Haarglättungsmittel – häufig eine unsichtbare Gesundheitsgefahr!

Team Kosmetik des CVUA Karlsruhe

 

Glattes Haar ist bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein großer Wunsch. Doch gerade besonders wirksame Glättungsmittel, meist „Brazilian/Keratin/ Smoothing“ genannt, enthalten häufig immer noch krebserregendes Formaldehyd. Das CVUA Karlsruhe untersuchte 2025 insgesamt 14 Haarglättungsmittel aus dem Internet, von Friseurinnen und Friseuren oder aus dem Einzelhandel. Davon waren 5 Produkte gesundheitsschädlich, weitere enthielten verbotene Stoffe und nur drei Produkte waren insgesamt in Ordnung.

Das Bild zeigt eine Frau von hinten, die ein Glätteisen an ihre langen Haare hält.

Abbildung 1: Haare glätten mit einem Glätteisen (Bild @CVUA).

Haare glätten

Haare und Frisur haben einen großen Einfluss auf unser Aussehen. Schon immer gab es den Wunsch, den „natürlichen“ Zustand zumindest zeitweise zu verändern. Färben, Locken drehen oder glätten. Mit einem Glätteisen ist dies für einen kurzen Zeitraum und bei nur leicht gewelltem oder gelocktem Haar auch ohne weitere Hilfsmittel möglich. Für ein länger anhaltendes Ergebnis und bei sehr lockigem oder krausem Haar muss aktiv in die Haarstruktur eingegriffen werden, weshalb dann (chemische) Glättungsmittel zum Einsatz kommen. Dabei kann man verschiedene Prozesse unterscheiden.

Dauerhafte Haarglättung - Straigthening

Bei der dauerhaften Haarglättung wird die Struktur der Haare vollständig verändert (Zersetzung der Disulfid-Brücken) und „neu angeordnet“. Diese Haarglättung wächst sich aus den Haaren raus und hält dadurch 8 bis 12 Monate. Zwei Varianten sind verbreitet.

  • Relaxer – Dauerhafte starke Glättung nur für sehr starkes, krauses Haar

Dies sind sehr „aggressive“ Wirkstoffe, die z. B. Natriumhydroxid (Lye-Relaxer) oder Calciumhydroxid (No-Lye-Relaxer) heißen, welche einen sehr hohen pH-Wert haben, also stark alkalisch sind. Dadurch können sie auch sehr krauses Haar glätten. In der EU-Kosmetikverordnung gibt es Grenzwerte für den Einsatz dieser Stoffe [1]. Diese Produkte sollten auf keinen Fall auf zu dünnem Haar angewendet werden. Wichtig ist auch, mit einem speziellen Shampoo den pH-Wert nach der Anwendung wieder zu neutralisieren und die Produkte sehr gut auszuwaschen. Mit der Kopfhaut dürfen diese Produkte nicht in Kontakt kommen. Trotzdem treten auch bei sehr krausem Haar immer wieder starke Reizungen der Kopfhaut auf und das Haar wird sehr brüchig und geht bei zu häufigen Anwendungen kaputt. Auch die Hände und Augen sollten geschützt werden bei der Anwendung. Viele Personen berichten von Problemen bei langfristiger Nutzung [2].

  • Thio-Relaxer (Softener) – Haarglättung für empfindlichere Haare/Dauerwell-Glättung

Diese Anwendung ist schonender, dafür in der Regel aber aufwändiger in der Durchführung und nicht so langanhaltend. In diesen Produkten wird meistens die gemäß EU-Kosmetikverordnung zulässige Thioglykolsäure (oder ein Thioglykolat) eingesetzt. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einer Dauerwelle, auch hier werden die Bindungen im Haar aufgebrochen, in diesem Fall wird das Haar aber glatt fixiert (zum Fixieren dient Wasserstoffperoxid).

Langanhaltende Haarglättung - Smoothing

Diese Methoden werden auch als Keratin-Glättung/moderne Glättung oder Brasilian Smoothing bezeichnet. Sie werden meist sehr verharmlosend beschrieben.

