"Kinderlebensmittel" auf dem Prüfstand
Alexander Brengel
Speiseeis aus dem Weltall? Wurst von Bären? Käse von Tigern? – Nein, dieser Bericht handelt weder von Astronautennahrung, noch von tierischen Lebensmitteln aus exotischen Tierarten. Im Gegenteil: Das CVUA Sigmaringen untersuchte 2025 in einem Projekt im Bereich der tierischen Lebensmittel aus Milch und Fleisch sowie bei Speiseeis, gezielt Lebensmittel, die durch ihre Aufmachung, Verpackung und/oder durch ihre Auslobungen insbesondere an Kinder gerichtet sind. Dabei handelte es sich jedoch nicht um Säuglings- oder Kleinkindnahrung für Kinder unter 3 Jahren, sondern um Erzeugnisse, die auch von Erwachsenen konsumiert werden, aber aufgrund der Art der Verpackung oder der Optik der Lebensmittel besonders kleine Kinder über 3 Jahre ansprechen sollen.

Ansprechend bunte und z.T. mit beliebten Figuren und Themen gestaltete Verpackungen


Tiermotive bei Käsen und Würsten, „Dinosaurier-Eier“ und bunte Cerealien zum Joghurt
Schaut man sich die genannten Lebensmittel an, fallen gleich mehrere Punkte direkt ins Auge: Neben den bunten Verpackungen mit vielen Motiven und Themen, werden Würste oder Käse nicht selten selbst in oder mit Motivformen hergestellt. Beim Eis und den Milcherzeugnissen leuchtet oftmals nicht nur die Verpackung in Kinder ansprechenden bunten Farben, sondern der Inhalt gleich mit. Auf den zweiten Blick fallen die Produkte aber auch noch durch weitere Aspekte auf: Sie sollen wohl nicht nur die Kinder ansprechen, sondern auch die Eltern, die ihren Kindern mit Kauf etwas Gutes tun wollen. Vermutlich aus diesem Grund tragen diese Produkte noch häufiger eine Fülle an werbewirksamen Auslobungen auf der Verpackung als andere Lebensmittel. Dies sind einerseits nährwertbezogene Angaben wie „Reich an Calcium“, „weniger süß“ oder „weniger Fett“, anderseits Clean Labelling-Auslobungen. Diese versprechen, dass die Erzeugnisse z. B. „ohne den Zusatz“ von bei der Kundschaft unerwünschten Zusatzstoffen wie „künstliche Farbstoffe“, Geschmacksverstärker oder Konservierungsstoffe hergestellt wurden. Und der Bär auf der Verpackung gibt dann sogar noch seine „Tatze drauf!“. Ein Grund mehr diese Lebensmittel genauer unter die Lupe zu nehmen!

Beispiele für die große Anzahl an Werbeaussagen und nährwertbezogenen Angaben
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Unter Clean labelling versteht man einen zunehmenden Werbetrend in der Lebensmittelwirtschaft, dem Verbraucherwunsch nach möglichst naturbelassenen und damit vermeintlich gesünderen Lebensmitteln nachzukommen. Mit gezielten Werbeaussagen wie „ohne Zusatz von…“ wird der Verzicht auf Stoffe beworben, die beim Verbraucher unerwünscht sind, weil sie als unnatürlich und ungesund empfunden werden. Welche Zusatzstoffe in welchen Lebensmitteln erlaubt sind, ist EU-weit streng geregelt. Zusatzstoffe werden erst zugelassen, wenn sie nach ausführlicher Prüfung als sicher bewertet wurden. Wird beworben, dass Stoffe nicht verwendet wurden, die ohnehin in diesem Lebensmittel grundsätzlich nicht zulässig sind, muss dies entsprechend gekennzeichnet werden („ohne Zusatz von … lt. Gesetz“). Dann enthalten vergleichbare Produkte diese Stoffe auch ohne entsprechende Werbeaussage nicht.

