Verbraucherbeschwerden

Sie als Verbraucherin oder Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen.

Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb wird bei berechtigten Klagen in der Regel Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie einschalten, wenn

  • der Betrieb Ihre Reklamation nicht beachtet,
  • sich die Vorkommnisse häufen oder
  • gesundheitliche Beschwerden auftreten.

 

Auf den Seiten des Serviceportals-BW können Sie sich über den Ablauf einer Verbraucherbeschwerde informieren.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.11.2017