Beim Smoothing wird mit einer schonenden Glättung geworben („Brasilianische Glättung“). Die Hersteller werben mit überzeugenden Resultaten, die vor allem auf den Wirkstoff Keratin zurückzuführen seien, welcher natürlich und unbedenklich ist. Keratin ist ein faserartiges, strukturgebendes Protein, das natürlich vorkommt und zum Beispiel den Nägeln wie auch dem Haar ihre Festigkeit verleiht. Jedoch besteht das Haar bereits hauptsächlich aus Keratin, eine dauerhafte Formveränderung (Glättung) ist nur durch Keratin kaum zu erwarten und nicht zu erklären.

Deshalb nutzen die Hersteller dieser Produkte vor allem zwei chemische Stoffe, um die wirkliche Glättung zu erreichen: Formaldehyd oder Glyoxylsäure. Die Glättung hält circa 2 bis 4 Monate an und verschwindet dann langsam. Beide Stoffe bewirken während der Behandlung neue Vernetzungen der Keratin-Proteine im Haar, welche durch die Wärme des Glätteisens zu einer langanhaltenden Fixierung des neuen, geglätteten Zustands führen. Hier wird schon durch die Bewerbung des Keratins eine bewusste Täuschung über den eigentlichen Wirkstoff erreicht. Ohne die Verwendung von Formaldehyd oder Glyoxylsäure in den Produkten ist die Glättung kaum zu realisieren.

Ernstes gesundheitliches Risiko: Formaldehyd

Bereits seit 2010 untersucht das CVUA Karlsruhe „neue hoch wirksame Haarglättungsmittel“. Die Ergebnisse der Untersuchungen 2010 und 2019 waren eindeutig: Krebserregendes Formaldehyd wurde in einer Vielzahl der Produkte gefunden. Sie wurden daher als gesundheitsschädlich beurteilt [3,4]. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht es als hinreichend erwiesen an, dass bei der Haarglättung freigesetztes Formaldehyd im Nasen-/Rachenraum Tumore auslösen kann, wenn es eingeatmet wird [5], vor allem bei Friseurinnen und Friseuren, aber auch bei Kundinnen und Kunden. Die Anwendung „zu Hause“ ist ebenfalls bedenklich, da Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Selbstanwendung nicht sachgerecht damit umgehen können.

Smoothing-Produkte sind vor allem über das Internet, aber auch in Haarstudios oder im Einzelhandel erhältlich oder werden dort angewendet. Es ist leicht möglich diese Produkte in Deutschland zu beziehen, die Gefahr ist oft nicht bekannt. Formaldehyd ist auf den Produkten nicht gekennzeichnet und deshalb durch die Anwenderinnen und Anwender nicht zu erkennen.

Toxikologische Beurteilung von Formaldehyd

Nach der europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, VO (EG) Nr. 1272/2008) ist Formaldehyd als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B eingestuft. 1B-Stoffe sind wahrscheinlich beim Menschen krebserzeugend (die Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen bei Tieren). Weiterhin ist Formaldehyd ein bekanntes Kontaktallergen und kann Haut-, Atemwegs-, und Augenreizungen verursachen. In hohen Konzentrationen kann es durch Einatmen von Formaldehyd zu einem toxischen Lungenödem oder Lungenentzündung kommen. Die schädliche Wirkung von Formaldehyd ist konzentrationsabhängig [5]. Ist die Glättungs-Prozedur einmal erfolgt, so geht vom behandelten Haar keine Gefahr mehr aus.

Kosmetikrechtlicher Hintergrund

Formaldehyd fällt mit der Einstufung der EU als krebserzeugender Stoff unter die sogenannten CMR-Stoffe. CMR-Stoffe sind (c) kanzerogene (krebserregende), mutagene (erbgutschädigende) oder reproduktionstoxische (fortpflanzungsschädigende) Stoffe. Gemäß Artikel 15 der EU-Kosmetik-Verordnung ist die Verwendung von CMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B mit wenigen Ausnahmen verboten. Diese allgemeine Verbotsregelung wurde als konkretes Verbot für Formaldehyd in kosmetischen Mitteln 2019 umgesetzt. Dies bedeutet, dass Formaldehyd nur in technisch unvermeidbaren, also sehr geringen Konzentrationen in kosmetischen Produkten vorhanden sein darf, solange diese trotzdem sicher sind. Gemäß Art. 3 der VO (EG) Nr. 1223/2009 müssen die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein [1].

