Silikon in der Küche – nicht immer die beste Wahl

Magdalena Köhler

 

Flexible Silikonförmchen werden immer häufiger verwendet um z. B. Muffins herzustellen, da sich diese aus diesem Material, im Vergleich zu einer Form aus stabilem Kunststoff, leichter herauslösen lassen. Aber Silikon kann noch mehr: Auf dem Markt gibt es Küchenhelfer wie z. B. Pinsel aus Silikon, oder faltbare Silikonbecher und -schüsseln oder auch Trinkhalme aus Silikon. In der Vergangenheit hat sich im Labor gezeigt, dass z. B. Eiswürfelformen häufig sensorisch auffällig sind. Deswegen haben wir auch in den Jahren 2020 und 2021 Proben aus Silikon auf ihre sensorische Eignung geprüft.

 

Abb. 1: verschiedene Luftballons.

Abb. 1: Muffinförmchen aus Silikon (Abbildung illustrativ, nicht im Zusammenhang mit den Ergebnissen stehend)

 

In 2021 wurden am CVUA Stuttgart Muffinförmchen und Trinkhalme untersucht. Bei den Muffinförmchen waren alle 8 Proben einwandfrei, bei den Trinkhalmen waren jedoch beide untersuchten Proben auffällig. Im Jahr 2020 untersuchten wir faltbare Silikongegenstände, Eiswürfelformen und Küchenhelfer. Drei der vier untersuchten Eiswürfelformen und ein faltbarer Silikonbecher waren sensorisch auffällig. Die Küchenhelfer waren jedoch alle sensorisch unauffällig.

 

Rechtliche Vorgaben

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sind Materialien und Gegenstände nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie das darin abgefüllte Lebensmittel geruchlich oder geschmacklich nicht beeinflussen. Gemäß § 31 Abs. 1 LFGB dürfen solche auffälligen Proben nicht im Handel verkauft werden.

 

Infokasten

Sensorische Untersuchung im Labor

Zur Prüfung wird die Silikonform mit einem Prüflebensmittel befüllt, das dem zum Befüllen vorgesehenen Lebensmittel entspricht (bei Muffinförmchen z. B. der Prüfteig). Wenn verschiedenartige Lebensmittel eingefüllt werden können, wird zur Prüfung ein möglichst geschmacksarmes, aber realistisches Lebensmittel, z. B. Wasser verwendet. Für die beiden Vergleichsproben werden sensorisch inerte Gefäße, z. B. aus Glas, befüllt und denselben Kontaktbedingungen wie der zu prüfende Lebensmittelbedarfsgegenstand unterworfen.
Eine Gruppe von 6 bis 8 Prüfern hat die Aufgabe, durch Verkosten aus 3 Proben diejenige herauszufinden, die mit dem Bedarfsgegenstand in Kontakt war (sog. Dreiecksprüfung). Zusätzlich muss hierbei der Unterschied der kontaktierten Probe zu den beiden sensorisch unauffälligen Vergleichsproben anhand einer Skala von 0 bis 4 bewertet werden. Die Stufe 0 bedeutet hierbei, dass kein Unterschied zu den beiden Vergleichsproben besteht. Die höchste Stufe 4 bedeutet, dass eine starke Geruchs- oder Geschmacksabweichung vorliegt. Wird von mindestens 6 Prüfern die Stufe 3, also eine deutlich wahrnehmbare Abweichung festgestellt, entspricht die Probe nicht den rechtlichen Vorschriften und darf daher nicht in den Verkehr gebracht werden.

 

Ergebnisse unserer Projekte

Diagramm.

 

Im Jahr 2021

Insgesamt wurden im Jahr 2021 acht Muffinförmchen und zwei Trinkhalme aus Silikon untersucht. Die Muffinförmchen wurden mit Prüfteig befüllt und im Backofen gebacken. Anschließend wurde der Prüfteig verkostet. Aus allen untersuchten Förmchen konnten Teige hergestellt werden, die sensorisch unauffällig waren.

