Granatapfel im Fokus – Update 2022 bis 2024
Herkunft entscheidet immer noch
Leonie Moser, Dr. Anne Benkenstein
Der Granatapfel erfreut sich aufgrund seiner vielfältigen Verwendung – ob als Saft, als Zutat in Smoothies oder in Salaten – großer Beliebtheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bereits 2022 haben wir in unserem Beitrag „Granatapfel – Die Herkunft macht den Unterschied“ die Belastung dieser Früchte mit Pflanzenschutzmitteln anhand unserer Untersuchungsergebnisse dargestellt [1]. Damals zeigte sich: Viele Proben überschritten die erlaubten Grenzwerte. In diesem Update gehen wir der Frage nach: Hat sich die Situation in den letzten 3 Jahren verbessert?

Abb. 1: Granatapfel
Was wird untersucht?
Die Rückstandshöchstgehalte für Pestizide (gesetzlich erlaubte Obergrenzen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln) werden auf Grundlage guter landwirtschaftlicher Praxis festgelegt. Dabei berücksichtigt man nicht nur die übliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, sondern orientiert sich auch an den niedrigsten technisch erreichbaren Rückstandsgehalten, um besonders empfindliche Personengruppen zu schützen [2]. In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist zudem festgelegt, für welchen Teil des Lebensmittels diese Rückstandshöchstgehalte gelten [3]. Granatäpfel werden zwar ohne Schale verzehrt, untersucht werden sie jedoch als Ganzes Erzeugnis (mit Schale), um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen zu können. Das verzehrfertige Produkt dürfte in der Regel geringere Rückstandsgehalte aufweisen.
Untersuchungsergebnisse
In den Jahren 2022 bis 2024 wurden insgesamt 117 Granatäpfel aus konventioneller Erzeugung untersucht. Mehr als die Hälfte der Proben stammte aus der Türkei, mehrere Proben aus Peru und Spanien, und vereinzelte Proben aus Ägypten, Israel, Namibia und Portugal (siehe Tabelle 1).
| Herkunft |
Anzahl Proben
|
Mittlerer Rückstandsgehalt [mg/kg Probe]
|
Mittlerer Rückstandsgehalt ohne Fosetyl Summe* [mg/kg Probe]
|
Stoffe pro Probe (mit Fosetyl Summe)
|
Anzahl Proben > HG (%)
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ägypten |
1
|
0,003
|
0,003
|
2
|
0
|
| Griechenland |
1
|
6,3
|
0,051
|
3
|
0
|
| Israel |
1
|
0,16
|
0,16
|
8
|
0
|
| Italien |
1
|
1,1
|
1,1
|
4
|
0
|
| Namibia |
1
|
1,1
|
0,062
|
8
|
1
|
| Peru |
17 (15 %)
|
0,2
|
0,16
|
2,2
|
2 (12 %)
|
| Portugal |
2
|
0,018
|
0,018
|
0,5
|
0
|
| Spanien |
11 (9 %)
|
0,25
|
0,24
|
3,5
|
1 (9 %)
|
| Türkei |
78 (67 %)
|
0,79
|
0,16
|
5,6
|
24 (31 %)
|
| Unbekannt |
4
|
0,16
|
0,07
|
3
|
1
|
| Summe/MW |
117
|
0,66
|
0,2
|
4,7
|
29 (25 %)
|
Rückstände von mehreren unterschiedlichen Pflanzenschutzmitteln in einer Probe, sogenannte Mehrfachrückstände, wurden in 85 % (99 von 117) der Proben gefunden. Bei den Proben aus der Türkei, Israel und Namibia konnten durchschnittlich die meisten Stoffe pro Probe nachgewiesen werden, allerdings wurde aus Israel und Namibia jeweils nur eine Probe untersucht (siehe Tabelle 1). In einer Probe aus Italien wurde mit 1,1 mg/kg der höchste mittlere Pestizidgehalt (ohne Fosetyl) nachgewiesen. Von den 117 untersuchten Proben überschritten 29 (25 %) bei mindestens einem Wirkstoff den zulässigen Grenzwert und wurden daher lebensmittelrechtlich beanstandet. Eine dieser Proben stammte aus Spanien, eine aus Namibia, eine war unbekannter Herkunft, und zwei stammten aus Peru. Der höchste Anteil an Proben mit überhöhten Rückstandsgehalten stammte aus der Türkei. Bei den türkischen Granatäpfeln überschritten insgesamt 20 verschiedene Wirkstoffe in 40 Fällen den jeweiligen Rückstandshöchstgehalt. Besonders häufig wurde der zulässige Rückstandshöchstgehalt beim Insektizid Acetamiprid überschritten (siehe Tabelle 2).
