Faschingskostüme – Saisonware oft mit 1,4-Phenylendiamin belastet

Magdalena Köhler, Malte Glüder

 

Farbige Kleidung soll schön sein, jedoch sollten die eingesetzten Farbstoffe nicht auf die Haut übergehen. Es gibt Farbstoffe deren Verwendung grundsätzlich verboten ist sowie Farbstoffe, die zwar noch nicht reglementiert sind, jedoch ein sensibilisierendes Potential aufweisen und von daher nicht verwendet werden sollten. Insbesondere Faschingskostüme werden von uns jährlich untersucht, so auch im Jahr 2022. Unsere Untersuchungen zeigen, dass bei fast allen Proben die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Eine rote Perücke wies im Haarnetz jedoch einen Gehalt an 4-Methyl-m-phenylendiamin von 827 mg/kg auf (Grenzwert liegt bei 30 mg/kg). Besorgniserregend ist der stetige Befund an 1,4-Phenylendiamin. Diese Substanz wird meist in Saisonwaren, wie z. B. Faschingskostümen, gefunden.

 

Abb. 1 und 2: Beispielhafte Faschingskostüme.

Abb. 1 und 2: Beispielhafte Faschingskostüme

 

Aus den sogenannten Azofarbstoffen, eine der wichtigsten Farbstoffgruppe die in Bekleidungstextilien verwendet wird, können aromatische Amine gespalten werden. Viele dieser Amine sind krebserzeugend. [1] Aus diesem Grund werden am CVUA Stuttgart jährlich an die 150 Textilproben untersucht.

 

Rechtliche Anforderungen

Gesetzlich geregelt sind Azofarbstoffe in der REACH-VO EG Nr. 1907/2006.

 

Unsere Untersuchung im Jahr 2022

Im Jahr 2022 haben wir insgesamt 20 Faschingskostüme und acht Faschingsperücken auf primäre aromatische Amine aus Azofarbstoffen untersucht. Bei den Faschingsperücken wies eine rote Perücke 827 mg/kg 4-Methyl-m-phenylendiamin auf. Dieses primäre aromatische Amin ist als kanzerogener Stoff eingestuft, weist genotoxisches Potential auf und ist in der REACH-VO geregelt [2]. Gemäß dieser VO besteht ein Verkehrsverbot für Textilien, die dieses Amin in Mengen von mehr als 30 mg pro kg Material freisetzen.

 

Abb. 3: Diverse Faschingsperücken und ein Faschingskostüm.

Abb. 3: Diverse Faschingsperücken und ein Faschingskostüm

 

Bei den Faschingskostümen wurde eine andere Verbindung, 1,4-Phenylendiamin in sieben von 20 Proben gefunden. Die Befunde lagen zwischen 39 und 82 mg/kg. Diese Substanz ist zwar gesetzlich noch nicht geregelt, jedoch ist der Stoff gesundheitlich relevant, da 1,4-Phenylendiamin u. a. ein hautsensibilisierendes Potential besitzt. Daher obliegt es der Sorgfaltspflicht des Herstellers, dass gesundheitlich relevante Stoffe bei der Herstellung derartiger Erzeugnisse nicht verwendet werden bzw. nicht enthalten sind.

 

Unsere Untersuchungen im Jahr 2021 und 2020

Im Jahr 2021 untersuchten wir acht Halloweenkostüme. Zwei davon zeigten in der Analyse auf 1,4-Phenylendiamin auffällige Befunde von 45 bis 90 mg/kg auf. In diesen Fällen wurde wie oben beschrieben eine Empfehlung ausgesprochen. Im Jahr 2020 untersuchten wir sowohl Halloween- als auch Faschingskostüme. Bei den Halloweenkostümen waren alle acht Proben unauffällig. Bei den Faschingskostümen wurden zehn Kostüme untersucht, das Ergebnis: Bei zwei Kostümen lag der Gehalt an 1,4-Phenylendiamin im auffälligen Bereich über 30 mg/kg (siehe rechtliche Anforderungen).

 

Diagramm 1: Zusammenfassung der Untersuchungen aus den Jahren 2018 bis 2022.

Diagramm 1: Zusammenfassung der Untersuchungen aus den Jahren 2018 bis 2022

 

FAZIT: Im Gegensatz zu dem Jahr 2018, in dem wir bei allen 12 untersuchten Faschingskostümen 1,4-Phenylendiamin gefunden haben, hat sich die Lage auf dem Markt etwas verbessert.

Hervorzuheben ist, dass 1,4-Phenylendiamin meist in schwarzen Textilien gefunden wird. Werden diese vermieden, so kann auch das Risiko minimiert werden, dass 1,4-Phenylendiamin in seiner eigenen Kleidung enthalten ist. Wir werden diese Saisonwaren weiterhin untersuchen.

 

Bildernachweis

Eigene Bilder

 

Quellen

[1] Freisetzung aromatischer Amine aus Azofarbstoffen in Textilien durch Hautbakterien, BgVV, 2002

[2] IFA: GESTIS-Stoffdatenbank - Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

 

 

Artikel erstmals erschienen am 19.04.2022