Bedarfsgegenstände

 

Was sind Bedarfsgegenstände?

Unter der Bezeichnung „Bedarfsgegenstand“ können sich viele Verbraucher meist nur wenig vorstellen. Es handelt sich hierbei um einen „künstlichen“ Begriff aus dem deutschen Lebensmittelrecht, mit dem eine sehr große Erzeugnisvielfalt umschrieben wird. Ganz allgemein ausgedrückt handelt es sich bei „Bedarfsgegenständen“ um „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ oder „Verbraucherprodukte“.

 

Den vielfältigen Erzeugnissen gemein ist der intensive Kontakt mit dem Menschen. Dieser findet entweder

  • direkt (z. B. über Haut, Mundschleimhaut und Nase) oder
  • indirekt (z. B. über das Lebensmittel, das kosmetische Mittel) statt.

 

Nach der rechtlichen Definition im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sind folgende Erzeugnisse als Bedarfsgegenstände einzuordnen:

• Gegenstände mit Lebensmittelkontakt

werden bei der Herstellung, dem Handel, der Lagerung und dem Verzehr von Lebensmitteln verwendet. Zum Beispiel

  • Essgeschirr, Besteck, Servietten, etc.
  • Töpfe, Pfannen, Teefilter, Kaffeemaschinen, Bratschläuche, Getränkeschläuche, Kutterwannen für die Wurstherstellung, Braukessel, Backöfen, Eismaschinen, Teigknetmaschinen, etc.
  • Frischhaltefolien, Gefrierbeutel, Vakuumbeutel, Pizzakartons, Dosen, Bäcker- und Metzgertüten, etc.

 

Abbildung: Küchenhelfer aus Metall

 

• Gegenstände mit Körperkontakt

Hierbei handelt es sich um Produkte mit nicht nur vorübergehendem bzw. intensivem Körperkontakt. Die Anforderungen an die Beschaffenheit dieser Erzeugnisse sind unterschiedlich, da der Körperkontakt (Haut-, Schleimhautkontakt) unterschiedlich lang und intensiv sein kann.

  • Gegenstände im Kontakt mit den Schleimhäuten des Mundes, z. B. Zahnbürsten, Schnuller, Mundstücke von Musikinstrumenten, Luftballons, etc.
  • Gegenstände zur Körperpflege, z. B. Haarbürsten, Wattestäbchen, Schwämme, Rasierpinsel, Waschlappen, Rasierapparate, etc.
  • Gegenstände mit längerem Körperkontakt, z. B. Kleidung, Kopfbedeckungen, Bettwäsche, Masken, Schmuck, Windeln, Luftmatratzen, Gymnastikbänder, etc.

• Spielwaren und Scherzartikel

Spielwaren und Scherzartikel dienen der Unterhaltung aber auch der Belustigung. Während bei Spielwaren in der Regel eine spielerische Betätigung die Verwendung bestimmt, überwiegt bei Scherzartikeln der belustigende Charakter (z. B. Juck- und Niespulver, Imitationen).

Zu den Spielwaren gehören Spiele aller Art, Puppen, Plüschtiere, Malbücher aber auch Hobby- und Bastelbedarf (z. B. Emaillepulver, Seidenmalfarben), Sportspiele (z. B. auch Bälle, Frisbeescheiben, Tennisschläger) und das entsprechende Zubehör. Ohne Altersbegrenzung sind unter diesem Begriff alle Erzeugnisse erfasst, deren Zweck überwiegend dem Zeitvertreib und der Freizeitbeschäftigung dienen, die aber auch einen belehrenden Charakter aufweisen können.

• Haushaltschemikalien

Im Haushalt kommen zahlreiche chemische Produkte zum Einsatz: Reinigungs- und Pflegemittel stellen dabei den größten Anteil dar. Das breitgefächerte Angebot umfasst Haushaltsprodukte zum Reinigen und Pflegen z. B. Waschmittel, Sanitär- und Küchenreiniger, Möbelpflege und Textilpflege, aber auch Reiniger für besondere Materialien wie Gold, Silber, Edelstahl und Kunststoff. Auch in speziellen Anwendungsbereichen kommen Reiniger zum Einsatz, wie z. B. für Tonköpfe und Bildschirme. Auch Produkte zur Autopflege und aus Hobby- und Heimwerkermärkten (z. B. Pinselreiniger, Abbeizmittel und Tapetenablöser) werden häufig im Haushalt verwendet.

Zu den Haushaltschemikalien zählen darüber hinaus auch Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z. B. Duftlämpchen, Räucherstäbchen, Duftspender und Raumluftsprays).

 

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren z. T. hohe Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen gestellt: Er fordert, dass in Bezug auf Anwendungsspektrum und Material zu keiner Zeit gesundheitliche Gefahren ausgehen dürfen. Um sicherstellen zu können, dass diese Anforderungen auch eingehalten werden, müssen aufgrund der großen Materialvielfalt (u. a. Papier, Kunststoff, Gummi, Holz, Glas, Porzellan, Metall, Textilien, Keramik) sehr spezielle und gegenstandsbezogene Untersuchungen durchgeführt werden. Diese müssen außerdem die bestimmungsgemäße (z. B. Kontakt mit bestimmten Lebensmitteln) aber auch vorauszusehende Verwendung dieser Gegenstände (z. B. bei Kleinkinderspielzeug das intensive Belutschen durch das Baby) berücksichtigen.

 

Wer führt die Untersuchungen in Baden-Württemberg durch?

Seit September 2014 ist das CVUA Stuttgart zentral für die Untersuchung und Beurteilung sämtlicher Bedarfsgegenstände aus ganz Baden-Württemberg zuständig.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 19.03.2015