Oregano – ein aromatisches, aber gehaltvolles Küchenkraut. Teil II: von Pestiziden und Olivenblättern

Dr. Florian Hägele, Thomas Kapp, Sonja Lachnit

 

In einem Schwerpunktprojekt (November 2018 bis Juni 2019) hat das CVUA Stuttgart handelsüblichen gerebelten Oregano hinsichtlich verschiedener Fragestellungen untersucht. In Teil I der Untersuchungen wurde bereits von der außergewöhnlich hohen Belastung des Oreganos mit lebertoxischen Pyrrolizidinalkaloiden (PA) berichtet. Der vorliegende Bericht beinhaltet die Ergebnisse der Pestiziduntersuchungen und zeigt, dass im Handel als gerebelter Oregano verkaufte Produkte nicht immer ausschließlich Pflanzenteile des beliebten Küchenkrautes beinhalten.

Wie bereits im Falle der PA (Beanstandungsquote von 71 %) liefern auch die Untersuchungen des Oreganos auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Verfälschungen mit Fremdpflanzenmaterial ein äußerst unbefriedigendes Ergebnis. Etwa jede dritte Oreganoprobe (29 %) wies Gehalte an Pestiziden und Kontaminanten über den gesetzlich festgesetzten Höchstmengen bzw. Referenzwerten (für Perchlorat) auf. Zudem mussten 20 % der Oreganoproben als irreführend beurteilt werden, da sie teils mit erheblichen Mengen an Blättern des Olivenbaums oder der Zistrose verfälscht wurden. Eine als „Oregano“ gekennzeichnete Probe bestand sogar lediglich zu 35 % aus Oregano, während der Rest (65 %) als Olivenblätter identifiziert wurde.

 

Was haben wir untersucht?

In der mediterranen Küche ist Oregano (Origanum vulgare L.; Abb.1), auch Dost oder Wilder Majoran genannt, aufgrund seines kräftigen, aromatisch-herben Geschmacks zum Würzen zahlreicher Gerichte wie Pizza oder Pasta-Saucen nahezu unverzichtbar. Als beliebtes Gewürzkraut findet Oregano zumeist Verwendung in getrockneter und gerebelter Form oder stellt einen wesentlichen Bestandteil von Gewürzmischungen und Fertiggerichten dar.

Zerkleinerte Kräuter wie gerebelter Oregano beinhalten in der Regel verschiedene Teile der jeweiligen Pflanze wie Laubblätter, Knospen, Blüten oder Stängelteile. Zuletzt wurde in den Medien immer wieder davon berichtet, dass insbesondere Oregano häufig mit verschiedensten Fremdpflanzen wie z. B. Myrte, Olive, Zistrose oder Sumach verfälscht und gestreckt wird. [1–5] Bei derartig zerkleinertem Pflanzenmaterial besteht für den Verbraucher oftmals keine realistische Möglichkeit mehr, bewusst beigemengte oder unbeabsichtigt enthaltene Fremdpflanzenteile zu erkennen oder gar auszusortieren (Abb. 2). Für verarbeitete, oreganohaltige Erzeugnisse wie Fertiggerichte oder Gewürzmischungen gilt dies umso mehr. [1]

Im Fokus der Untersuchungen stand sortenreiner, gerebelter Oregano. Während Teil I des Berichtes von Gehalten an lebertoxischen Pyrrolizidinalkaloiden (PA) handelt, stehen im vorliegenden Bericht die Untersuchungen auf Rückstände von über 750 verschiedenen Pestiziden und Kontaminanten sowie die Bestimmung von Verfälschungen mit Fremdpflanzenmaterial im Mittelpunkt. Der Probenumfang umfasste insgesamt 41 Proben gerebelter Oregano aus dem Einzel- und Großhandel sowie von verarbeitenden Lebensmittelbetrieben (jede Probe wurde zuvor auf PA untersucht). 20 dieser Proben wurden mit Pinzette und Lupe morphologisch auf Fremdpflanzenanteile wie Olivenblätter untersucht.

 

Abb.1: Fotos von a) Oregano (Origanum vulgare L.), b) Olivenzweig (Olea europaea L.) und c) Zistrose (Cistus sp.).

