Schwermetalle und andere chemische Elemente - Bilanz 2018

Kerstin Schöberl, CVUA Karlsruhe/RP Stuttgart und die Elementanalytik-Sachverständigen der CVUAs Stuttgart, Freiburg, Sigmaringen und Karlsruhe

 

Amtliche Überwachung lohnt sich. Die Gesamtsituation der auf chemische Elemente untersuchten Proben in Baden-Württemberg ist positiv. In 11 Proben sind jedoch überhöhte Gehalte an chemischen Elementen aufgefallen. An den vier Untersuchungsämtern in Baden-Württemberg wurden bei rund 5.300 Proben mehr als 41.000 Elementbestimmungen durchgeführt.


Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs messen die Gehalte chemischer Elemente in einer großen Palette von Lebensmitteln, Trinkwasser, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Arzneimitteln. Die Übersicht der Ergebnisse aller Untersuchungen aus dem Jahr 2018 zeigt insgesamt eine positive Situation. Jedoch fallen auch wieder einzelne Proben mit Gehalten auf, die den rechtlich zulässigen Grenzwert überschreiten.

 

Für die Lebensmittelüberwachung sind dabei mehr Elemente als die typischen unerwünschten Schwermetalle (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber) wichtig. Selbst essentielle Spurenelemente, wie beispielweise Selen oder Zink, können bei überhöhter Aufnahme negativ auf die menschliche Gesundheit wirken. Daneben gibt es weitere Elemente, für die z. B. auf Lebensmittelverpackungen geworben wird, weil sie für den Erhalt der Gesundheit notwendig sind. Hier wird überprüft, ob diese Angaben auch wirklich eingehalten werden. Elemente wie Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium sind zudem wichtige Parameter zur Charakterisierung vieler Lebensmittel (z. B. Fruchtsäfte, Kochsalzgehalt).


An allen vier Untersuchungsstandorten in Baden-Württemberg wurden die Gehalte verschiedenster toxischer Elemente sowie die Gehalte an Spurenelementen und an Mineralstoffen in den unterschiedlichsten Produktgruppen untersucht. Bei insgesamt rund 5.300 Proben wurden mehr als 41.000 Elementbestimmungen durchgeführt. Das Analysenspektrum umfasste dabei 30 chemische Elemente und besondere Elementspezies (das sind einzelne in Lebensmitteln unerwünschte Elementverbindungen, die rechtlich reglementiert sind) wie beispielsweise anorganisches Arsen oder Chromat.

 

 

Rechtliche Situation

Die rechtlichen Vorgaben für die Bewertung der Gehalte an chemischen Elementen sind vielfältig. So finden sich im EU-Recht für die unterschiedlichen Produktgruppen an Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen zahlreiche Regelungen. Abhängig vom chemischen Element und abhängig davon in welchem Erzeugnis es vorkommt, bestehen zahlreiche weitere Reglementierungen oder toxikologische Bewertungen, die bei der Untersuchung und Beurteilung zu berücksichtigen und heranzuziehen sind. Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen sind bereits in geringen Mengen toxisch und gelangen auf verschiedenen Eintragspfaden in die Umwelt. Insbesondere aus dem Boden oder über das Oberflächenwasser können sie in die Lebensmittel-Kette gelangen und sich teilweise anreichern. Auch Futtermittel können zu einer Belastung beitragen, weshalb auch sie entsprechenden rechtlichen Vorgaben genügen müssen. Die Einhaltung der Höchstgehalte, die in der EU-Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung [1] festgelegt sind, schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor belasteten Lebensmitteln.

 

 

Auffällige Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2018

Es war auch 2018 erfreulich, dass nur bei 11 Proben Höchstgehalte für toxische chemische Elemente überschritten wurden. Solche Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.


Dies betraf beispielsweise eine Probe „Bio-Heidelbeer-Reiswaffeln“ für Säuglinge ab dem 8. Monat, deren Gehalt an Blei in der untersuchten Stichprobe deutlich über dem Höchstgehalt der EU-Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung [1] von 0,050 mg Blei/kg lag. Auch tierische Lebensmittel waren mit erhöhten Elementgehalten betroffen. So sind bei einer Wildschweinleber Bleigehalte teilweise deutlich über dem für Lebern von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel gültigen Höchstgehalt von 0,50 mg/kg gemessen worden. Da dieser Höchstgehalt üblicherweise auch von Wildschweinleber eingehalten wird und die Gehalte in der mehrfach untersuchten und zuvor gründlich homogenisierten Probe stark streuten, lag die Vermutung nahe, dass die erhöhten und stark streuenden Bleigehalte auf Splittereinschlüsse bleihaltiger Munition zurückzuführen sind. Damit lag eine erhebliche unerwünschte Kontamination vor und die Probe war als nicht verkehrsfähig zu beurteilen.

 

Auch Kupfer kann sich in Innereien anreichern, wie im vergangenen Jahr wieder in zwei Kalbslebern und vier Schweinelebern gezeigt werden konnte. Kupfer ist als essentielles Spurenelement in Futtermitteln als Zusatzstoff erlaubt und notwendig. Gleichzeitig sind Kupferverbindungen als Pflanzenschutzmittel (sogenannte Fungizide) gegen Krankheiten durch Schadpilze zugelassen. Rückstände in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln sind daher EU-weit in der EU-Pestizid-Höchstgehalteverordnung [2] geregelt. Die Kupfergehalte in den auffälligen Lebern waren extrem hoch, die Höchstgehalte wurden jeweils gesichert überschritten.

