Jahresbericht der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung 2010

Grafik: Bildercollage.

 

Zahlen aus der Lebensmittelüberwachung

Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung zu schützen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle der Kontrolle“, das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrollen. Dies erfolgt über risikoorientierte Betriebskontrollen und zielgerichtete Probennahmen mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten.

 

Die Kontrollfrequenzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den einzelnen Betrieben leiten sich von den jeweiligen Risikobeurteilungen ab. Aktuell sind in Baden-Württemberg 226.763 Betriebe registriert, 63.272 davon sind landwirtschaftliche Betriebe. Im Jahr 2010 fanden insgesamt 94.037 Kontrollbesuche statt, bei denen 61.969 Betriebe ein- oder mehrmals überprüft wurden. In 15.725 Betrieben, das heißt bei 26 % der kontrollierten Betriebe, wurden insgesamt 26.199 Verstöße festgestellt.

 

Zur Ahndung der Verstöße wurden im Jahr 2010 insgesamt 394 Strafverfahren und 2.552 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die zu über 1.843 Bußgeldbescheiden führten sowie zu 3.844 Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld. 1.575 Betriebe mussten aufgrund der dort herrschenden unhygienischen Zustände zum Schutz der Verbraucher sofort geschlossen werden oder wurden durch den verantwortlichen Betreiber vorübergehend mehr oder weniger freiwillig geschlossen.

 

Die zielgerichtete Probennahme umfasste insgesamt 48.322 Proben, die chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht sowie auf Kennzeichnungsmängel überprüft wurden: 44.148 Lebensmittel (17 % beanstandet), 1.588 kosmetische Mittel (32 % beanstandet), 2.357 Bedarfsgegenstände (32 % beanstandet), 187 Tabakerzeugnisse (10 % beanstandet) und 42 sonstige Produkte, die zum Beispiel wegen der möglichen Gesundheitsgefahr durch Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln überprüft wurden (13 % beanstandet). Als gesundheitsschädlich wurden insgesamt 142 (0,3 %) Proben (Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände) beurteilt – insbesondere wegen pathogener Keime (z.B. Listeria monocytogenes, Salmonellen, Campylobacter, verotoxinbildende Escherichia coli), scharfkantiger Fremdkörper sowie chemischer Verunreinigungen (z.B. wegen des Gehalts an Sibutramin in Schlankheitskaffee).

 

Außerdem wurden 14.244 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft, bei dem unter anderem Fleisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden, sowie 1.486 Proben auf Radioaktivität und 7.831 Proben im Rahmen der Trinkwasserüberwachung untersucht.

 

Zahlen aus der Futtermittelüberwachung

Die amtliche Futtermittelkontrolle erfolgt – analog der Lebensmittelüberwachung – risikoorientiert und versteht sich als Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle mit dem Ziel einer hohen Futtermittelsicherheit. Aktuell sind in Baden-Württemberg neben den etwa 40.000 landwirtschaftlichen Betrieben, die Tierhaltung betreiben, 2.017 sonstige „ gewerbliche“ Betriebe bei den für die Futtermittelkontrolle zuständigen Regierungspräsidien registriert. Im Jahr 2010 wurden 1.100 Betriebe kontrolliert, in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt oder verfüttert wurden. Insgesamt wurden 1.289 Betriebsprüfungen und 56 Buchprüfungen durchgeführt sowie 1.131 Futtermittelproben gezogen. Beprobt wurden 414 Einzelfuttermittel, 677 Mischfuttermittel sowie 50 Vormischungen und Zusatzstoffe. Diese wurden vielfältig untersucht, zum Beispiel auf unerwünschte oder verbotene Stoffe, aber auch auf qualitätsbestimmende Inhaltsstoffe oder Zusatzstoffe. Von den untersuchten Proben entsprachen 164 (15 %) nicht den Vorschriften.

 

Wie bereits in den Vorjahren ergaben die Kontrollen 2010, insbesondere unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, keine nach Art und Umfang auffälligen Befunde oder Besonderheiten.

 

Aus der Arbeit der Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Trinkwasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen werden durch die Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise und das Landesgesundheitsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart überwacht. In diesem Band berichten erstmals auch Autoren aus den Gesundheitsämtern ausführlich über Brennpunkte und Besonderheiten der Trinkwasserüberwachung vor Ort.

 

Die vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart haben 7.831 Proben im Rahmen der Trinkwasserüberwachung mikrobiologisch und chemisch untersucht und 1.246 dieser Proben (16 %) beanstandet.

 

Download:

Jahresbericht 2010 (PDF 8.722 KB)

 

Herausgeber:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Abteilung Verbraucherschutz und Ernährung
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Redaktion:

Birgit Bienzle, MLR

Lektorat:

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Druck:

Druckerei Bechtel Druck GmbH + Co. KG
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Bezugsquelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

 

Artikel erstmals erschienen am 31.08.2011