Abb. 1: Fotos von a) Oregano (Origanum vulgare L.), b) Olivenzweig (Olea europaea L.) und c) Zistrose (Cistus sp.)
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Untersuchungsergebnisse

Verfälschung von gerebeltem Oregano mit Fremdpflanzenmaterial

Laut den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs für Gewürze und andere würzende Zutaten ist das Aussehen für jedes Gewürz charakteristisch. Es enthält keine von Insekten angefressenen Anteile, Insektenteile, fremde Pflanzenteile oder weitere sichtbare Verunreinigungen, die über das technisch unvermeidbare Ausmaß hinausgehen. Nach allgemeiner Verkehrsauffassung handelt es sich bei Oregano-Gewürz um die getrockneten, meist gerebelten Laubblätter sowie die Blüten und obersten Stängelteile von Origanum vulgare L. aus der Familie der Lippenblütler (Labiaten oder Lamiaceen) (Abb. 2). Getrockneter Oregano besitzt eine gelbliche bis grüne Färbung. Auf der Blattoberfläche der behaarten Laubblätter zeichnen sich orangebraune Öltröpfchen ab, welche die für Oregano charakteristischen, aromatischen ätherischen Öle enthalten (Abb. 3).

 

Die Untersuchungen des CVUA Stuttgart belegen, dass als "Oregano" in den Verkehr gebrachte Ware nicht immer ausschließlich Pflanzenteile von Oregano enthält. Bei insgesamt 4 der 20 auf Fremdpflanzenanteile untersuchten Proben (20 %) wurden teils erhebliche Gehalte an Olivenblättern (Olea europaea L.) und/oder Zistrosenblättern (Cistus sp.) bestimmt (Abb. 2). Der ermittelte Fremdpflanzenanteil variierte dabei zwischen 24 und 65 %. Bei zwei der als „Oregano“ gekennzeichneten Proben (Fremdpflanzenanteil 58 % und 65 %) traf die Bezeichnung Oregano demnach höchstens auf einen Minorbestandteil der untersuchten Probe zu.

 

Abb.2: Stereomikroskopische Aufnahmen (10 fache Vergrößerung) von a) gerebeltem Oregano (Origanum vulgare L.); b) als „Oregano“ gekennzeichneter Probe: Mischung aus Oregano und Olivenblättern (Olea europaea L.); c) Bruchstücken von Olivenblättern und d) Bruchstücken von Zistrosenblättern (Cistus sp.).

Abb. 2: Stereomikroskopische Aufnahmen (10 fache Vergrößerung) von a) gerebeltem Oregano (Origanum vulgare L.); b) als „Oregano“ gekennzeichneter Probe: Mischung aus Oregano und Olivenblättern (Olea europaea L.); c) Bruchstücken von Olivenblättern und d) Bruchstücken von Zistrosenblättern (Cistus sp.)
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Während der Olivenbaum (Abb. 1b), auch Echter Ölbaum genannt, vielen Verbrauchern aus dem Sommerurlaub vertraut sein dürfte, sind die strauchförmig wachsenden Zistrosen (Abb. 1c) mit ihren meist weiß oder purpurrot gefärbten Blüten hierzulande vermutlich noch eher unbekannt. Als charakteristischer Bestandteil der mediterranen Vegetation sind sowohl Zistrosen als auch der Olivenbaum in weiten Gebieten des Mittelmeerraums und damit in der wichtigsten Anbauregion von Oregano beheimatet.

 

Ein unabsichtlicher Eintrag von Oliven- und Zistrosenblättern bei der Kultivierung und Ernte von Oregano erscheint angesichts der ermittelten Gehalte von bis zu 65 % und den grundsätzlich verschiedenen Wuchsformen der Pflanzen ausgeschlossen oder zumindest unwahrscheinlich. Vielmehr ist zu vermuten, dass die festgestellten Fremdpflanzenanteile von Olive und Zistrose in Oregano auf eine bewusste Beimengung zu Zwecken der Gewinnmaximierung zurückzuführen sind, also Lebensmittelbetrug darstellen.

 

Aufgrund der signifikanten Verfälschung mit Oliven- und/oder Zistrosenblättern (Abb. 2) wurden die betroffenen Oreganoproben in Bezug auf ihre Identität und Zusammensetzung als irreführend bezeichnet beurteilt. Die Beimengung von Oliven- bzw. Zistrosenblättern zu Oregano ist für den Verbraucher nicht mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko verbunden. Sowohl Oliven- als auch Zistrosenblätter können zur Zubereitung von Tee verwendet werden. Mangels charakteristischer geschmacks- und geruchsgebender Inhaltstoffe wird eine Verwendung der Blätter als würzende Küchenkräuter dagegen eher als unüblich eingestuft.