 

Neuer Wirkstoff Glyoxylsäure – auch nicht frei von Risiken?

Durch das Verbot und die Gefahr, die von Formaldehyd ausgeht, suchten die Hersteller neue Wirkstoffe. Mittlerweile enthalten viele Produkte nicht mehr Formaldehyd, sondern Glyoxylsäure oder Verbindungen, die mit der Glyoxylsäure chemisch verwandt sind (sog. Glyoxylsäurederivate). Bis vor Kurzem gab es keinen Hinweis auf schädliche Wirkungen bei der Nutzung von Glyoxylsäure. Glyoxylsäure ist derzeit zur Nutzung in kosmetischen Mitteln erlaubt.

In mehreren wissenschaftlichen Veröffentlichungen zwischen 2019 und 2024 werden aber über 46 Fälle von Patientinnen und Patienten ohne Vorerkrankungen beschrieben, die nach einer Behandlung mit glyoxylsäurehaltigen Haarglättungsmitteln Symptome von Durchfall, Erbrechen, Fieber, Schmerzen im Nierenbereich und akutes Nierenversagen zeigten (siehe Infokasten). Die beschriebenen Effekte scheinen vor allem bei einer gewissen erblich bedingten Veranlagung aufzutreten, welche den Glyoxylsäure-Metabolismus in Haut und Leber beeinflusst. D. h. Personen ohne diese genetische Voraussetzung sind wahrscheinlich nicht gefährdet und insgesamt betrifft es möglicherweise nur einen kleinen Bevölkerungsteil. Wir behalten die Entwicklungen sehr genau im Blick.

Gesundheitliche Probleme mit Glyoxylsäure

2024 erschien eine Publikation aus Israel, in der 26 Fälle von Nierenversagen nach Anwendung von "Brazilian" Haarglättungsmitteln beschrieben wurden [6]. Robert et al. berichteten ebenfalls 2024 über eine Patientin, die dreimal jeweils nach der Anwendung glyoxylsäurehaltiger Haarglättungsprodukte ein vorübergehendes Nierenversagen entwickelte. Es wird angenommen, dass über die Haut aufgenommene Glyoxylsäure in der Leber zu Calciumoxalat verstoffwechselt wird und so zu Nierenschäden führt [7]. In Frankreich sind seit Anfang 2024 bis Mitte Januar 2025 insgesamt acht Fälle akuten Nierenversagens nach der Anwendung von Mitteln mit Glyoxylsäure gemeldet worden. Die französische Behörde Anses warnte erstmals im Oktober 2024 vor den Mitteln und hat seither die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zur Nierenschädigung von Glyoxylsäure analysiert. Sie kommt zu dem Schluss, dass Glyoxylsäure in den vorliegenden Fällen „sehr wahrscheinlich für das akute Nierenversagen verantwortlich“ war [8], [9].

 

Unsere Untersuchungen

Im Jahr 2025 untersuchte das CVUA Karlsruhe 12 Haarglättungsprodukte. Darunter waren 3 Sets, so dass insgesamt 14 Einzelproben untersucht wurden.

Dafür wurden sowohl Proben im Internet, als auch im Handel und in Haarstudios erhoben. Mit Ausnahme von 3 Produkten trugen alle Haarglättungsmittel Bezeichnungen wie: „Brazilian“, „Keratin“, „Treatment“, „Smoothing“, „Hair Treatment“ oder „Brasilianische Haarglättung“. Einige Produkte waren Teil eines Sets, die ergänzend noch ein Shampoo oder eine Spülung enthielten. Diese Teilprodukte, die keinen Anteil an der Haarglättung haben, wurden ebenfalls untersucht, enthielten jedoch keine gefährlichen Inhaltsstoffe. Tabelle 1 zeigt die Übersicht der Ergebnisse unserer Untersuchungen.

