Weichmacher DnHexP in Sonnenschutzmitteln – nur noch wenige Produkte sind auffällig!
– Untersuchungsergebnisse des Jahres 2025 –
Team Kosmetik des CVUA Karlsruhe
Die Sachverständigen des CVUA raten weiterhin, sehr auf den Schutz vor schädigender UV-Strahlung zu achten. UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs und kann zahlreiche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen.
Ergebnisse aus 2023 (und älter): Verbotener Weichmacher als Verunreinigung in Sonnenschutzmitteln? - Erste Untersuchungsergebnisse
Ergebnisse aus 2024*: DnHexP - Verbotener Weichmacher als Verunreinigung in Sonnenschutzmitteln - Untersuchungsergebnisse des Jahres 2024
*Eventuelle Abweichungen in den Zahlen ergeben sich aus der Auswertung (nur Sonnenschutzprodukte vs. alle Produkte mit UV-Schutzwirkung)

Abb. 1: Sonnenschutzmittel (@CVUA Karlsruhe, erstellt mit Canva)
Hintergrund
UV-Strahlung kann zu Sonnenbrand und vorzeitiger Hautalterung führen. Sie ist eine der Hauptursachen für Hautkrebs. UV-Schutz ist daher unerlässlich für Kinder und Erwachsene. Ein Aufenthalt in der direkten Sonne sollte weitestgehend vermieden werden oder entsprechend schützende Kleidung, Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen sollten getragen werden. Eine sinnvolle Ergänzung zu UV-Kleidung und Schatten ist die Nutzung von Sonnenschutzmitteln, für die Zeit in der die Haut trotzdem der Sonne ausgesetzt ist.
Sonnenschutzmittel schützen die Haut durch die darin enthaltenen UV-Filter vor Teilen der Sonnenstrahlung. In der EU sind 32 UV-Filter für die Verwendung in z. B. Sonnencreme zugelassen [1]. Viele stehen in der Kritik bezüglich möglicher Umweltschädigungen oder der Wirkung als endokrine Disruptoren [2]. Auch der bis 2021 häufig eingesetzte UV-Filter Octocrylen wird auf Grund seines Potentials, den krebserregenden Stoff Benzophenon zu bilden, kaum noch eingesetzt [Sonnenschutzmittel: Benzophenon - gefährlicher Stoff kann aus UV-Filter Octocrylen entstehen]. Seit 2022 verwenden die Kosmetikhersteller deshalb vermehrt den zugelassene UVA-Filter Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat (DHHB). Bei der Herstellung von DHHB kann der Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) entstehen und als Verunreinigung in Sonnenschutzmitteln auftreten. 2024 wurde in einem sog. Human-Biomonitoring dessen Abbauprodukt Mono-n-Hexyl-Phthalat (MnHexP) in Urin nachgewiesen [3]. Als Bestandteil ist DnHexP aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Wirkung seit 2019 EU-weit in kosmetischen Mitteln grundsätzlich verboten. Nach Artikel 17 der EU-Kosmetik-Verordnung dürfen allerdings technisch unvermeidbare Gehalte in den Kosmetikprodukten vorhanden sein, so lange diese sicher sind (siehe Infokasten).
Regelungen zu verbotenen Stoffen wie DnHexP in kosmetischen Mitteln
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) legt Anforderungen an die Sicherheit kosmetischer Mittel für die menschliche Gesundheit fest. Sie verbietet die Verwendung einiger Phthalate, zu denen auch DnHexP gehört, welches beispielsweise als fortpflanzungsschädigend eingestuft wurde [1].
Diese Verbotsregelung wurde für DnHexP in kosmetischen Mitteln 2019 umgesetzt. Dies bedeutet, dass DnHexP seitdem nur noch unbeabsichtigt und in technisch unvermeidbaren Konzentrationen in kosmetischen Produkten vorhanden sein darf. Bedingung hierfür ist, dass die Sicherheit des kosmetischen Mittels durch den verbotenen Stoff nicht beeinträchtigt wird.
Die EU-Kosmetikverordnung überträgt die Verantwortung für die Sicherheit kosmetischer Mittel einer „verantwortlichen Person“. Dies ist eine Person mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, deren Adresse immer auf dem kosmetischen Mittel angegeben sein muss. Es kann sich hierbei um den Hersteller, Importeur, Händler oder eine juristische Person handeln.