 

Auch wenn eine Verfälschung von gerebeltem Oregano mit Fremdpflanzenmaterial für den Verbraucher nur schwer zu erkennen sein dürfte, können Teile von Oliven- und Zistrosenblättern recht gut anhand ihrer spezifischen morphologischen Eigenschaften identifiziert werden. So weisen Bruchstücke von Olivenblättern eine waffelartige Struktur mit faserigen Bruchkanten auf. Zudem sind Olivenblätter durch eine glatte Blattoberfläche mit einer graugrünen Blatt­ober- bzw. einer gräulich glänzenden Blattunterseite gekennzeichnet. Im Gegensatz zu Oregano besitzen Olivenblätter weder Öltröpfchen noch Blattbehaarung (Abb. 3). Blattbruchstücke der Zistrose dagegen weisen eine unebene, an eine Krokodilhaut erinnernde, dunkel grün gefärbte Blattoberfläche mit sternförmig angeordneten Haarbüscheln auf. Wie Olivenblätter besitzen Zistrosenblätter keine Öltröpfchen (Abb. 3).

 

Abb.3: Stereomikroskopische Aufnahmen (20 fache Vergrößerung) von a) gerebeltem Oreganolaubblatt mit Öltröpfchen (Origanum vulgare L.); b) Bruchstücken von Olivenblättern (Olea europaea L.) und c) Bruchstücken von Zistrosenblättern (Cistus sp.).

Abb. 3: Stereomikroskopische Aufnahmen (20 fache Vergrößerung) von a) gerebeltem Oreganolaubblatt mit Öltröpfchen (Origanum vulgare L.); b) Bruchstücken von Olivenblättern (Olea europaea L.) und c) Bruchstücken von Zistrosenblättern (Cistus sp.)
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Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Kontaminanten

Bei der Untersuchung der insgesamt 41 Proben gerebelten Oreganos auf Rückstände von über 750 verschiedenen Pestiziden (inklusive Chlorat) und Kontaminanten (Perchlorat) wurden bei allen Proben (100 %) Rückstände von insgesamt 38 verschiedenen Pestizidwirkstoffen und Perchlorat bestimmt.

Besonders häufig wurden dabei herbizid wirksame Pestizide (2,4-D, Fluazifop und Pendimethalin), welche zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden, sowie Insektizide aus der Stoffklasse der Pyrethroide (Cypermethrin, Lambda-Cyhalothrin und Deltamethrin) nachgewiesen. In allen Proben wurde zudem die Kontaminante Perchlorat detektiert. Insgesamt 38 der 41 Proben (93 %) wiesen Mehrfachrückstände auf, das heißt, bei diesen Proben wurde gleichzeitig mehr als ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff nachgewiesen. Durchschnittlich wurden 5,1 verschiedene Stoffe je Probe nachgewiesen. Die relevanten Rückstandsbefunde sind in Tabelle 1 dargestellt.

Bei 9 der 41 Proben wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlich festgesetzten Höchstmengen (inklusive Chlorat) bzw. Referenzwerten (Perchlorat) festgestellt, was einem Anteil von 29 % entspricht. Drei der Proben enthielten dabei mehr als eine Höchstmengenüberschreitung. In diesem Zusammenhang sind neben dem Herbizid Fluazifop (4 Proben über der Höchstmenge (> MRL)), besonders den insektiziden Wirkstoffen Cyfluthrin (3 Proben > MRL), Pyriproxyfen (2 Proben > MRL) und Chlorpyrifos (1 Probe > MRL) eine besondere Relevanz beizumessen.

 

Infokasten

Rückstandshöchstgehalte

Rückstandshöchstgehalte sind keine toxikologischen Endpunkte oder toxikologisch begründete Grenzwerte. Sie werden aus Rückstandsversuchen abgeleitet, die unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden. Danach erfolgt eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Rückstände mit den toxikologischen Grenzwerten, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit bei lebenslanger und ggf. einmaliger Aufnahme zu bewerten.