 

Tabelle 1: Darstellung der Ergebnisse der untersuchten Haarglättungsmittel

Produkt-
kategorie
Anzahl Proben Wirkstoff Beurteilung Weitere Probleme
Smoothing mit Formaldehyd 4 Formaldehyd
(nicht erkennbar!)
2 x Gesundheitsschädlich
2x verbotener Stoff
Warnhinweise nicht auf Deutsch, keine Charge od. VP
Smoothing mit Glyoxylsäure 5 Glyoxylsäure
(2 x nicht in der Liste der Inhaltsstoffe!)
3 x gesundheitsschädlich
2 x Sicherheitsbericht unvollständig
3 x Warnhinweise nicht auf Deutsch, keine Charge etc.
Smoothing mit Glyoxyl-säurederivat 2 Glyoxylsäurederivat 2 x stofflich unklar Kennzeichnung in Ordnung
(Hydroxid)-Relaxer (No-Lye) 2 (Set) CaOH
NaOH/Guanidin-carbonat
Stofflich nicht zu beanstanden Warnhinweise nicht auf Deutsch, keine Haltbarkeit
Thio-Relaxer (Straightening) 1 Thioglyconat Stofflich nicht zu beanstanden Kennzeichnung in Ordnung

 

Vier Haarglättungsprodukte enthielten den krebserregenden und verbotenen Stoff Formaldehyd. Zwei dieser Produkte stellten mit Formaldehydgehalten von 3 % und 7 % ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko dar. Aufgrund der erheblichen möglichen Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie z. B. der Friseurinnen oder Friseuren wurden die Produkte als gesundheitsschädlich eingestuft. Die zwei weiteren Produkte wurden wegen des verbotenen Stoffes beanstandet (siehe Abbildung 2).

Die Smoothing-Produkte mit Glyoxylsäure enthielten den chemischen Stoff Glyoxylsäure in Gehalten von 14 % bis 23 %. Die zwei Proben mit 20 % und 23 % Glyoxylsäure wurden als gesundheitsschädlich eingestuft, da die Glyoxylsäure nicht gekennzeichnet war, in einem sehr hohen Gehalt nachgewiesen wurde und durch die vorhandenen Anwendungs- und Warnhinweise nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Produkt längere Zeit mit der Kopfhaut in Kontakt kommt. Auf den Behältnissen sind zwar oft Anwendungshinweise und Warnhinweise angegeben, es gibt jedoch selten eine deutsche Kennzeichnung. Meist wird darauf hingewiesen, dass das Produkt nicht mit der Kopfhaut in Kontakt kommen darf. Es ist jedoch bei der beschriebenen Nutzung vorhersehbar, dass das Produkt bei der Anwendung mit der Kopfhaut in Kontakt kommt und auch für teilweise bis zu 40 oder 60 Minuten während der Einwirkzeit dort verbleibt.

Ein weiteres Produkt wurde als gesundheitsschädlich beurteilt und die zwei anderen Proben wurden wegen der fehlenden Beurteilung der Glyoxylsäure im Sicherheitsbericht beanstandet. Eine Übersicht über die Gehalte ist in Abbildung 2 zu sehen.

 

Darstellung der gefundenen Gehalte an Formaldehyd (0,1 %, 0,5 %, 3 % und 7 %) und Glyoxylsäure (12-23 %) in einer Kreisform.

Abbildung 2: Darstellung der gefundenen Gehalte an Formaldehyd und Glyoxylsäure in den Haarglättungsmitteln. Der Formaldehyd-Gehalt wurde mittels HPLC-DAD und Nachsäulenderivatisierung bestimmt. Der Glyoxylsäuregehalt wurde mittels einer neu entwickelten NMR-Methode ermittelt.

 

Weiterhin trugen alle Produkte mit Formaldehyd und drei der fünf Produkte mit Glyoxylsäure sowie der Relaxer keine Warnhinweise in deutscher Sprache. Darüber hinaus fehlten Chargennummern und teilweise die für kosmetische Mittel erforderliche verantwortliche Person.

Zwei weitere Produkte enthielten die oben erwähnten verwandten Stoffe der Glyoxylsäure. Diese Produkte können aus stofflicher Sicht noch nicht sicher eingeordnet werden. Die Kennzeichnung bei diesen Produkten war ohne Mängel. Ein Set mit zwei Produkten fiel unter die Kategorie „(No-Dye) Relaxer“ und enthielt Calciumhydroxid, Natriumhydroxid und Guanidincarbonat in einer gesetzlich erlaubten Konzentration. Auch hier fehlten allerdings die Warnhinweise in deutscher Sprache, welche bei diesen Produkten sehr wichtig sind. Ein weiteres Produkt enthielt zulässige Thioglyconate zur Haarglättung und war weder stofflich, noch bei der Kennzeichnung zu beanstanden. Alle Ergebnisse sind in Abbildung 3 nochmal nach Beantandungsgründen zusammengefasst. Alle auffälligen Produkte stammen ursprünglich vor allem aus Brasilien, aber auch aus Israel, den USA und Südafrika.

