Griechische oder italienische Antipasti − Käseimitate in gefüllten Pepperoni
Frau Häberle (CVUA Karlsruhe)
Die Käseverordnung definiert, was unter einem Käse zu verstehen ist. Danach sind Käse frische oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt sind. Ferner wird festgelegt, welche Anforderungen für die Herstellung von Käse gelten.
Nachdem im Jahr 2004 vermehrt Weichkäse bzw. Schafskäse aufgefallen waren, welchen Pflanzenfett beigemischt wurde, wurden auch im Jahr 2005 Untersuchungen im Hinblick auf solche Käseimitate durchgeführt. Hierbei lag der Untersuchungsschwerpunkt auf mit „Weich- bzw. Frischkäse" gefülltem Gemüse, wie z.B. Peperoni und Tomaten, wie man sie als griechische oder italienische Antipasti kennt.
Von diesen Antipasti wurden insgesamt 17 Proben untersucht. Bei fünf Proben konnte der Einsatz von Fremdfett nachgewiesen werden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 29%. Hierbei konnte noch zwischen „Käse" unterschieden werden, der nur zum Teil aus Pflanzenfett bestand und solchem der volkommen aus Pflanzenfett hergestellt wurde, bei dem der Anteil an Milchfett also kleiner 0,1% war. Der Nachweis erfolgte mittels Bestimmung des Buttersäuregehalts, der Fettsäureverteilung und des Gehalts an Sterinen.
Produkte, die als „Käse" bezeichnet werden und denen Pflanzenfett hinzugefügt wurde, entsprechen nicht den rechtlichen Bestimmungen der Käseverordnung. Sie dürfen deshalb unter der Bezeichnung „Käse" nicht in Verkehr gebracht werden. Als korrekte Verkehrsbezeichnung wäre dann eine beschreibende Verkehrsbezeichnung zu verwenden, aus der die Art des Produktes eindeutig erkennbar wird.