Süßer Duft, hoher Salzgehalt: Verwechslungsgefahr bei Badesalzen für Kinder

Das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe

 

Bunte Farben, fruchtige Düfte und kindgerechte Motive: Badezusätze für Kinder sollen das Baden zum Erlebnis machen. Doch was als harmloses Vergnügen gedacht ist, kann zur Gefahr werden. Unsere Untersuchung von 28 Badeprodukten zeigt: Bei einigen Produkten besteht Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln - mit möglichen Gesundheitsrisiken durch hohe Salzgehalte. Kinder sollten nur unter Aufsicht an die Produkte gelangen.

 

Drei Teelöffel mit buntem Badesalz, die zwischen Obst liegen.

 

Was haben wir untersucht?

Der Markt für Badeartikel für Kinder ist vielfältig. Angeboten werden sprudelnde Badekugeln oder -figuren, Badekonfetti, das sich im Wasser auflöst oder Badesalze, die das Wasser bunt färben. Untersucht wurden 28 Produkte, deren Verpackungen durch Motive wie Meerjungfrauen, Dinosaurier und Einhörner für Kinder attraktiv gestaltet sind.

 

Im ersten Schritt wurde sensorisch geprüft, ob die Badezusätze stark nach Lebensmitteln riechen. Bei Produkten, deren Geruch an Lebensmittel erinnert, wurde die Bestandteileliste überprüft. Besteht das Produkt hauptsächlich aus Kochsalz (gekennzeichnet als Maris Sal oder Sodium Chloride)? Sind Bitterstoffe beigemischt, die das sofortige Ausspucken fördern?

 

Zusätzlich wurde bei salzhaltigen Produkten mit Lebensmittelgeruch geprüft, ob die Verpackung kindergesichert ist. War dies nicht der Fall, wurde der Salzgehalt bestimmt, um das konkrete Gesundheitsrisiko abschätzen zu können.

 

Gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Badesalz

Die Aufnahme größerer Salzmengen stellt insbesondere für Kleinkinder ein erhebliches Risiko dar. Bereits die Aufnahme von 0,5-1 g Kochsalz (Natriumchlorid) pro kg Körpergewicht kann zu Symptomen einer Natriumvergiftung führen. (1) Die schnelle Aufnahme von Natriumchlorid führt zu einer raschen Verschiebung von Flüssigkeit aus den Körperzellen. Zu den Symptomen gehören Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Besonders gefährlich ist dieser Vorgang für die Gehirnzellen. Bei größeren Natriummengen kann es zu einer Schädigung des Hirngewebes kommen. Die Folgen reichen von Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen durch Hirnödeme. (2)

 

Ein konkretes Beispiel: Bei einem dreijährigen Kind mit einem durchschnittlichen Körpergewicht von ca. 14 kg kann bereits die Aufnahme eines Esslöffels (ca. 18 g) Badesalz mit einem Salzgehalt von 90 % - entsprechend ca. 16 g Natriumchlorid - zu akuten Vergiftungserscheinungen führen. Erschwerend kommt hinzu, dass Kleinkinder die Warnsignale des Körpers noch nicht richtig deuten können und ihre Nierenfunktion noch nicht voll entwickelt ist, um überschüssiges Natrium effizient auszuscheiden.

 

Rechtliche Regelungen

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (3) schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Produkten, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Solche Produkte dürfen grundsätzlich nicht hergestellt oder verkauft werden. Diese Regelung zielt besonders auf den Schutz von Kindern ab, die noch nicht zwischen Spielzeug, Kosmetik und Lebensmitteln unterscheiden können. Bei der Beurteilung eines Produktes als „mit Lebensmitteln verwechselbar“ müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Das Produkt muss beispielsweise aufgrund seines Aussehens oder Geruchs vorhersehbar mit einem Lebensmittel verwechselt werden, deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, und es muss dadurch eine Gesundheitsgefahr entstehen können.

 

Auch die EU-Kosmetikverordnung (4) fordert, dass kosmetische Mittel sicher sein müssen, wobei die Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln explizit zu berücksichtigen ist. Bei Kosmetika ist es außerdem verpflichtend, vor dem Inverkehrbringen einen Sicherheitsbericht zu erstellen. In diesem Sicherheitsbericht müssen auch die mögliche Verwechslung mit Lebensmitteln und die daraus resultierenden Risiken – wie in diesem Fall der hohe Salzgehalt – betrachtet und bewertet werden.

