Untersuchung von Tierarzneimittelrückständen in Eiern bestätigt hohe Qualitätsstandards
Dr. Christina Skiera (CVUA Karlsruhe)
Eier sind ein fester Bestandteil der deutschen Ernährung. Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 249 Eiern im Jahr 2024 spiegelt sich ihre große Beliebtheit wider [1]. Besonders Bio-Eier erfreuen sich einer großen Nachfrage und zählen zu den Lebensmitteln, die in Deutschland am häufigsten in Bio-Qualität gekauft werden. Doch wie steht es um mögliche Rückstände von Tierarzneimitteln? Unterscheiden sich biologisch und konventionell erzeugte Eier in dieser Hinsicht?
Abb. 1: Eierschachtel mit zehn Eiern (Quelle: CVUA Karlsruhe)
Vorgaben für die Produktion von Bio-Eiern
Die Erzeugung von Bio-Eiern unterliegt deutlich strengeren Vorschriften als die konventionelle Produktion. Die europäische Öko-Verordnung, VO (EU) 2018/848 (Öko-VO), regelt dabei grundlegende Aspekte wie:
- maximale Besatzdichte und Bestandsgrößen
- Mindestanforderungen an Stall- und Auslaufflächen
- verpflichtenden Grünauslauf
- spezielle Vorgaben zur Futtermittelherkunft
- Einstallung eines Hahns
Noch anspruchsvollere Standards setzen die verschiedenen Öko-Anbauverbände wie Demeter, Bioland oder Naturland. Ihre Verbandsrichtlinien gehen teilweise deutlich über die EU-Vorgaben hinaus.
In der Öko-VO ist auch der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Bio-Haltung geregelt: Der Fokus liegt hier auf vorbeugenden Maßnahmen wie artgerechter Haltung und Stallhygiene. Der Einsatz chemisch-synthetischer, also „klassischer“ Tierarzneimittel, ist nur dann zulässig, wenn pflanzliche und homöopathische Heilmittel keine wirksame Behandlungsoption darstellen. Dabei gilt:
- maximal drei Behandlungen pro Jahr
- mindestens doppelt so lange Wartezeit wie gesetzlich vorgeschrieben
- generelle Mindestwartezeit von 48 Stunden
Wartezeit
Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen der letzten Verabreichung des Tierarzneimittels an ein Tier und der Erzeugung von Lebensmitteln von diesem Tier. Die Wartezeit soll sicherstellen, dass solche Lebensmittel keine gesundheitsschädlichen Rückstände enthalten (Tierarzneimittel-VO; VO (EU) 2019/6).
Untersuchungsergebnisse
Im Rahmen des Ökomonitoring-Programms wurden am CVUA Karlsruhe im Jahr 2024 insgesamt 138 Ei-Proben aus dem Einzelhandel und von Erzeugerbetrieben in Baden-Württemberg auf Tierarzneimittelrückstände getestet.
Ökomonitoring-Programm
Das 2001 initiierte Ökomonitoring-Programm ist ein Kontrollsystem für Bio-Lebensmittel in Baden-Württemberg. Als Teil der amtlichen Lebensmittelüberwachung dient es dem Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung von Bio-Produkten. Die vier CVUAs des Landes führen in Zusammenarbeit mit der Ökobehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe gezielt Untersuchungen durch, um die Echtheit von Bio-Lebensmitteln zu überprüfen und mögliche Täuschungen aufzudecken. Die Untersuchungsschwerpunkte des Ökomonitoring-Programms variieren dabei von Jahr zu Jahr. So war 2024 die Belastung von Bio-Eiern mit Tierarzneimittelrückständen im Vergleich zu konventionellen Eiern Teil des Programms. Alle Ergebnisse werden jährlich in Form eines Ökomonitoring-Berichts für Baden-Württemberg im Internet veröffentlicht und sind abrufbar unter https://verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Berichte+zum+Oekomonitoring
Von den untersuchten Proben stammten 71 aus ökologisch/biologischer Erzeugung und 67 aus konventioneller Erzeugung. Die stoffliche Untersuchung der Ei-Proben umfasste ein breites Spektrum verschiedener Antibiotika und Antiparasitika. Das erfreuliche Ergebnis: Nur vier Ei-Proben wiesen überhaupt messbare Rückstände auf (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Nachgewiesene Rückstände in Ei-Proben, differenziert nach der Erzeugungsart
Anzahl Proben |
Erzeugungsart |
|
---|---|---|
biologisch |
konventionell |
|
gesamt | 71 | 67 |
mit Rückständen | 1 |
3 |
mit Höchstmengenüberschreitung |
0 | 0 |
Bei den Bio-Eiern wurde in nur einer einzigen Probe (1,4 %) ein Rückstand gefunden. Dabei handelte es sich um das Antiparasitikum Fenbendazol aus der Gruppe der Benzimidazole. Die gemessene Konzentration lag jedoch unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge. Damit erfüllte die Probe die rechtlichen Anforderungen.
