Fruchtsäfte und Fruchtnektare
Birgitt Salzmann
Fruchtsaft wird durch mechanische Verfahren (Pressen) aus Früchten gewonnen. Er ist gärfähig, aber nicht gegoren und hat die charakteristische Farbe, das charakteristische Aroma und den typischen Geschmack der Früchte, aus denen er hergestellt wurde.
Ein grundsätzlicher Unterschied ergibt sich aus der Art der
Herstellung. Fruchtsaft kann entweder sogenannter „Direktsaft" sein:
Dieser wird, in der Regel nach dem Einmaischen und Pressen aus der
Frucht gewonnen und nach eventueller Filterung lediglich vor dem
Abfüllen noch durch Erhitzung haltbar gemacht.
Fruchtsaft kann aber auch aus Konzentrat hergestellt worden sein:
Bei der Herstellung von Fruchtsaftkonzentrat wird dem Fruchtsaft
Wasser entzogen (z.B. durch Verdampfung im Vakuum), bis der Saft auf
ca. ein Sechstel seines Volumens konzentriert ist. Die
Rückverdünnung von Konzentrat zum Saft erfolgt dann mit Trinkwasser.
Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat muss als solcher gekennzeichnet
sein.
Fruchtsaft unterliegt in seiner Zusammensetzung charakteristischen Schwankungsbreiten. Diese betreffen beispielsweise folgende Inhaltsstoffe:
- Zuckergehalt und Verteilung der enthaltenen Zuckerarten (Glucose, Fructose u.a.),
- Organische Säuren (Äpfelsäure, Weinsäure, Citronensäure u.a.),
- Mineralstoffe,
- Vitamin C,
- Aminosäuren,
- Aromastoffe,
- Sekundäre Pflanzenstoffe wie Anthocyane oder Polyphenole.
Durch
die analytische Überprüfung dieser Inhaltsstoffe kann in Verbindung
mit der Sensorik festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um
einen reinen Fruchtsaft handelt, ob dieser mit Wasser oder anderen
Zutaten wie Zucker/-arten gestreckt wurde oder ob eine Mischung aus
verschiedenen Fruchtsäften vorliegt.
Zu den weiteren Untersuchungsschwerpunkten gehört die Überprüfung
auf in Fruchtsaft nicht zugelassene Zusatzstoffe (Farbstoffe,
Konservierungsstoffe, etc.) und der Kennzeichnung. Stichprobenartig
wird auch auf Pflanzenschutzmittel und Mykotoxine untersucht.
Erhöhte Gehalte des Mykotoxins Patulin (z.B. im Apfelsaft) deuten
beispielsweise darauf hin, dass die verwendeten Früchte vor der
Verarbeitung bereits Braunfäule aufwiesen.
Fruchtnektar wird aus Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat in
unterschiedlichen Anteilen unter Zusatz von Wasser und
gegebenenfalls von Zuckerarten, Honig oder Süßungsmitteln
hergestellt. Die Zuckerzugabe ist auf eine Höchstmenge von 20 %
begrenzt. Der Mindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark liegt
zwischen 25 und 50 %. Er ist von der Fruchtart abhängig, bei
Früchten mit saurem Saft, z.B. Johannisbeeren, oder Früchten mit
viel Fruchtfleisch, z.B. Bananen, werden Gehalte im niedrigen
Bereich gefordert.