 

Untersuchungsergebnisse

Unsere Untersuchung von 28 Badezusätzen für Kinder ergab ein differenziertes Bild: 23 der untersuchten Produkte wurden als unbedenklich eingestuft - entweder, weil sie zwar für Kinder angenehm dufteten, aber nicht spezifisch nach Lebensmitteln rochen, oder weil sie nicht auf der Basis von Natriumchlorid hergestellt waren und daher beim Verschlucken ein geringeres Gesundheitsrisiko darstellten. Bei einigen Produkten waren die Bitterstoffe Denatoniumbenzoat oder Naringin deklariert oder sie waren auf der Basis von Zitronensäure hergestellt. Bei diesen Produkten ist nicht zu erwarten, dass Kinder größere Mengen davon aufnehmen.

 

Als besonders kritisch wurde ein Produkt eingestuft, dessen Geruch und Aussehen stark an Beerenbrausepulver erinnerte. Die Verkostung einer kleinen Menge des Produktes zeigte, dass der salzige Geschmack teilweise durch das Beerenaroma überdeckt wurde. Bei diesem Produkt war vorhersehbar, dass Kinder größere Mengen verzehren könnten, bevor sie den salzigen Geschmack wahrnehmen würden. Wie bei allen beanstandeten Proben lag der Salzgehalt bei über 90 %. Aufgrund der hohen Salzkonzentration und der lebensmittelähnlichen Aufmachung wurde dieses Produkt als "mit Lebensmitteln verwechselbar" und als nicht sicher im Sinne der EU-Kosmetikverordnung beurteilt.

 

Bei vier weiteren Proben, die ebenfalls einen Salzgehalt von mindestens 90 % aufwiesen und ansprechend aromatisiert waren, jedoch möglicherweise nicht so verlockend, dass große Mengen aufgenommen werden würden, haben wir die Überprüfung der Sicherheitsberichte empfohlen. Ziel ist es, zu kontrollieren, ob die potenzielle Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln in den Sicherheitsbewertungen ausreichend berücksichtigt wurde.

 

Zwar trugen die untersuchten Produkte Warnhinweise wie "Nicht zum Verzehr geeignet" und "Für Kinder unzugänglich aufbewahren", doch aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen nicht ausreichend. Warnhinweise werden oft erst unmittelbar vor der Verwendung gelesen, nicht beim Kauf. Dadurch ist eine durchgängige Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern nicht gewährleistet. Bei einigen Produkten fehlte außerdem der Hinweis, dass sie nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden dürfen.

 

Fazit

Unsere Untersuchung zeigt, dass einige Badesalze für Kinder aufgrund ihrer lebensmittelähnlichen Eigenschaften in Kombination mit einem hohen Salzgehalt ein gesundheitliches Risiko darstellen können. Grundsätzlich betrachten wir Kosmetika, die einen Verzehranreiz für Kinder bieten könnten, als kritisch – insbesondere, wenn die Produktzusammensetzung, wie der hohe Salzgehalt, ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen kann.

Als Verbraucherinnen und Verbraucher können Sie die Sicherheit Ihrer Kinder durch folgende Maßnahmen gewährleisten:

Bewahren Sie Badeprodukte immer sicher verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Lagern Sie Badeprodukte niemals neben Lebensmitteln oder in Bereichen, in denen normalerweise Nahrungsmittel aufbewahrt werden. Räumen Sie Badeprodukte sofort nach der Verwendung wieder sicher weg.

Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt mit solchen Produkten und dosieren Sie Badesalze immer selbst als Erwachsener, überlassen Sie Kindern nicht die Kontrolle über das Produkt.

 

Quellen

(1) Strazzullo, P., Leclercq, C. (2014). Sodium. Advances in nutrition, 5, S. 188-190.

(2) Metheny, N. A. und Krieger M. M. (2020). Salt toxicity: A systematic review and case reports. Journal of emergency nursing, 46, S. 428-439.

(3) LFGB: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253, 2022 I S. 28), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149).

(4) VO (EG) 1223/2009: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. L 342/59), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/996 vom 3. April 2024 (ABl. L, 2024/996, 4.4.2024).

 

 

Artikel erstmals erschienen am 06.05.2025