Kreisdiagramm der Beanstandungsgründe in den Haarglättungsmitteln, Gesundheitsschädlich (5), Verbotene Stoffe (2), Sicherheitsbericht nicht ausreichen (2), Kennzeichnung (9), nicht zu beanstanden (3)

Abbildung 3: Darstellung der Beanstandungsgründe der untersuchten Haarglättungsmittel (VP = Verantwortliche Person)

Fazit

Viele Haarglättungsmittel, insbesondere aus dem Internet, enthalten immer noch krebserregendes Formaldehyd. Die ebenfalls eingesetzte Glyoxylsäure kann teilweise ebenfalls Schäden verursachen, vor allem bei fehlender Kennzeichnung.

Bei der Anwendung von Haarglättungsmitteln, vor allem mit den Bezeichnungen „Brasilian, Keratin oder Smoothing“ und insbesondere aus dem Internet, ist Vorsicht geboten. Das gilt umso mehr, wenn die Hersteller eine monatelange Glättung versprechen und außer Keratin kein weiterer Wirkstoff angegeben ist. Auch beim Besuch einer Friseurin oder eines Friseurs zur Haarglättung sollte nach den Produkten gefragt werden. Eine ernste Gesundheitsgefahr bei besonders wirksamen Produkten kann auftreten. Sollten Beschwerden auftreten bei Produkten mit deutlich gekennzeichneter Glyoxylsäure, sollte dringend die Nutzung des Haarglättungsmittels erwähnt werden. Bei einer bekannten Verträglichkeit sollte jedoch auch zukünftig keine Gefahr durch die Glyoxylsäure bestehen.

Klassische Relaxer mit verschiedenen Wirkstoffen sind zwar erlaubt und nicht gesundheitsschädlich, können aber bei falscher oder zu häufiger Anwendung die Haare und/oder die Kopfhaut schädigen.

Haarglättungsmittel, die nur eine kurze Dauer (1-2 Tage oder bis zur nächsten Haarwäsche) und nur einen leichten Effekt bei welligem Haar versprechen, sind in der Regel unbedenklich.

Quellen:

[1] Verordnung (EG) 1223/2009: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. L 342/59), zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2026/78 vom 12. Januar 2026 (ABl. L, 2026/78, 13.1.2026)

[2] Erfahrungsbericht: Haare glätten: So schädlich kann die Chemie auf dem Kopf sein · Dlf Nova, abgerufen am 24.04.2026

[3] CVUA Karlsruhe 2019: Kosmetika aus dem Internet - offener Marktplatz für nicht rechtskonforme oder nicht sichere kosmetische Mittel? Vorsicht ist geboten bei Bestellung von Kosmetika im Internet. Hier besonders im Focus: Haarglättungsmittel, Hautbleichmittel und Wimpernwachstumsmittel

[4] CVUA Karlsruhe 2010: Neuartige Haarglättungsmittel mit verbotenem Formaldehyd stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar! 

[5] BfR-Stellungnahme Nr. 045/2010 des BfR vom 17. November 2010 zu Formaldehyd in Haarglättungsmitteln, abgerufen am 24.04.2026)

[6] „Acute Kidney Injury and Hair-Straightening Products“, Kidney International Reports (2024) 9, 2571-2573

[7] „Kidney Injury and Hair-Straightening Products Containing Glyoxylic Acid“, The New England Journal of Medicine, March 21/28, 2024

[8] https://www.anses.fr/en/content/warning-risks-hair-straightening-products-containing-glyoxylic-acid, zuletzt aufgerufen am 24.04.2026

[9] https://www.anses.fr/en/content/alert-confirmed-glyoxylic-acid-hair-straightening-products, zuletzt aufgerufen am 20.11.2025

 

 

Artikel erstmals erschienen am 22.05.2026