Verfälschung von Käse mit Pflanzenfetten
Frau I.Jahnke (CVUA Karlsruhe)
Nach § 1 (1) KäseV sind Käse frische oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt sind. In § 3 KäseV wird festgelegt welche Anforderungen für die Herstellung von Käse gelten.
Nimmt man nun entrahmte oder teilentrahmte Käsereimilch und versetzt diese mit der gewünschten Menge Pflanzenfett erhält man ein Produkt welches hinsichtlich Konsistenz und Aussehen durchaus mit einem herkömmlichen Käse verwechselt werden kann.
Nach dem im Jahr 2003 drei „Käse" eines belgischen Herstellers aufgefallen waren, welche mit Pflanzenfett versetzt wurden, wurden auch im Jahr 2004 Untersuchungen im Hinblick auf solche Käseimitate durchgeführt. Es wurden insgesamt 23 Proben untersucht, von denen bei sechs Proben der Einsatz von Fremdfett nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis erfolgte mittels Bestimmung des Buttersäuregehalts, der Fettsäureverteilung und des Gehalts an Sterinen. Diese Produkte mit Pflanzenfetten entsprechen nicht den Bestimmungen der Käseverordnung und dürfen damit unter der Verkehrsbezeichnung „Käse" gewerbsmäßig nicht in Verkehr gebracht werden.