Milch
Sachverständige des CVUA Stuttgart und des CVUA Sigmaringen
Warenkunde
„Milch“ ist ein EU-weit geschützter Begriff für ein Erzeugnis, das durch ein- oder mehrmaliges Melken von milchliefernden Tieren gewonnen wird (VO (EU) Nr. 1308/2013). Der Milch darf nichts hinzugefügt und außer Fett nichts entfernt werden.
Unter dem Begriff „Konsummilch" werden EU-weit jene Milchsorten zusammengefasst, die als Trinkmilch an den Verbraucher abgegeben werden. Hierzu zählen
- Rohmilch (ohne Wärmebehandlung)
- die wärmebehandelten Sorten
- Vollmilch mit einem natürlichen Fettgehalt von mindestens 3,5 % (in der Regel mindestens 3,8 %)
- Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt von mindestens 3,5 %
- teilentrahmte bzw. fettarme Milch mit mindestens 1,5 % und höchstens 1,8 % Fett
- entrahmte Milch (Magermilch) mit einem Fettgehalt von höchsten 0,5 %.
Rohmilch ist definiert als das unveränderte Gemelk von Nutztieren, welches nicht über 40 °C erhitzt wurde. Abgeleitet ist diese Definition von der Temperatur der Milch direkt nach dem Melken, die – beeinflusst durch die Körpertemperatur der Tiere – normalerweise nicht über 40 °C liegt. Rohmilch ist leicht verderblich und kann zudem Krankheitserreger enthalten.
Die Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher (Milch ab Hof) ist aus vorbeugendem Gesundheitsschutz in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Abgabe ist u. a. nur direkt im Erzeugerbetrieb erlaubt und es muss auf einem Schild darauf hingewiesen werden, dass Rohmilch vor dem Verzehr abzukochen ist.
Vorzugsmilch ist ebenfalls Rohmilch, die im Gegensatz zur „Milch ab Hof“ jedoch in Fertigpackungen abgefüllt und über den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben werden darf.
Bei wärmebehandelter Milch hat die Wärmebehandlung nach einem anerkannten Verfahren zu erfolgen, z.B. mittels „Pasteurisierung“ oder „Ultrahocherhitzung“. Durch die Erhitzung werden krankheitserregende Keime abgetötet und die Haltbarkeit verlängert.
Aufgrund ihrer Wärmebehandlung werden folgende Produkte unterschieden:
- Frischmilch (pasteurisierte Milch)
- „Länger – frische – Milch“ (ESL-Milch = Extended Shelf Life)
- H-Milch (haltbare Milch)
Was wird in den Laboratorien der Untersuchungsämter in Baden-Württemberg untersucht?
Zu den Untersuchungsschwerpunkten im Rahmen der amtlichen Überwachung von Konsummilch zählen die Sensorik, die erste Hinweise auf einen Verderb liefern kann, die mikrobiologische Untersuchung zum hygienischen Status, die Überprüfung der Fettgehaltsstufen und die Prüfung auf beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung (z.B. Fremdwasser). Weiterführende Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, wie Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Dioxine, Schwermetalle oder Aflatoxine erfolgen in den Zentrallaboratorien in Baden-Württemberg.
Weitere Information
Milch-ab-Hof auf neuen Wegen! Mikrobiologische Untersuchung von Milch aus Rohmilchautomaten