Ein Lebensmittel mit Rückständen über dem Rückstandshöchstgehalt ist nicht verkehrsfähig, darf also nicht verkauft werden. Nicht jede Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten geht jedoch mit einem gesundheitlichen Risiko einher. Hier ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. [6]

 

Zudem wurden in je einer Probe Gehalte an Chlorat und Perchlorat über der festgesetzten Höchstmenge bzw. im Fall von Perchlorat über dem Referenzwert ermittelt. Chloratrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln können zwar von einer nicht mehr zugelassenen Anwendung von Chlorat als Herbizid herrühren, jedoch können diese auch verschiedene andere Ursachen haben. Chlorat kann z. B. auch infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt (kontaminiertes Beregnungs- oder Bewässerungswasser, belastete Böden) oder als Prozesskontaminante aus der Produktion des Lebensmittels (z. B. Ackerbau, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung oder Behandlung) in das Produkt gelangen. Bei Perchlorat handelt es sich um eine Kontaminante aus Umwelt, Düngemitteln oder künstlicher Bewässerung und nicht um einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff. Aus diesem Grund waren und sind bisher hierfür auch keine gesetzlichen Rückstandshöchstmengen festgelegt. Um die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln gewährleisten zu können, wurden stattdessen vorübergehend EU-weite Referenzwerte für Perchlorat festgesetzt.

 

Weiterführende Informationen zu Chlorat und Perchlorat finden Sie hier:

 

Die Ergebnisse der Pestiziduntersuchungen zeigen auffällig häufig Befunde an Herbiziden, insbesondere an Fluazifop (4 Proben > MRL). Dies legt nahe, dass die Bekämpfung von Unkräutern im Oreganoanbau eine Herausforderung darstellt. Gestützt wird diese Vermutung zudem durch die durchgängig sehr hohen Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Oregano. Diese deuten auf eine unbeabsichtigte Mitverarbeitung PA-bildender Fremdpflanzen und damit auf ein verbreitetes Unkrautproblem im Oreganoanbau hin (siehe Teil I dieses Berichts). Es erscheint daher nur wenig überraschend, dass zwei Proben sowohl aufgrund hoher PA-Gehalte als auch aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen mit Fluazifop beanstandet werden mussten.

 

Die häufigen Insektizid-Befunde in Oregano deuten dagegen auf einen direkten Zusammenhang mit der oben dargestellten Verfälschungsproblematik hin. So waren 5 der insgesamt 6 durch Insektizide verursachten Höchstmengenüberschreitungen (2x Cyfluthrin, 2x Pyriproxyfen, 1x Chlorpyrifos) lediglich 2 Oreganoproben zuzuordnen, die zudem mit erheblichen Gehalten an Olivenblättern (58 % und 65 %) verfälscht waren. Dabei ist bemerkenswert, dass die betreffenden Wirkstoffe zu einer Reihe gängiger Insektizide gehören, die im Olivenanbau zur Reduktion von Qualitäts- und Ertragseinbußen intensiv gegen die schädliche Olivenfruchtfliege eingesetzt werden.

 

Parameter*
Proben mit
Rückständen (Anteil)
Min (mg/kg)
Max (mg/kg)
MRL** (mg/kg)
Anzahl > MRL**
2,4-D (H, W)
8 (19,5 %)
0,006
0,011
0,10
-
Acetamiprid (I)
7 (17,1 %)
0,005
0,10
3,0
-
Azoxystrobin (F)
19 (46,3 %)
0,010
1,1
70
-
Chlorat (H, K)
2 (4,9 %)
0,006
0,075
0,010
1
Chlorpyrifos (I)
17 (41,5 %)
0,005
0,16
0,020
1
Cyfluthrin (I)
5 (12,2 %)
0,046
0,24
0,020
3
Cypermethrin (I)
17 (41,5 %)
0,013
0,42
2,0
-
Deltamethrin (I)
11 (26,8 %)
0,029
0,29
2,0
-
Fluazifop (H)
11 (26,8 %)
0,005
2,7
0,020
4
Lambda-Cyhalothrin (I)
11 (26,8 %)
0,036
0,54
0,70
-
Nikotin (I)
9 (21,9 %)
0,028
0,072
0,40
-
Pendimethalin (H)
18 (43,9 %)
0,010
0,035
0,60
-
Perchlorat (K)
41 (100 %)
0,035
1,7
0,20***
1
Pyriproxyfen (I)
4 (9,8 %)
0,12
0,20
0,050
2****

* nur Parameter mit Höchstmengenüberschreitungen oder häufigen Positivbefunden (n ≥ 5) dargestellt
(H: Herbizid; W: Wachstumsregulator; F: Fungizid; K: Kontaminante; I: Insektizid)
** MRL = Maximum Residue Level, Höchstmenge
*** Referenzwert für Perchlorat bei Blattgemüse
**** Höchstmengenüberschreitungen unter Berücksichtigung der prozentualen Anteile an Olivenblättern im Oregano (siehe Abschnitt Verfälschung mit Fremdpflanzenmaterial)

 

Fazit

Angesichts der dargestellten Untersuchungen des CVUA Stuttgart zu gerebeltem Oregano zeichnet sich bezüglich der allgemeinen Beschaffenheit des beliebten Küchenkrauts ein insgesamt äußerst unbefriedigendes Gesamtbild ab.

