eWeinBV – Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren jetzt im regulären Dauerbetrieb
Wolfgang Hehner
„Mit der fachlichen Begleitung des Projekts Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV) und dem Nachnutzungsvertrag haben wir die Basis geschaffen, ein in Deutschland einheitliches und dadurch effizientes System einzuführen. Betriebe der Weinwirtschaft können über diesen Online-Dienst Wein-Begleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln. Der Online-Dienst übernimmt somit automatisch den Versand an registrierte Empfänger sowie die zuständigen Stellen der Weinüberwachung“, so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am 22. Januar in Stuttgart. Dieses Verfahren führt zu einer großen Vereinfachung der Abläufe in der Weinwirtschaft und der Weinüberwachung.
Welchen Zweck erfüllt das Begleitdokument? Rechtlicher Hintergrund
Grundlage für Erstellung und Nutzung von Begleitdokumenten für die Beförderung von nicht abgefüllten oder nicht etikettierten Weinbauerzeugnissen sind die Vorschriften des Kapitel IV der delegierten Verordnung VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 [1]. Art. 8 der genannten Bestimmung legt dabei fest, dass grundsätzlich jede Beförderung eines Weinbauerzeugnisses zwischen Winzern, Traubenerzeugern, Erzeugern, Verarbeitern, Abfüllern oder Händlern, oder von diesen zu Einzelhändlern anhand eines Begleitdokuments erfolgen muss. Dabei muss dieses Begleitdokument jederzeit von den Marktteilnehmenden während der gesamten Beförderung vorgelegt werden können. Nach Art. 9 der genannten Bestimmung sind Ausnahmen für diese Regelung vorgesehen, so zum Beispiel der Transport zwischen zwei Betriebsstätten des gleichen Unternehmens oder der Transport von Trauben zur Weinbereitungsanlage in der Kellerei, sofern die tatsächliche Entfernung 70 km nicht überschreitet.
Welche Informationen enthält ein Begleitdokument?
Die Begleitdokumente enthalten alle wichtigen Daten zu den Eigenschaften und der Menge des jeweils transportierten Erzeugnisses und bilden die Basis für Möglichkeiten der weiteren Verwendung und der Kennzeichnung der Erzeugnisse durch den Empfänger. Gleichzeitig gelten die Dokumente als formelle Bescheinigung des Ursprungs oder der Herkunft, des Erntejahres und der Keltertraubensorte sowie der geschützten Ursprungsbezeichnung oder der geschützten geografischen Angabe. Jedes Dokument trägt dabei zu diesem Zweck eine individuelle Bezugsnummer.
Das Begleitdokument in Baden-Württemberg – früher und heute
Weintransporte in Baden-Württemberg früher: Papierform und postalischer Versand
Nach Bedarf konnten die Betriebe der Weinwirtschaft die entsprechenden Vordrucke bei den zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern unter dem Funktionspostfach begleitdokumente-wein@cvuas.bwl.de (für Betriebe mit Sitz in den Regierungsbezirken Stuttgart oder Tübingen) und unter dem Postfach poststelle@cvuafr.bwl.de (für Betriebe mit Sitz in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe) kostenpflichtig anfordern.
Ein Weinbegleitdokument besteht aus vier Blättern: Dem Original (Deckblatt) und drei im Durchschreibeverfahren erzeugten inhaltsgleichen Kopien. Das Original begleitet den Transport und ist dem Empfänger auszuhändigen. Ein Durchschlag verbleibt als Nachweis für den Ausgang beim Versender. Zwei Kontrolldurchschläge sind vom Versender unverzüglich an die für den Versandort zuständige Weinüberwachungsstelle zu versenden, in der Regel per Briefpost. Im Rahmen des Kontrollverfahrens wird einer dieser Durchschläge von dieser Kontrollstelle an die für den Entladeort zuständige Stelle der Lebensmittelüberwachung gesandt und so ein durchgängiges Kontrollsystem gewährleistet.
