungen von Phosphin wurden dabei in Lebensmitteln jener vier Produktgruppen festgestellt, die in den durchgeführten Untersuchungen generell die höchsten Phosphingehalte aufwiesen. Dazu gehören Ölsaaten, Gewürze, Hülsenfrüchte und Schalenfrüchte (siehe Tabelle 2).

 

Tabelle 1: Proben mit Phosphin-Befunden oberhalb des jeweiligen Höchstgehalts
Lebensmittel Ursprungsland
Rückstandsgehalt für Phosphin (mg/kg)
gesetzlicher Höchstgehalt (mg/kg)
Bohnen Argentinien
0,038
0,01
Bohnen Ägypten
0,017
0,01
Schwarzer Sesam Thailand
0,17
0,05
Cashewkerne unbekannt
0,21
0,09
Cashewkerne unbekannt
0,15
0,09
Kichererbsen Rumänien
0,15
0,01
Kichererbsen unbekannt
0,029
0,01
Kurkuma unbekannt
0,056
0,02
Linsen Kasachstan
0,066
0,01
Tabelle 2: Überblick über untersuchte Proben und festgestellte Phosphin-Befunde
Produkt
 
Probenzahl insgesamt
Anzahl positiver Proben
mit Rückständen ≥ 2 µg/kg
mit Rückständen ≥ 10 µg/kg
konv.*
bio
konv.*
bio
konv.*
bio
konv.*
bio
Getreide
13
13
3
2
1
1
-
-
Schalen­früchte (z. B. Nüsse)
19
5
13
1
9
1
5
-
Hülsen­früchte
24
5
14
2
11
-
5
-
Gewürze
28
8
15
3
9
2
4
-
Ölsaaten
18
14
9
5
4
-
2
-
Grüner Tee
4
8
-
-
-
-
-
-
Paprika­pulver
8
1
1
-
1
-
-
-
Summe (Anzahl)
114
54
55
13
35
4
16
-
Summe (%)
100
100
48
24
31
7,4
14
-

* gemeint ist: aus konventioneller Landwirtschaft

 

Wir untersuchen unsere Proben bereits auf über 800 verschiedene Pestizidrückstände – Warum bedeutet einer mehr dann so einen zusätzlichen Aufwand?

Nicht alle Pestizidwirkstoffe ähneln sich in ihren chemischen Eigenschaften. Vielmehr unterscheiden sich viele der Wirkstoffe so sehr, dass man sie in verschiedene Gruppen einteilt, die gut zusammen bestimmt werden können. Bei der Extraktion aus dem Probenmaterial beispielsweise gibt es zwei wesentliche Multimethoden mit denen die meisten aller Pestizidrückstände aus Lebensmitteln extrahiert und anschließend analysiert werden können (Siehe: Untersuchung von Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln am CVUA Stuttgart). Die Betonung liegt dabei allerdings auf „die Meisten“. Nach wie vor sind für spezielle Wirkstoffgruppen gesonderte Extraktionen oder Aufarbeitungen und unter Umständen auch besondere Analysemethoden erforderlich. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Dithiocarbamate oder eben auch das Begasungsmittel Phosphin.

 

Phosphin ist eigentlich ein sehr flüchtiges Gas. Die Phosphinrückstände, die in Lebensmitteln vorliegen können, müssen vor der Analyse jedoch zunächst mit Säure aus dem Lebensmittel ausgetrieben werden. Im Anschluss kann das freigesetzte Phosphin dann in gasförmigem Zustand in ein Analysegerät überführt und die Konzentration des Rückstandes bestimmt werden. Diese hier angewendete sogenannte Headspace-Technik, bei der ein Gas direkt zur Messung injiziert wird, kommt bei Pestizidrückstandbestimmungen sonst selten zum Einsatz (Headspace-GC-MSD-Analyse). Entsprechend muss für diesen einen Wirkstoff ein Gerät zur Verfügung stehen, welches für diese spezielle Analysetechnik ausgerüstet ist. Darüber hinaus können bei dieser speziellen Messung kaum weitere Pestizidrückstände erfasst werden, da sich diese größtenteils sehr von der chemischen Struktur des Phosphins unterscheiden und andere Analysebedingungen benötigen.

Fazit

Phosphin ist ein sehr potentes Gift. Bei jeglicher Anwendung, sowie auch im Nachgang, sind deshalb die vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Bei korrektem Einsatz sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Anwendern und Verbrauchern jedoch nicht zu erwarten. Dies zeigen auch die Ergebnisse unserer Untersuchungen. Allerdings wird durch die Ergebnisse ebenfalls deutlich, dass insbesondere Lebensmittel aus konventionellem Anbau nachweisbare Phosphinrückstände aufweisen können und diese in einigen Fällen über den erlaubten Höchstgehalten liegen. Besonders auffällig in unseren Untersuchungen trockener, pflanzlicher Produkte aus dem EU-Ausland waren Bohnen, Cashewkerne und Kichererbsen. Die im Vergleich zu anderen Pestiziden relativ hohe Beanstandungsquote für Phosphin von knapp 8 % verdeutlicht, der zur Bestimmung notwendige zusätzliche analytische Aufwand ist gerechtfertigt. Wir behalten Phosphin daher auch weiterhin im Blick.

Bildnachweis

  1. Bild 1: Strukturformel Phosphin, Wikipedia, gemeinfrei
  2. Bild 2: Frachtcontainer, Pixabay.

 

Quellenverzeichnis

  1. GESTIS-Stoffdatenbank der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) zu Phosphin, abgerufen am 28.07.2026.
  2. Lit Alzahrani, Saad M. und Ebert, Paul R. (2024). Phosphine toxicology and mode of action. Reference module in biomedical sciences. (pp. 597–604) edited by Philip Wexler. Cham, Switzerland: Elsevier.
  3. Umwelt Bundesamt über Biozide und Rodentizide, abgerufen am 28.07.2026.
  4. Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über Wirkstoffe in zugelassenen PSM nach Kulturen (Stand April 2026), abgerufen am 28.07.2026.
  5. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) über Verkehrsfähige und zugelassene Biozidprodukte, abgerufen am 28.07.2026.
  6. Liste der European Chemicals Agency (ECHA) über zugelassene Biozide, abgerufen am 28.07.2026.
  7. Das Bundesinstitut für Risikobewertung über Aluminiumphosphid, abgerufen am 28.07.2026.
  8. Das Bundesinstitut für Risikobewertung über ein Expertengespräch zu Gesundheitsrisiken durch begaste Container, abgerufen am 28.07.2026.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.09.2026