Olivenöle aus dem Internet: Ein Update

Kathrin Strobel (CVUA Stuttgart), Tábata Rajcic de Rezende (CVUA Karlsruhe)

 

Im Jahr 2020 haben das Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg und das Zentrallabor für Speiseöle und -fette am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart erneut den Internethandel mit Olivenölen überwacht. Das gemeinsame Projekt war die Fortsetzung eines Projekts aus dem Jahr 2019, bei welchem alle Proben beanstandet worden waren.

Der Fokus lag dieses Mal ausschließlich auf der Untersuchung von Olivenölen der höchsten Qualitätsstufe „nativ extra“, die zum Zeitpunkt der Probenahme durch Händler in Baden-Württemberg im Internet angeboten wurden. Erneut musste ein Großteil der Proben beanstandet werden – die Qualität war jedoch bei vielen Proben sehr gut.

 

Abbildung 1: Oliven unterschiedlichster Reifegrade.

Abbildung 1: Oliven unterschiedlichster Reifegrade; Quelle: PROPOLI87, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

 

Der Internethandel mit Lebensmitteln konnte – nicht nur zuletzt durch den Einfluss der Corona-Pandemie – ein merkliches Wachstum verzeichnen. Häufig werden v. a. hochpreisige Lebensmittel, wie beispielsweise auch Olivenöle, bei spezialisierten Händlern im Internet bestellt. Bereits im Jahr 2019 hat die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg den Onlinehandel mit Speiseölen genau unter die Lupe genommen (s. hierzu unseren Bericht „Internethandelt mit Speiseölen unter die Lupe genommen“). Alle damals im Rahmen des Projekts untersuchten Olivenöle mussten – hauptsächlich wegen Kennzeichnungsmängeln – beanstandet werden. Die hohe Beanstandungsquote dieses Projekts und die stetig wachsende Anzahl an online-Angeboten gaben dem Zentrallabor für Speiseöle und Speisefette am CVUA Stuttgart und dem Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg (Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) am Regierungspräsidium Tübingen und CVUA Karlsruhe) den Anlass dafür, den Internethandel mit Olivenölen auch im Jahr 2020 gezielt zu überwachen.

 

Projektdurchführung

Die Recherche von Händlern mit Sitz in Baden-Württemberg, die Olivenöle der Qualitätsstufe „nativ extra“ anbieten, wurde für die Fortsetzung des Projekts durch das Internetüberwachsungsteam aktualisiert und ergänzt.

Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes wurden auf Grundlage der Rechercheergebnisse Stichproben ausgewählt und amtliche Proben bei den in Baden-Württemberg ansässigen Online-Händlern entnommen. Zeitnah zur Probenahme wurden auch die Bestellhomepages mit allen relevanten Informationen durch das Internetüberwachsungsteam gesichert. Die Produktaufmachung im Internet war somit auch Teil der Beurteilung.

 

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt wurden 19 Proben „natives Olivenöl extra“ im Rahmen des Projekts entnommen. Ein Produkt wurde zum Zeitpunkt der Probenahme nicht (mehr) im Internet angeboten – diese Probe wurde daher bei der Auswertung nicht berücksichtigt. 14 der insgesamt 18 Proben (78 %) wurden beanstandet. Auffällig waren v. a. die Kennzeichnung auf dem Etikett aber auch die Produktaufmachung im Internet (s. Abbildung 2).

 

Abbildung 2: Überblick über die Untersuchungsergebnisse.

Abbildung 2: Überblick über die Untersuchungsergebnisse

 

Bei einigen dieser Proben fehlten bestimmte verpflichtende Kennzeichnungselemente, wie beispielsweise die Angabe zur Olivenölkategorie, vollständig oder waren nicht in deutscher Sprache vorhanden.

 

Auffallend hoch war der Anteil an Produkten (6 Proben, d.h. 33 % aller Proben bzw. 43 % der beanstandeten Proben), die aufgrund irreführender, unzulässiger krankheits- und/oder gesundheitsbezogener Werbeaussagen beanstandet werden mussten. V. a. im Internet werden Lebensmittel oft mit entsprechenden Aussagen beworben. Behauptungen, dass Lebensmittel Krankheiten entgegenwirken, behandeln oder heilen können, sind jedoch generell verboten (vgl. Art. 7 Abs. 3 LMIV). Aussagen mit Gesundheitsbezug (Claims) auf Lebensmitteln sind nur zulässig, wenn die beworbenen Wirkungen mit allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen und die Aussagen nach einem Zulassungsverfahren in die Gemeinschaftsliste der zugelassenen Claims (VO (EG) Nr. 432/2012) aufgenommen worden sind.

 

Eine Probe erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen an die angegebene Qualitätsstufe „nativ extra“ und musste somit aufgrund einer irreführenden Bezeichnung beanstandet werden. Die den einzelnen Qualitätsstufen zugrundeliegenden Anforderungen (physikalische, chemische und sensorische Merkmale) sind in europäischen Verordnungen (u. a. Anhang I der VO (EWG) Nr. 2568/91) geregelt. Für Olivenöle der höchsten Kategorie „nativ extra“ gibt es strenge Vorgaben. Sobald nur eine dieser Vorgaben nicht eingehalten wird, darf das Öl nicht mehr die Bezeichnung „nativ extra“ tragen. Die untersuchte Probe wurde aufgrund unserer Untersuchungsergebnisse in die Kategorie „nativ“ eingestuft.

 

Weitergehende Informationen zu den Qualitätsmerkmalen und zur Kennzeichnung von Olivenölen können unserem Bericht aus dem Jahr 2019 entnommen werden.

 

Fazit

Die ausführliche Recherche diente als gute Grundlage für die Projektdurchführung und ermöglichte eine risikoorientierte und stichprobenartige Überwachung des Internethandels mit Olivenölen in Baden-Württemberg. Im Rahmen des Projekts musste eine Probe aufgrund einer irreführenden Angabe zur Qualität, d. h. aufgrund stofflicher Eigenschaften, beanstandet werden. Im Vergleich zu den „typischen Einzelhandelsproben“ zeigten die aus dem Internet bezogenen Produkte hinsichtlich der Qualität/Qualitätsangaben allerdings keine großen Unterschiede. Auffallend war jedoch die hohe Beanstandungsquote hinsichtlich der Produktkennzeichnung und der Internetaufmachung. Insbesondere die Vielzahl an Verstößen im Bereich der krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben ist hierbei hervorzuheben.

 

Da der Internethandel mit Lebensmitteln kein rechtsfreier Raum ist, ist die Überwachung des Internethandels im Sinne des Verbraucherschutzes zu einer wichtigen Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung geworden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg wird auch weiterhin den Internethandel mit Olivenölen und anderen Speiseölen im Auge behalten!

 

 

Quellen

VO (EU) 1169/2011 (LMIV): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304/18, 2015 ABl. L 50/41), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 vom 25. November 2015 (ABl. L 327/1)

 

VO (EU) 432/2012: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (ABl. L 136/1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/1407 vom 1. August 2017 (ABl. L 201/1)

 

VO (EWG) 2568/91: Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248/1), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/1604 vom 27. September 2019 (ABl. L 250/14)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 11.02.2021