| Herkunft |
Anzahl Proben
|
> Höchstgehalt (%)
|
Anzahl Stoffe > Höchstgehalt
|
Stoffe > Höchstgehalt |
|---|---|---|---|---|
| Namibia |
1
|
1
|
1
|
Sulfoxaflor |
| Peru |
17 (15 %)
|
2 (12 %)
|
2
|
Imidacloprid, Pyriproxyfen |
| Spanien |
11 (9 %)
|
1 (9 %)
|
1
|
Spinosad |
| Türkei |
78
|
24 (31 %)
|
20
|
Acetamiprid (12x), Azoxystrobin (2x), Buprofezin, Chlorpyrifos, Chlorpyrifos-methyl, Deltamethrin, Fenvalerat (Summe), Flonicamid (Summe) (3x), Imazalil (4x), Lambda-Cyhalothrin, Malathion (Summe), Propiconazaol, Pyraclostrobin, Pyriproxyfen (2x), Spirodiclofen, Sulfoxaflor (3x), Tau-Fluvalinat, Tebuconazol, Thiabendazol, Thiophanat-methyl |
| Unbekannt |
4
|
1
|
1
|
Deltamethrin |
Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum von 2019 bis 2021 hat sich der Anteil an Proben, bei denen der gesetzlich festgelegte Grenzwert überschritten wurde, nur leicht von 31 % auf 25 % verringert. Er liegt jedoch wieder deutlich über der für Obst allgemein durchschnittlichen Beanstandungsquote von 5 %. Das bedeutet, dass im Durchschnitt nur jede zwanzigste von uns untersuchte Obstprobe, Rückstände oberhalb des zulässigen Grenzwerts aufweist, während es bei Granatäpfeln jede vierte Probe ist.
Weitere Informationen dazu sind im Internetbeitrag „Rückstände in Obst 2024“ dargestellt [4]. Abbildung 2 zeigt die Anzahl der insgesamt untersuchten sowie der beanstandeten Proben für die drei häufigsten Herkunftsländer der beiden Berichtszeiträume im Vergleich.

Abb. 2: Anzahl der untersuchten Proben an Granatäpfeln aus Peru, Spanien und der Türkei und Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen von 2019–2021 und 2022–2024 im Vergleich
Granatäpfel aus ökologischem Anbau
In den Jahren 2022 bis 2024 wurden auch fünf Proben Granatäpfel aus ökologischem Anbau untersucht. Davon kamen zwei Proben aus Peru sowie jeweils eine Probe aus Spanien, Italien und Griechenland. Dabei wurde für eine Probe ein Hinweisgutachten aufgrund eines erhöhten Rückstandsgehalts an Fosetyl-Al (Summe; ein Wirkstoff, der auch über bestimmte Düngemittel in die Pflanze gelangen kann) erstellt, die anderen Proben waren unauffällig.
Infokasten
Phosphonsäure und Fosetyl
Sowohl Fosetyl als auch Phosphonsäure sind in der EU zugelassene fungizide Wirkstoffe, die unabhängig vom Eintragsweg unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 396/2005 fallen. Neben der Anwendung als Fungizid ist ferner ein Eintrag durch Düngemittel (sog. Blattdünger), die Phosphonate (Salze der Phosphonsäure) enthalten, denkbar. Diese Anwendung ist jedoch durch die Einstufung der Phosphonate als Fungizide seit dem Erntejahr 2014 nicht mehr möglich. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass die Pflanzen Phosphonsäure speichern und erst im Laufe der Zeit abgeben, so dass auch Jahre später noch Befunde auf eine früher zulässige Blattdünung zurückgehen können.
Fazit
Insgesamt hat sich die Situation bei Granatäpfeln etwas verbessert: Der Anteil der Früchte mit zu hohen Pestizidrückständen sank von 31 % auf 25 %. Das bedeutet, dass derzeit etwa jede vierte untersuchte Probe auffällig ist – bei anderem Obst ist es dagegen nur ungefähr jede zwanzigste.
Besonders auffällig bleibt die Rückstandssituation bei Granatäpfeln aus der Türkei: Dort wurde rund ein Drittel der Proben beanstandet, auch wenn die Werte im Vergleich zum Zeitraum 2019 bis 2021 (damals 51 %) deutlich zurückgegangen sind. Granatäpfel aus anderen Herkunftsländern waren hingegen überwiegend unauffällig.
Wichtig zu wissen: Granatäpfel werden gemäß den Vorgaben immer mit Schale untersucht, obwohl diese üblicherweise nicht verzehrt wird. Im Fruchtfleisch selbst ist daher in der Regel von niedrigeren Rückständen auszugehen. Um diese Annahme zu überprüfen, ist für ein kommendes Projekt vorgesehen, gezielt das Innere der Früchte zu analysieren.
Unser Tipp beim Einkauf: Ein bewusster Blick auf die Herkunft der Früchte lohnt sich.
Bildernachweis
Foto Granatäpfel: Anne Benkenstein
Quellen
Internetbeitrag „Granatapfel – Die Herkunft macht den Unterschied“, Hanna Dias, veröffentlicht am 31.01.2022.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit efsa: Pestizide, aufgerufen 22.09.2025
VO (EG) 396/2005: Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70/1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/158 vom 29. Januar 2025 (ABl. L, 2025/158, 29.01.2025)
Internetbeitrag „Rückstände und Kontaminanten in Frischobst aus konventionellem Anbau 2024„ Kathi Hacker, Marc Wieland und Ellen Scherbaum, veröffentlicht am 8.4.2025.