Bei den konventionell erzeugten Eiern wurden in drei Proben (4,5 %) verschiedene Antiparasitika nachgewiesen: Flubendazol, Fluralaner sowie Fenbendazol und dessen Stoffwechselprodukte. Auch hier lagen alle gemessenen Werte unter den zulässigen Höchstmengen, sodass alle Proben den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Antiparasitika-Einsatz in der Legehennenhaltung
Parasiten in Legehennen-Stallungen beeinflussen das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere nachhaltig. Sie können bei Legehennen zu Verhaltensanomalien oder Schädigungen u.a. der Haut oder im Darm führen und zum Teil auch Infektionskrankheiten übertragen.
- Flubendazol und Fenbendazol sind für Legehennen zugelassene Antiparasitika mit breitem Wirkungsspektrum aus der Gruppe der Benzimidazole. Sie kommen zur Behandlung des Befalls beispielsweise mit Fadenwürmern und Bandwürmern zum Einsatz.
- Fluralaner gehört zu der Gruppe der Isoxazoline und wird in der Legehennen-Haltung zur Bekämpfung der roten Vogelmilbe eingesetzt.
Für die drei Wirkstoffe sind Rückstandshöchstmengen für Eier in der Verordnung (EU) 37/2010 festgelegt.
Irreführende Kennzeichnung
Nur eine der 138 Eier-Proben entsprach nicht den rechtlichen Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnung. Bei dieser Probe stimmte die Angabe der Haltungsform auf dem Eierkarton nicht mit dem Erzeugercode-Stempel auf den Eiern überein. Die erste Ziffer des Erzeugercodes auf Eiern steht für das Haltungssystem:
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
Auf den Eiern war der Zahlencode „2“ aufgedruckt, der Code für Bodenhaltung, die Haltungsform auf dem Eierkarton war allerdings als Freilandhaltung angegeben. Daher wurde die Probe als „irreführend“ für den Verbraucher beurteilt. Die Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe bei dieser Probe lieferte unauffällige Ergebnisse.
Fazit
Die Untersuchungsergebnisse zeigen sowohl im biologischen als auch im konventionellen Bereich ein für die Verbraucherinnen und Verbraucher erfreuliches Bild: Lediglich eine von 71 untersuchten Bio-Eier-Proben (1,4 %) und drei von 67 (4,5 %) der konventionell erzeugten Eier-Proben wiesen Tierarzneimittelrückstände auf. Alle nachgewiesenen Rückstandsgehalte lagen unter den zulässigen Höchstmengen.
Der Anteil der konventionell erzeugten Eier mit Rückständen lag damit etwas über dem der Bio-Eier. Dieses Ergebnis spiegelt die strengeren Auflagen wider, die bei der Bio-Produktion von Eiern für den Einsatz von Tierarzneimitteln gelten. Die gesetzlichen Vorgaben für Tierarzneimittelrückstände wurden in allen untersuchten Proben eingehalten.
Literatur
[1] Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (April 2025) Bericht zur Markt- und Versorgungslage mit Eiern 2025 (https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Eier/2025BerichtEier.pdf?__blob=publicationFile&v=2), abgerufen am 26.06.2025