Bisphenol A im Trinkwasser – Ein Problem nach Sanierung von Hausinstallationen mit Epoxidharz
Dr. Thorben Nietner
Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der häufig als Komponente in Klebstoffen oder Kunstharzen (sogenannte Epoxidharze) verwendet wird. Er hat eine hormonähnliche Wirkung und gilt darüber hinaus als reproduktionstoxisch. Um die Jahrtausendwende wurden Epoxidharze verbreitet zur Innenbeschichtung von alten Trinkwasserleitungen eingesetzt. Das Problem: Diese Beschichtungen werden mit der Zeit spröde, und Bisphenol A kann ins Trinkwasser übergehen. Unsere Untersuchungsergebnisse sind beunruhigend.
Wie kommt Bisphenol A ins Trinkwasser?
In den 1970er und 1980er Jahren wurden häufig Trinkwasserleitungen aus verzinktem Stahl verbaut. Doch nach langjähriger Nutzung waren die Leitungen oftmals korrodiert und mussten saniert werden. Anstelle des sehr viel aufwändigeren Komplettaustauschs wurden vor allem zwischen 2000 und 2015 Rohrinnenbeschichtungen mit Epoxidharz beworben und durchgeführt.
Bei diesem Verfahren wird das Leitungssystem zunächst entleert und mit warmer Luft trockengeblasen. Anschließend erfolgt eine Reinigung der Rohrleitungen mit einem Sandstrahlverfahren, bei dem ein Gemisch aus Sand/Luft oder Sand/Wasser mit hoher Geschwindigkeit durch das Leitungssystem gedrückt wird. Abschließend wird ein 2-Komponenten-Epoxidharz, üblicherweise bestehend aus Bisphenol A und Epichlorhydrin, in das Leitungssystem gepresst. Ziel ist die komplette, gleichmäßige Beschichtung der Rohrinnenwände (Abbildung 1). Nach dem Aushärten des 2-Komponenten-Harzes können die Trinkwasserleitungen wieder genutzt werden.
Problematisch ist, dass in einem weitverzweigten Leitungssystem jedoch weder die vollständige Reinigung noch die vollständige und gleichmäßige Beschichtung gewährleistet und kontrolliert werden können. Außerdem sind Epoxidharze nur bis 65 °C beständig. Thermische Desinfektionen des Trinkwassersystems (Wassertemperatur mind. 70 °C), die hin und wieder beispielsweise zur Beseitigung von Kontaminationen mit Legionellen empfohlen werden, können die Schutzschicht schädigen (Abbildung 1). Bei derartig sanierten Leitungen kann es in der Folge zur Kontamination des Trinkwassers kommen, unter anderem durch den hormonell wirksamen und toxikologisch relevanten Stoff Bisphenol A (BPA).
Abbildung 1: Beschichtung korrodierter Wasserleitungen mit Epoxidharz (Theorie und Realität)
Ergebnisse unserer Untersuchungen
Im Jahr 2022 wurden von den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg Trinkwasserproben aus Wohngebäuden genommen und am CVUA Stuttgart auf das Vorkommen von BPA untersucht. Die Auswahl der Gebäude erfolgte dabei risikoorientiert mit Fokus auf Gebäuden mit bekannter Epoxidharzsanierung. Die Proben wurden innerhalb der Gebäude üblicherweise an zentralen Stellen der Warmwasserbereitung (z. B. Zirkulation, Warmwasserspeicher) und an Entnahmestellen in Wohnungen (z. B. Wasserhahn in Küche oder Bad) genommen.
In nahezu allen sanierten Objekten haben wir BPA im Warmwasser gefunden, in Konzentrationen bis maximal 211 µg/L (Abbildung 2). Besorgniserregend ist, dass die bislang als Beurteilungswert verwendete „maximale Konzentration am Wasserhahn“ von 2,5 µg/L, die gleichzeitig den neuen Grenzwert der Trinkwasserverordnung [1] für BPA darstellt, von 87 % der Warmwasserproben überschritten wurde. Die Konzentrationen sind dabei so hoch, dass sie auch aus toxikologischer Sicht relevant sind. Die gute Nachricht: In allen untersuchten Kaltwasserproben lagen die Konzentrationen unterhalb der Nachweisgrenze des eingesetzten analytischen Verfahrens (< 0,2 µg/L).
Abbildung 2: BPA-Konzentrationen in Kaltwasser und Warmwasser
Einzelne zusätzlich durchgeführte Untersuchungen zeigten, dass BPA im Wasser am Übergabepunkt vom Ortsnetz in die Hausinstallation (an der Wasseruhr) nicht nachweisbar war und erst nach der Erwärmung des Wassers eine Kontamination innerhalb der Hausinstallation auftrat. Aus unseren Untersuchungen lässt sich daher auch Folgendes schlussfolgern: Ein Eintrag von BPA im Rahmen der Trinkwasseraufbereitung sowie ggf. aus Beschichtungen von Transportleitungen und Hochbehältern der öffentlichen Wasserversorgung ist zu vernachlässigen.