Bei den Trinkhalmen sah es jedoch anders aus. Eine Probe wurde zwei Stunden lang bei 70 °C temperiert und dann verkostet. Diese Bedingungen werden verwendet, da die Strohhalme auch für Heißgetränke genutzt werden können. Bei der ersten Prüfung wurden deutliche Geschmacksabweichungen festgestellt. Die Prüfer beschrieben diese Abweichung u. a. als süßlich, verbrannt und belegend. Die Wiederholungsprobe ergab die Stufe 2,5, somit bestand ein deutlicher Hinweis darauf, dass diese Trinkhalme das darin abgefüllte Lebensmittel beeinflussen könnten. Die zweite Probe wurde einerseits zwei Stunden lang bei 70 °C temperiert und andererseits mit kochend heißem Wasser in Kontakt gebracht und anschließend bei Raumtemperatur belassen. Die unterschiedlichen Prüfbedingungen sind darauf zurückzuführen, dass sich die Bedingungen in dem Prüfzeitraum geändert haben. Die jeweils aktuellen Prüfbedingungen können bei der Deutschen Gesellschaft für Sensorik eingesehen werden. Bei beiden Prüfbedingungen ergab die sensorische Prüfung ein eindeutiges Ergebnis: Deutliche bis starke Geschmacksabweichungen (muffig, ranzig und bitter) konnten von den Prüfern erkannt werden. Somit waren alle zwei untersuchten Trinkhalme aus Silikon auffällig und wurden entsprechend beurteilt.

 

Im Jahr 2020

Im Jahr 2020 wurden auch vier Eiswürfelformen aus Silikon untersucht. Hierfür wurden die Formen mit kaltem Wasser befüllt und für 10 Tage im Gefrierschrank gelagert. Anschließend wurden die Eiswürfel bei Raumtemperatur aufgetaut und verkostet. Das Ergebnis: Leider waren drei der vier Proben auffällig. Der Trend der letzten Jahre wurde bedauerlicherweise wieder bestätigt. Auch im Jahr 2018 hatten wir Eiswürfelformen untersucht mit dem Ergebnis: zehn von 15 Proben (67 %) waren sensorisch auffällig. In 2013 hatten 70 % (7 von 10 Proben) geruchlich und geschmacklich auffällige Fremdstoffe abgegeben.

 

Es wurden auch 15 Küchenhelfer aus Silikon (u. a. Teigschaber, Backpinsel und Schneebesen) untersucht. Hierfür wurden die Proben 10 Minuten lang in geschlagene Sahne gegeben und anschließend diese verkostet. Alle untersuchten Proben waren sensorisch unauffällig.

 

Weiterhin wurden 8 faltbare Silikonprodukte, wie z. B. faltbare Becher und Schüsseln, untersucht. Drei Becher waren für Heißgetränke bestimmt und wurden dementsprechend siedend befüllt und nach zwei Stunden verkostet. Ein Becher war in der ersten Verkostung auffällig (Stufe 3), in der zweiten Verkostung jedoch unauffällig (Stufe 2). Bei dem zweiten Becher wurde weder eine geruchliche noch eine geschmackliche Beeinflussung des darin abgefüllten Lebensmittels festgestellt. Der dritte Becher war jedoch bei beiden sensorischen Prüfungen auffällig und wurde dementsprechend beanstandet. Der weitere Becher war zur Aufbewahrung von Eiswürfeln bestimmt und wurde entsprechend den Eiswürfelformen (siehe oben) untersucht. Auch dieser war sensorisch unauffällig. Bei den faltbaren Schüsseln waren zwei Proben unauffällig und eine Probe auffällig. Die Schüsseln wurden mit siedendem Wasser befüllt und für eine halbe Stunde wurde dieses darin belassen und anschließende verkostet. Das Kinder-Tischset aus Silikon mit Ausbuchtungen für Mahlzeiten war sensorisch unauffällig.

 

Fazit

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Silikon können den Alltag in der Küche erleichtern. Jedoch gibt es immer noch sensorisch auffällige Produkte. Als Verbraucher sollte man daher vor dem Kauf auf den Geruch des Produktes achten, damit man am Ende nicht böse überrascht wird.

 

Bildernachweis

Eigene Bilder

 

Quellen

[1] Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338/4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1381 vom 20. Juni 2019 (ABl. L 231/1)

[2] LFGB: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530)

[3] BfR: 61. Mitteilung „Untersuchung von Kunststoffen, soweit sie als Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes verwendet werden“, Bundesgesundheitsblatt 46, 362–365 (2003)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 09.05.2022