 

 

Belastungssituation bei Fischen regionaler Herkunft

In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Überschreitungen des Höchstgehaltes von Quecksilber bei Fisch aus dem Handel festgestellt, zum Beispiel im Jahr 2016 bei einer Probe Schwertfisch (siehe Bilanz 2016 https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ID=11&ID=2539&Pdf=No&lang=DE). In letzter Zeit haben regionale Produkte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das führte zu der Frage, ob regionale Fische unbelastet sind. Die Lebensmittelüberwachung hat Fischproben in Fischereibetrieben entnommen und das CVUA Karlsruhe hat diese Fische auf ihre Belastung mit Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht. Sie stammten aus dem Rhein und umliegenden Gewässern in Nordbaden.

 

Tabelle 1: Untersuchte Fischarten [3, 4, 5]

 

 

Bei zwei der acht untersuchten Proben wurde eine Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes [1] für Quecksilber festgestellt (siehe Tabelle 2). Bei einer Barbe aus dem Altrhein (siehe Abb. 1) lag der Gehalt an Quecksilber mit 0,85 mg Quecksilber pro kg Frischgewicht auch nach Abzug der Messunsicherheit gesichert über dem Höchstgehalt von 0,50 mg Quecksilber pro kg Frischgewicht. Und bei einem Flussbarsch wurde ein Gehalt an Quecksilber mit 0,95 mg pro kg Frischgewicht bestimmt. Auch hier lag der Quecksilbergehalt gesichert über dem zulässigen Höchstgehalt.

 

Eine ganze Barbe (Fisch) aus dem Altrhein wird nach dem Probeneingang im Labor gezeigt.

Abbildung 1: Barbe aus dem Altrhein nach Probeneingang im Labor

 

Die Schwermetallanreicherung ist bei Fischen abhängig vom Alter, dem Lebensraum und der Lebensweise. Quecksilber wird in Organen und Geweben der Fische gespeichert, wobei ein kontinuierlicher Anstieg der Quecksilberkonzentration mit zunehmendem Alter eines Fisches zu beobachten ist. Fische, die eine niedrigere Stellung in der Nahrungskette einnehmen, sind in der Regel gering belastet. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wie das Ergebnis der Barbe, die ein sehr großes (und vermutlich altes) Exemplar war, nahelegt. Bei Raubfischen (z. B. Hecht, Barsch, Wels), die eine höhere Stellung in der Nahrungskette einnehmen, kann es infolge einer z. T. jahrelangen Anreicherung, zu erhöhten Gehalten an Quecksilber kommen [6].

 

Quecksilber und Quecksilberverbindungen können vom Menschen mit der Nahrung, insbesondere durch Verzehr von Fisch, in Mengen aufgenommen werden, die gesundheitlich bedenklich sein können. Aufgrund des toxischen Potenzials empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) besonders gefährdeten Gruppen wie Schwangeren, stillenden Frauen und Kindern eine eingeschränkte Aufnahme von bestimmten Fischarten, die für ihre hohe Quecksilberbelastung bekannt sind [7].

 

 

Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse der regionalen Fische

 

 

Das Fazit lautet: Da auch unsere regionalen Gewässer nicht frei von Schwermetallen sind, kommen diese Kontaminanten in den dort lebenden Fischen ebenfalls vor. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Ware die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält und damit nicht verkehrsfähig ist. Das Thema wird im Jahr 2019 weiterverfolgt.

 

 

Weitere Untersuchungsergebnisse

Unter dem Titel „Nostalgie mit Folgen – Glühweine aus Metallkesseln können zu viel Blei, Kupfer und Zinn enthalten“ zeigen wir eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in dieser Produktgruppe aus der aktuellen Wintersaison 2018/2019: https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ID=2&ID=2864&lang=DE&Pdf=No

 

Die hier dargestellte Übersicht verschiedenster Untersuchungsergebnisse soll einen kleinen Ausschnitt unserer Arbeit vorstellen und zeigt, dass es weiterhin notwendig ist, auch in diesem Untersuchungsbereich die aktuellen und auch die langjährigen Entwicklungen im Blick zu behalten.

 

 

Zitierte Rechtsvorschriften:

[1] Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
[2] Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs

 

Weiterführende Literatur:

[3]    H. Gebhardt und A. Ness. Fische: Süßwasserfische sowie Arten der Nord- und Ostsee. BLV Buchverlag GmbH & Co. KG, München, 12. Auflage, 2018. ISBN: 978-3-8354-1891-2
[4]    A. Lelek und  G. Buhse. Fische des Rheins – früher und heute. Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York, 1. Auflage, 1992. ISBN: 3-540-53814-3
[5]     B. Grzimek, W. Ladiges, A. Portmann, E. Thenius. Grzimeks Tierleben – Enzyklopädie des Tierreiches. Band 4. Fische 1. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München © 1968 Kindler Verlag AG, Zürich, 1993. ISBN: 3-423-05970-2
[6]    R. Kruse und E. Bartelt: Endbericht - Exposition mit Methylquecksilber durch Fischverzehr und Etablierung analytischer Methoden zur Bestimmung von Methylquecksilber in Fischereierzeugnissen. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Februar 2008
https://www.bfr.bund.de/cm/343/exposition_mit_methylquecksilber_durch_fischverzehr.pdf (Aufruf vom 17.06.2019)
[7]    BfR: Quecksilber und Methylquecksilber in Fischen und Fischprodukten – Bewertung durch die EFSA. Stellungnahme des BfR vom 29. März 2004. https://www.bfr.bund.de/cm/343/quecksilber_und_methylquecksilber_in_fischen_und_fischprodukten___bewertung_durch_die_efsa.pdf (Aufruf vom 04.07.2019)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 27.09.2019