Auf die chemische Zusammensetzung und die richtige Kennzeichnung untersuchten wir insgesamt 38 Proben umfassend, darunter klassische Produkte wie Würste und Käse, süße Quarkzubereitungen, Joghurts und Milchdrinks sowie verschiedenes Speiseeis. Dabei stand sowohl die produktspezifische Zusammensetzung im Fokus – so wurden Qualitätsparameter wie Wasser- und Bindegewebsgehalt bei Wurstwaren, Fremdfette oder gesättigte Fettsäuren sowie enthalte Allergene und Tierarten bestimmt – als auch eine Nährwertüberprüfung durchgeführt. Dabei wurde insbesondere der Fett- und Eiweißgehalt, der Salzgehalt bei herzhaften Produkten oder der Zuckergehalt bei süßen Produkten mit den Angaben auf der Verpackung verglichen. Darüber hinaus haben wir aber auch die genannten Auslobungen explizit hinterfragt und den Mineralstoffgehalt, Farbstoffe oder Konservierungsstoffe analysiert, sowie bei den Käsen den Phosphatgehalt, der auf die Verwendung von Schmelzsalzen hinweist.
In acht Fällen erfolgte die Erstellung von Gutachten, davon musste fünf Mal die Kennzeichnung als irreführend beurteilt werden, z. B. in einem Fall, weil auf der Schauseite der Verpackung die Auslobung „ohne Geschmacksverstärker“ angegeben wurde, obwohl auch laut Zutatenverzeichnis auf der Rückseite die Brühwürstchen mit Glutamaten herstellt wurden. Die Beanstandungsquote von ca. 21 % lag in der üblichen Größenordnung wie bei den anderen Lebensmitteln, die das CVUA Sigmaringen untersucht.
Erfreulicherweise trafen die vielen Auslobungen auf der Verpackung jedoch in den allermeisten Fällen zu, sodass die überwiegende Anzahl an Werbeversprechen auch eingehalten wurden. Ob es sich bei den Lebensmitteln tatsächlich um eine gute Wahl für Kinder handelt, müssen Eltern im Einzelfall entscheiden. Bei einer ausgewogenen Ernährung spricht wohl nichts dagegen gelegentlich mal zu einem bunten Fruchteis, einem Joghurt mit Schokolinsen oder einem Käse mit Tiermotiven zu greifen. Damit Eltern und interessierte Verbraucher diesen Angaben vertrauen können, wird das CVUA Sigmaringen auch weiterhin Werbeversprechen genau hinterfragen und in den Fokus von Untersuchungen rücken. Ein genauer Blick auf die Informationen auf der Verpackung – insbesondere das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration – ist für Eltern jedoch unverzichtbar, um zu wissen was ihre Kinder genau essen oder um Produkte wirklich vergleichen zu können.
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Health Claims – nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen
Nährwertbezogene Angaben wie „ohne Zuckerzusatz“ werden zusammen mit gesundheitsbezogenen Aussagen als „Health Claims“ in der EU-Verordnung 1924/2006 („Health-Claim-Verordnung“) geregelt. Welche Aussagen genau verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen, ist dort festgelegt. Für Kinder sind jedoch nicht alle gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt. Aktuell sind nur zwölf sogenannte Kinder-Claims zugelassen [1]. Bei entsprechender Zusammensetzung sind z.B. Angaben zur Entwicklung und zur Gesundheit von Kindern für gewisse Nährstoffe wie Vitamin D, Calcium oder Eisen erlaubt. Bei normalen Lebensmitteln sind wesentlich mehr gesundheitsbezogene Aussagen zulässig. Im Rahmen der 38 untersuchten „Kinderlebensmittel“ musste so auch eine Probe beanstandet werden, die eine gesundheitsbezogene Angabe auf der Verpackung trug, die nicht speziell für Kinder zulässig ist.
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Zusatzstoffe – natürlich alle ungesund?
Zusatzstoffe werden Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt. Diese lassen sich im Zutatenverzeichnis anhand der vorangestellten Klassennamen erkennen (z. B. Geschmacksverstärker, Konservierungsstoff, Farbstoff, usw.). Zusatzstoffe obliegen einer Zulassungspflicht: Welche genau, in welchen Mengen und in welchen Lebensmitteln zugelassen sind, regelt die EU-Verordnung 1333/2008. Nicht wenige Zusatzstoffe kommen in unterschiedlichen Mengen bereits natürlich in Lebensmitteln vor, so z. B. Citronensäure in Früchten. Selbst bei Glutaminsäure, die als freie Aminosäure bekannterweise als Geschmacksverstärker zum Einsatz kommt, handelt es sich um einen Baustein von natürlichen Eiweißen. Ob Zusatzstoffe bedenklich sind oder ob entsprechende Stoffe auch ohne Zusatz trotzdem enthalten sind, lässt sich somit weder an Clean labelling-Aussagen, noch an naturbelassenen Lebensmitteln festmachen. Anstelle von Zusatzstoffen können auch Lebensmittelzutaten mit der entsprechenden „Wirkung“ zugesetzt werden, wie z. B. „Hefeextrakt“, der hohe Mengen an Glutaminsäure mitbringt [2].
Weitere Links zum Thema und Quellen
https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/zielgruppen/kinderlebensmittel.htm
[1] https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register
[2] https://www.zusatzstoffmuseum.de/lexikon-der-zusatzstoffe/hefeextrakt.html
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