Schwermetalle und andere chemische Elemente – Bilanz 2019
Kerstin Schöberl, CVUA Karlsruhe/RP Stuttgart und die Elementanalytik-Sachverständigen der CVUAs Stuttgart, Freiburg, Sigmaringen und Karlsruhe.
Die vier Untersuchungsämter in Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 bei rund 4.500 Proben mehr als 42.000 Elementbestimmungen durchgeführt. Die weitaus größte Zahl der untersuchten Proben ist unauffällig. Einzelne Proben waren als nicht verkehrsfähig und sogar gesundheitsschädlich zu beurteilen. Außerdem gibt es Interessantes zu Kurkuma zu berichten.
Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs messen in ihren Laboren für Elementanalytik die Gehalte chemischer Elemente in einer großen Palette von Lebensmitteln, Trinkwasser, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Arzneimitteln. Die Übersicht der Ergebnisse aller Elementuntersuchungen aus dem Jahr 2019 zeigt, dass die allermeisten untersuchten Proben als unauffällig eingestuft werden konnten. Einzelne Proben fallen allerdings mit Gehalten auf, die den jeweiligen rechtlich zulässigen Höchstgehalt überschreiten.
Abhängig von der Probe, deren Kennzeichnung und den rechtlichen Vorgaben werden beispielsweise die typischen unerwünschten Schwermetalle (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber) untersucht. Auch essentielle Spurenelemente, wie beispielweise Selen oder Zink, können bei überhöhter Aufnahme negativ auf die menschliche Gesundheit wirken und sind daher von Interesse. Daneben gibt es weitere Elemente, für die z. B. auf Verpackungen geworben wird. Hier wird überprüft, ob diese Angaben auch wirklich eingehalten werden. Zur Charakterisierung vieler Lebensmittel (z. B. Fruchtsäfte, Kochsalzgehalt) ist es notwendig, Gehalte von Elementen wie Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium zu bestimmen.
Alle vier CVUAs in Baden-Württemberg untersuchten die Gehalte verschiedenster toxischer Elemente sowie die Gehalte an Spurenelementen und an Mineralstoffen in den unterschiedlichsten Produktgruppen. Bei rund 4.500 Proben wurden mehr als 42.000 Elementbestimmungen durchgeführt. Das Analysenspektrum umfasste dabei 30 chemische Elemente und besondere Elementverbindungen (das sind einzelne unerwünschte Elementverbindungen, die rechtlich reglementiert sind) wie beispielsweise anorganisches Arsen oder Chromat.
Spezielle Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2019
Es ist erfreulich, dass nur bei 6 Lebensmittelproben Höchstgehalte für toxische chemische Elemente überschritten wurden. Solche Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
Beispielsweise waren zwei verschiedene Nahrungsergänzungsmittel auf mineralischer Basis mit einer Überschreitung des Höchstgehaltes für Blei aufgefallen. Dieser liegt nach der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [1] bei 3 mg/kg. Aufgrund der anzunehmenden Verzehrsmengen und der toxikologischen Bewertung wurden diese beiden Produkte zusätzlich auch als „geeignet die Gesundheit zu schädigen“ beurteilt.
Auch tierische Lebensmittel waren mit erhöhten Elementgehalten auffällig. So sind bei zwei Schweinenieren die Quecksilbergehalte deutlich über dem Höchstgehalt von 0,02 mg/kg nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [2] gemessen worden. Damit waren diese Nieren als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. Grund für die erhöhte Quecksilber-Konzentration in diesen Schweinenieren ist möglicherweise eine Anreicherung aus zugelassenen Impfstoffzusätzen, aber keine Anwendung von Pestiziden, auch wenn dies der Titel der zugehörigen Verordnung vermuten lässt.
Auch Cadmium kann sich in Nieren anreichern. In der Niere eines Rindes wurde der in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [1] festgelegte Höchstgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit eindeutig überschritten. Die Ursache dafür kann vielfältig sein, da Cadmium in der Umwelt ubiquitär vorkommt und sich im Laufe des Lebens in der Niere verstärkt anreichert und dort nur langsam wieder abgebaut wird.
Bei einer Probe von französischem Natur-Rundkornreis war der Gehalt an anorganischem Arsen mit 0,28 mg/kg auffällig hoch. Dieser Gehalt liegt aber unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht gesichert über dem Höchstgehalt für anorganisches Arsen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [1] von 0,25 mg/kg, so dass hier ein Hinweis an den Inverkehrbringer abgegeben wurde, im Rahmen der Eigenkontrollen besonders auf den Gehalt an anorganischem Arsen zu achten.
Infokasten
Zu anorganischem Arsen in Reis hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme verfasst, die diesen Sachverhalt detailliert beschreibt und bewertet. Link: https://www.bfr.bund.de/cm/343/arsen-in-reis-und-reisprodukten.pdf
Ist Kurkuma mit Bleichromat verfälscht?
Kurkumapulver wird als Gewürz und auch als Bestandteil von Currypulver verwendet. Es besitzt eine intensiv gelbe Farbe.
Abbildung 1: Kurkumapulver
Über eine mögliche Schönung mit Bleichromat (eine gelbe Bleiverbindung) wurde in einer Studie aus Bangladesch berichtet [3]. Kurkumapulver gehört zu den untersuchten Lebensmitteln im bundesweiten Lebensmittelmonitoring und wird auch mit zusätzlichen Proben in Baden-Württemberg untersucht. Eine Übersicht und Bewertung der vorliegenden Ergebnisse lesen Sie hier: https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=3142&Pdf=No&lang=DE
Zitierte Rechtsvorschriften:
[1] Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
[2] Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs
Literatur:
[3] Forsyth, Jenna E., et al. "Turmeric means “yellow” in Bengali: Lead chromate pigments added to turmeric threaten public health across Bangladesh." Environmental Research 179 (2019): 108722.