Weintransporte in Baden-Württemberg heute: elektronisches Verfahren
Die nun zur Verfügung stehende Internetplattform onlinedienst-weinbau.de erleichtert den Betrieben der Weinwirtschaft das Erstellen der Dokumente und ersetzt den postalischen Versand der Durchschriften [2].
Nach einer einmaligen Registrierung der Versenderbetriebe können die für die Transportdokumentation notwendigen Daten im System erfasst und gespeichert werden. Als Zugangsberechtigung dient dabei der Identitätsnachweis über die Elster-Technologie. Die Betriebe können sich auf der Internetseite mein-unternehmenskonto.de ihren Datensatz anlegen und sich damit eine zentrale digitale Identität schaffen.
Das System Verfahren „eWeinBV“ unterstützt seine Nutzer beim korrekten und vollständigen Erstellen der erforderlichen Begleitdokumente. An vielen Stellen wird eine Auswahl der zulässigen Angaben angeboten und der Nutzer interaktiv durch die Erstellung eines Dokuments geführt. Interne Plausibilitätsprüfungen erleichtern das Ausfüllen und verhindern, dass Dokumente fehlerhaft ausgefüllt werden oder unvollständig bleiben. Die seit dem 08.12.2023 erforderliche Dokumentation der Zutaten der Weinbauerzeugnisse in den Begleitscheinen ist im Verfahren „eWeinBV“ bereits eingebunden. Zur Erleichterung der Nutzung des Systems können darüber hinaus Vorlagen erstellt und verwaltet werden und sich wiederholende Vorgänge systematisiert werden. Für die Anwender in der Praxis bedeutet dies eine zusätzliche Vereinfachung der Abläufe, da die Daten nicht mehrfach erfasst werden müssen.
Ist der Empfänger des Transportes ebenfalls im System registriert, kann auch von dessen Seite aus auf die Transportdaten zugegriffen werden. Bei der Durchführung des Transports muss in diesem Fall nur die Vorgangsnummer des elektronischen Weinbegleitdokuments, der sogenannte MVV-Code, beim Transport mitgeführt werden.
Ist der Empfänger nicht im System registriert, kann das erforderliche Dokument als Ausdruck aus dem System erzeugt und zur Übergabe an den Empfänger beim Transport mitgeführt werden. Der gesamte Informationsfluss an die zuständigen Stellen der Weinüberwachung wird systemseitig erledigt, der Versand von Kopien an die Verwaltungsstellen und der verwaltungsinterne Versandaufwand entfällt. Dies gilt sowohl für Transport innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg als auch für Transporte, die über die Grenze des Bundeslandes hinausgehen. Die Nutzung des Verfahrens „eWeinBV“ ist dabei für teilnehmende Anwender mit Sitz in Baden-Württemberg gebührenfrei.
Sind die Dokumente in Papierform weiterhin gültig?
Die Möglichkeit, Weinbegleitdokumente in analoger Form zu erstellen und die Transporte durchzuführen, wird vorerst beibehalten. Die bisher ausgegebenen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Entsprechende Vordrucke können auch weiterhin gebührenpflichtig bezogen werden.
Weitere Fragen zum elektronischen Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)?
Unter dem Funktionspostfach eWeinBV@cvuas.bwl.de wird ein Support für die Benutzer angeboten.
Fazit und Ausblick
„Damit alle Beteiligten von „eWeinBV“ profitieren, ist nun ein wichtiges Ziel, dass möglichst viele Weinbaubetriebe dieses elektronische Verfahren nutzen“, betonte Herr Minister Hauk in seiner Pressemitteilung am 22. Januar in Stuttgart.
Ergänzende Informationen
Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 22.01.2024: Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV) jetzt von Pilotphase in regulären Dauerbetrieb
Quellen
[1] Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (ABl. L 58 vom 28.2.2018, S. 1)
[2] https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6013749