Ist ein verbotener Stoff vorhanden, muss die verantwortliche Person dies in einem Sicherheitsbericht bewerten und den Nachweis erbringen, dass der vorhandene Gehalt „technisch unvermeidbar“ ist. Wichtig ist hierbei auch, dass die Sicherheitsbewertung bei neuen Erkenntnissen anzupassen ist.
Es dürfen nur kosmetische Mittel in Verkehr gebracht werden, deren Sicherheit belegt ist. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS, vormals SCCP) hat die Aufgabe, Stellungnahmen zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von Konsumgütern (z. B. kosmetische Mittel) abzugeben [2]. DnHexP war nicht Bestandteil der Stellungnahme (Opinion) als Verunreinigung des UV-Filters DHHB. Aus diesem Grund stand DnHexP bei der Untersuchung und Beurteilung von Sonnenschutzmitteln früher nicht im Fokus. Mittlerweile hat der SCCS das Vorkommen von DnHexP in dem UV-Filter DHHB nachbewertet [4].
DnHexP-Untersuchungen am CVUA Karlsruhe
Das CVUA Karlsruhe entwickelte eine empfindliche LC-MS/MS-Methode und untersuchte 2024 und 2025 insgesamt 263 DHHB-haltige Sonnenschutzmittel und kosmetische Mittel mit UV-Schutz (z. B. Tagescreme) auf DnHexP und MnHexP (Proben aus 2023 und älter, 2024 und 2025).
Im Jahr 2025 waren es allein 143 verschiedene Produkte.
Die Gehalte an dem UV-Filter DHHB wurden mittels HPLC-DAD ebenfalls bestimmt.
Der in den Urinproben nachgewiesene Metabolit MnHexP konnte weiterhin in keiner der untersuchten Sonnenschutz-Produkte aus dem Jahr 2025 nachgewiesen werden (Nachweisgrenze 0,4 mg/kg).
In 114 der untersuchten DHHB-haltigen Produkte konnte kein messbarer DnHexP-Gehalt nachgewiesen werden (Bestimmungsgrenze 0,6 mg/kg). Das entspricht 80 % der Proben. In 20 % der Proben wurde ein messbarer Gehalt an DnHexP ermittelt. In 18 % der Proben wurde ein relevanter Gehalt über 1 mg/kg DnHexP ermittelt. Abbildung 2 zeigt den relativen Vergleich der DHHB-haltigen Proben von 2023 (+ älter) bis 2025, in denen DnHexP in einem messbaren Gehalt bestimmt werden konnte (Bestimmungsgrenze: 0,6 mg/kg). In den älteren Proben (2023+älter) waren noch in 52,5 % der Produkte DnHexP enthalten, 2024 noch in 38 %, 2025 dann nur noch in 20 % der Proben.

Abb. 2: Prozentualer Anteil an DnHexP in Sonnenschutzmitteln und kosmetischen Mitteln mit UV-Schutz und dem UV-Filter DHHB.
Betrachtung der DnHexP-Gehalte
DnHexP konnte in 29 von 143 Produkten mit Gehalten von 0,6 bis 7,3 mg/kg und einem Median von 2,7 mg/kg bestimmt werden. In diesen Produkten wurde der UV-Filter DHHB mit Gehalten von 0,8 bis 9 % eingesetzt. Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der jeweiligen Gehalte an DnHexP und den Gehalten an DHHB konnte nicht festgestellt werden. Selbst in vielen Produkten mit 8 - 10 % DHHB konnten kein DnHexP nachgewiesen werden. 2025 haben circa 76 % aller am CVUA Karlsruhe untersuchten Sonnenschutzmittel DHHB als UV-Filter verwendet.
Zur besseren Übersicht werden in der folgenden Abbildung (Abb. 3) nur die Proben welche DnHexP-Gehalte aufwiesen (29 von 143) mit Messunsicherheiten und den dazugehörigen DHHB-Gehalten dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Gehalt an DnHexP nicht pauschal mit steigendem DHHB-Gehalt ansteigt.

Abb. 3: Grafische Darstellung der Gehalte an DnHexP (mg/kg) und DHHB (g/100g) in 29 von 143 Sonnenschutzprodukten mit DHHB als UV-Filter und nachgewiesenem DnHexP (mit Messunsicherheit des DnHexP). Jeder Punkt steht für einen Einzelwert, die Einzelwerte sind nach aufsteigendem DHHB-Gehalt sortiert.