 

In Teil I des Berichts wurde bereits dargestellt, dass gerebelter Oregano fast durchgängig mit sehr hohen Gehalten an genotoxisch und kanzerogen wirkenden Pyrrolizidinalkaloiden (PA) belastet ist (Mittelwert 6.160 µg/kg; Median 5.430 µg/kg). In Folge dieser durch eine unbeabsichtigte Miternte von PA-bildenden Fremdpflanzen hervorgerufenen Kontamination musste fast jede zweite Oreganoprobe als nicht zum Verzehr geeignet und weitere 21 % der Proben sogar als gesundheitsschädlich beurteilt werden (Gesamtbeanstandungsquote aufgrund hoher PA-Gehalte: 71 %).

 

Nun zeigen die Untersuchungen auf Pestizide und Fremdpflanzenmaterial weitere Problemfelder auf. Bei jeder fünften Oreganoprobe (4 von 20 Proben; 20 %) wurde eine nicht vertretbare Täuschung des Verbrauchers durch eine Beimengung von Oliven- und/oder Zistrosenblättern festgestellt. Die Gehalte an minderwertigem Fremdpflanzenmaterial in den als „Oregano“ gekennzeichneten Proben betrugen dabei 24 % bis hin zu enormen 65 %. Pestizidgehalte über den gesetzlich festgesetzten Höchstmengen wurden bei 9 der 41 untersuchten Oreganoproben ermittelt. Dies entspricht, verglichen mit anderem Obst oder Gemüse, einem auffällig hohen Anteil von 29 %. Auch wenn die in den Oreganoproben bestimmten Pestizidgehalte aus toxikologischer Sicht kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen – verkehrsfähig ist diese Ware nicht. Als besonders unerfreulich für den Verbraucher ist zu erwähnen, dass insgesamt 5 der untersuchten Proben gerebelter Oregano (12 %) gleich aufgrund mehrerer Sachverhalte beanstandet werden mussten. In zwei dieser Fälle wurden die Proben sowohl aufgrund hoher Gehalte an gesundheitlich problematischen Pyrrolizidinalkaloiden, Höchstmengenüberschreitungen mit Pestiziden als auch einer signifikanten Verfälschung mit Oliven- oder Zistrosenblättern beanstandet.

 

Zusammenfassend lassen die Untersuchungen deutlich erkennen, dass bezüglich der allgemeinen Beschaffenheit von gerebeltem Oregano dringender Handlungsbedarf geboten ist. Um eine Versorgung mit einwandfreier Ware zu gewährleisten, sollten Hersteller und Händler daher im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verstärkt Eigenkontrolluntersuchungen von Oregano-Chargen vor ihrer Vermarktung und Weiterverarbeitung durchführen.

 

Verbraucher, die aufgrund der dargestellten Problematik bei gerebeltem Oregano kein Risiko eingehen möchten, sollten vorerst besser auf frischen Oregano aus dem Kräutertopf oder dem eigenen Garten zurückgreifen und diesen bei Bedarf selbst trocknen.

 

Quellen

[1] Stern, 21. Dezember 2018: „Das große Oregano-Mysterium: Wie das Gewürz mit Laub gepanscht wird

[2] FOOD Navigator.com, 19. Oktober 2017: „40 % of oregano tested was adulterated – Forbrugerrådet Tænk

[3] Choice, 5. April 2016: „Does your spice rack contain fake oregano?

[4] BBC, 23. Juli 2015: „Dried oregano in 'latest food fraud' says Which?

[5] KÜTAS Food Group, "Fight against Adulteration

[6] BVL-Broschüre „Pflanzenschutzmittel – sorgfältig geprüft, verantwortungsbewusst zugelassen“, November 2009

 

 

Artikel erstmals erschienen am 25.07.2019