Einordnung der Ergebnisse hinsichtlich der toxikologischen Bewertungen
Unabhängig von der Festlegung eines Grenzwerts für BPA in Trinkwasser ist die Substanz weiter Gegenstand gesundheitlicher Bewertungen. Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde die Substanz hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften kürzlich neu bewertet [2]. Danach erscheint eine Aufnahme von BPA nur bis zu einer Menge von 0,2 ng/kg Körpergewicht und Tag für alle Verbrauchergruppen vertretbar. Ausgehend von diesem Wert wäre der Verzehr von allen von uns untersuchten Warmwasserproben mit einem Befund über der Nachweisgrenze (> 0,2 µg/L) mit einem Risiko verbunden. Die aktuelle Diskussion über geeignete Zielwerte, vor allem auch unter Beteiligung des Umweltbundesamtes (UBA), sowie die Prüfung, ob der ab 2024 gültige Grenzwert für Trinkwasser perspektivisch nochmals angepasst werden muss, bleibt jedoch noch abzuwarten.
Verbraucherinnern und Verbraucher, die in einem Gebäude mit einer bekannten Epoxidharzbeschichtung leben, sollten daher zur eigenen Sicherheit kein Warmwasser trinken. Abzuraten ist darüber hinaus von der regelmäßigen Verwendung von Warmwasser zur Zubereitung von Heißgetränken (z. B. Tee, Kaffee) oder für die Zubereitung von Speisen (vor allem Säuglingsnahrung). Die Aufnahme von BPA beim Duschen und Waschen ist hingegen vernachlässigbar gering.
Das Umweltbundesamt betont immer wieder, dass Warmwasser generell nicht zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen genutzt werden sollte [3]. Diese Empfehlung sollte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Trinkwasser aus sanierten Hausinstallationen mit Epoxidharzbeschichtung nutzen, besonders berücksichtigt werden, zumal Trinkwasser nicht die einzige Quelle für die Belastung des Verbrauchers mit BPA darstellt.
Fazit
Die Beschichtung von alten korrodierten Rohrleitungen aus verzinktem Stahl mit Epoxidharz ist als kritisch einzustufen. Obwohl dieses Verfahren nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und eine Zertifizierung nur für Teilaspekte des gesamten Verfahrens möglich ist, wird es von einschlägigen Unternehmen weiterhin als günstige Alternative zur Komplettsanierung beworben und durchgeführt. Nach unseren Ergebnissen ist der Verzehr von Kaltwasser in der Regel unbedenklich möglich, Warmwasser aus Rohrleitungen der Trinkwasserinstallation mit gealterten Beschichtungen für den Verzehr durch den Menschen jedoch ungeeignet. Verbraucherinnen und Verbraucher in betroffenen Gebäuden sollten Warmwasser daher nicht konsumieren.
Weitere Informationen
- Bisphenol A in Trinkwasser aus Hausinstallationen nach Sanierung mit Epoxidharzbeschichtung (Poster, präsentiert auf der Konferenz „Wasser 2023“ in Augsburg)
- Jetzt geht’s um die Dosenwurst! – Bisphenole und deren Derivate in Konserven – eine Zusammenfassung über 8 Jahre
Infokasten
Bisphenol A
Bisphenol A (BPA) ist eine hormonell (endokrin) wirksame Verbindung und ruft durch seine Wirkung auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte hervor. Bisphenol A gilt als reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). In Tierversuchen wurden schädliche Auswirkungen auf Leber, Nieren und das Immunsystem beobachtet, die auch für den Menschen als potentiell schädlich eingestuft wurden. Unter anderem aufgrund der Reproduktionstoxizität wurde BPA am 12.01.2017 in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß Art. 59 Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) aufgenommen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2017 empfohlen, dass drei repräsentative Stoffe mit endokriner Wirkung als Maßstab in Betracht gezogen werden können, um erforderlichenfalls das Vorkommen von Stoffen mit endokriner Wirkung und die Wirksamkeit ihrer Aufbereitung zu bewerten [4]. Einer dieser Stoffe ist BPA, daneben sind dies noch Nonylphenol und β-Östradiol. Für BPA wurde von der WHO daraufhin ein Wert von 0,1 µg/L für die Betrachtung des Vorkommens im Trinkwasser festgelegt.
In der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 der Europäischen Union wurde schließlich, unter Berücksichtigung der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2015 [5], ein gesundheitsbasierter Parameterwert für BPA von 2,5 µg/L festgeschrieben. Dieser Wert wurde in die deutsche Trinkwasserverordnung (Novelle 2023) als gültiger Grenzwert aufgenommen und gilt für Trinkwasser in Deutschland ab dem 12. Januar 2024.
Quellen
[1] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159)
[2] EFSA CEF Panel (2023). Scientific Opinion on the re-evaluation of BPA, EFSA Journal 2023;21(4):6857
[3] Umweltbundesamt (2020): Ratgeber Trinkwasser aus dem Hahn. Stand Februar 2020; abgerufen am 4. Oktober 2021
[4] RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
[5] EFSA CEF Panel (2015). Scientific Opinion on the risks to public health related to the presence of bisphenol A (BPA) in foodstuffs: Executive summary. EFSA Journal 2015;13(1):3978.