Als weiteres Ergebnis unserer Untersuchungen lässt sich erkennen, dass bei den aktuell untersuchten Proben auch bei der Betrachtung von einzelnen Produktgruppen der Anteil an Verunreinigungen mit DnHexP im Bereich von 20 % liegt. Sonnenschutzprodukte speziell für Kinder oder Sonnenschutzmittel in Form von Sprays liegen bei 20 %, genauso wie klassische Sonnenschutzmittel für Erwachsene. Dieses Ergebnis stellt eine Veränderung zu 2024 dar, als lediglich Sonnenschutzprodukte speziell für Kinder eine bereits niedrigere Belastung mit DnHexP aufwiesen als die anderen Produkte.
In Abbildung 4 ist der Vergleich der Gehalte an DnHexP in den Proben mit nachweisbarem DnHexP-Gehalt über die letzten drei Jahre dargestellt. Der Median bei den Proben mit DnHexP hat sich von 3,8 mg/kg (2023 + älter) auf 2,9 mg/kg (2024) und nochmals weiter auf 2,7 mg/kg (2025) verringert.

Abb. 4: Grafische Darstellung der Veränderung der Gehalte an DnHexP (mg/kg) in den Sonnenschutzprodukten mit DHHB als UV-Filter und nachgewiesenem DnHexP im Vergleich der Jahre 2023 (+älter) und 2025.
Fazit
Viele Hersteller von Sonnenschutzmitteln haben reagiert und den UV-Filter-Rohstoff ausgetauscht, was zu den deutlich geringeren DnHexP-Gehalten in vielen Produkten geführt hat. Jedoch liegt der DnHexP-Gehalt noch nicht bei allen Produkten auf einem vertretbar niedrigen Niveau. Die Hersteller der Sonnenschutzmittel sind in der Verantwortung, geeignete Rohstoffe auszuwählen, um sichere kosmetische Mittel herzustellen und in der Pflicht, verbotene Stoffe soweit technisch möglich zu vermeiden.
Das CVUA empfiehlt Verbraucherinnen und Verbraucher, geöffnete Produkte aus dem Jahr 2024 nicht mehr zu verwenden.
Ausblick
Das CVUA Karlsruhe wird weiterhin Sonnenschutzmittel und kosmetische Mittel mit UV-Schutz auf das Vorkommen von DnHexP untersuchen, da es für den gesundheitlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wichtig ist, weiterhin wirksame und sichere Sonnenschutzmittel zur Verfügung zu haben.
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) hat das gesundheitliche Risiko der DnHexP-Gehalte in einer Stellungnahme bewertet [5].
Die EU plant, ab 2027 einen höchstzulässigen Gehalt für DnHexP in dem UV-Filter DHHB festzulegen.
Es sollte jedoch nie vergessen werden, den extrem wichtigen Schutz vor UV-Strahlung und damit die Prävention vor Hautkrebs aufrecht zu halten (siehe Infokasten 2).
Schutz vor UV-Strahlung extrem wichtig!
UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs und kann zahlreiche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Schützen Sie sich und Ihre Kinder vor UV-Strahlung.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, dass man sich vor UV-Strahlung schützt, indem man - in dieser Reihenfolge -
1. Schatten aufsucht oder spätestens ab einem UV-Index 8 im Haus bleibt,
2. sich richtig anzieht (UV-Schutzkleidung) und eine gute Sonnenbrille trägt
3. unbedeckte Körperstellen mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor eincremt. [6]
Literatur
[1] Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 01.09.2025.
[2] Pawlowski S, Herzog B, Sohn M, Petersen-Thiery M, Acker S. EcoSun Pass: A tool to evaluate the ecofriendliness of UV filters used in sunscreen products. Int J Cosmet Sci. 2021 Apr;43(2):201-210. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8248045/, abgerufen am 19.02.2026 und z.B. https://health.ec.europa.eu/publications/uv-filter-s86-phenylene-bis-diphenyltriazine_en, abgerufen am 19.02.2026
[3] https://www.lanuk.nrw.de/article/weichmachermetabolit-mnhexp-im-kinderurin-1 abgerufen am 19.02.2026
[4] SCCS - Scientific Advice on the safety of Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate - DHHB – S83 - Public Health abgerufen am 19.02.2026
[5] https://www.bfr.bund.de/cm/343/mnhexp-in-urinproben-bewertung-des-gesundheitlichen-risikos.pdf, abgerufen am 19.02.2026
[6] https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/kleidung/kleidung_node.html abgerufen am 19.02.2026