Die Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen und bei loser Abgabe ist vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Außer den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gibt es noch spezielle Kennzeichnungselemente für einzelne Lebensmittel oder Gruppen von Lebensmitteln (z. B. Fettgehaltsstufen bei Käse, Zuckergehalt bei Konfitüren). Vollständig separat geregelt ist die Kennzeichnung für Kakao, Kakaoerzeugnisse, Zuckerarten, Honig, Erzeugnisse des Weinsektors und Aromen.
Allgemeine Kennzeichnungselemente für Lebensmittel in Fertigpackungen:
- Verkehrsbezeichnung und/oder nähere Beschreibung der Verkehrsbezeichnung
- Name oder die Firma des Herstellers etc.
- Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge bezüglich der Gewichtsanteile
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatumbei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischer Fisch aus der Selbstbedienungskühltheke, Rohmilch)
- Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent
- Mengenangabe von Zutaten, wenn
- die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,
- die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel diese Zutat enthält,
- die Zutat durch Worte, Bilder oder Grafiken hervorgehoben ist,
- die Zutat für das Lebensmittel von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung und Unterscheidung von anderen Lebensmitteln ist. - Losnummer bzw. Chargennummer als Identifizierungsmerkmal
Weitere Informationen:
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich"
Merkblatt "Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis"