Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Nanomaterialien in Kosmetika – Baden-Württemberg initiiert Diskussion auf europäischer Ebene

Eine einheitliche Definition für den Begriff Nanomaterialien und standardisierte Analysenmethoden sind genauso dringend erforderlich wie die Vernetzung der Experten

Claudia Baumung, Dr. Maren Hegmanns (CVUA Karlsruhe)

 

Im Rahmen eines parlamentarischen Abends in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel diskutierten Expertinnen aus Verbraucherschutz, Forschung und Überwachung, Industrie, EU-Parlament und EU-Kommission über Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln und die gemeinsamen Forderungen nach einer einheitliche Definition und standardisierten Analysenmethoden für Nanomaterialien.

 

Foto der acht Akteurinnen des parlamentarischen Abends in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel: v.l.n.r. Claudia Baumung (CVUA Karlsruhe), Susanne Melior (MdEP), Birgit Huber (Industrieverband Körperpflege IKW), Sylvia Maurer (Europ. Verbraucherverband BEUC), Laura Gross (Verbraucher Initiative e.V.), Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (MdL), Dr. Elke Anklam (Director of the Health, Consumers and Reference Materials Directorate JRC), Prof. Dr. Lucia Reisch (Copenhagen Business School / Zeppelin Universität FN).

Foto der acht Akteurinnen des parlamentarischen Abends in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel: v.l.n.r. Claudia Baumung (CVUA Karlsruhe), Susanne Melior (MdEP), Birgit Huber (Industrieverband Körperpflege IKW), Sylvia Maurer (Europ. Verbraucherverband BEUC), Laura Gross (Verbraucher Initiative e.V.), Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (MdL), Dr. Elke Anklam (Director of the Health, Consumers and Reference Materials Directorate JRC), Prof. Dr. Lucia Reisch (Copenhagen Business School / Zeppelin Universität FN).
Bildquelle: ©Alexander Louvet

 

Nanomaterialien finden seit einigen Jahren Anwendung in kosmetischen Mitteln. Beispielsweise werden sie in Sonnencremes als UV-Filter eingesetzt und sorgen dafür, dass die Creme beim Verteilen keinen weißen Film auf der Haut hinterlässt.

 

Zur Definition des Begriffs „Nanomaterial“ existiert bislang zwar eine Empfehlung der EU-Kommission (2011/696/EU), die jedoch nicht rechtsverbindlich ist. Im Gegensatz dazu gibt es in den spezifischen Rechtsvorschriften der EU beispielsweise zu kosmetischen Mitteln und Lebensmitteln für „Nanomaterial“ rechtsverbindliche Definitionen, die sich aber voneinander unterscheiden (siehe Infokasten).

 

Dies erschwert den Aufbau eines Analytik-Konzepts für die Überwachung, denn die Untersuchung der variationsreichen Nanomaterialien wird vor allem nach den Definitionen zu Größe, Anzahl und Herkunft der Nanomaterialien der jeweils geltenden Verordnungen und Gesetze ausgerichtet.

 

Um erneut auf die Wichtigkeit einer einheitlichen Definition für Nanomaterialien durch die EU aufmerksam zu machen, trafen sich auf Initiative der Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am 19. März 2018 Expertinnen aus Verbraucherschutz, Forschung und Überwachung, Industrie, EU-Parlament und EU-Kommission in der baden-württembergischen Landesvertretung in Brüssel.

 

Zunächst wurde in Kurzvorträgen die Thematik „Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln“ beleuchtet. In der anschließenden Podiumsdiskussion über das Thema "Kosmetika und Nanotechnologien – Empfehlungen zur EU-Kennzeichnung" wurde intensiv und zielorientiert beratschlagt, welche Aufgaben und Probleme in der Zukunft zu bearbeiten sind.

 

In einem der Kurzvorträge stellte Claudia Baumung vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA Karlsruhe) den Marktüberblick und die analytischen Herausforderungen der seit 2015 in Karlsruhe durchgeführten Studien vor. Das vorrangige Ziel war dabei die Etablierung einer Laboranalytik für Nanomaterialien. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Internetbeitrag "Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln – ein Marktüberblick in Baden-Württemberg und im Internet".

 

Die Analytik von Nanomaterialien in Verbraucherprodukten ist sehr kompliziert, da hier viele verschiedene Stoffe vorliegen, die sich allein in ihrer Form beispielsweise von Kugeln über Fäden und unregelmäßig geformte Partikel stark unterscheiden. Außerdem müssen immer mehrere, sich ergänzende Messtechniken miteinander kombiniert werden.

 

Verschiedene Institutionen in Europa, u.a. das Joint Research Center der Europäischen Kommission in Ispra, Italien oder das Max-Rubner-Institut als Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel in Karlsruhe, forschen seit Jahren an routinetauglichen Analysenmethoden. Um Ergebnisse vergleichbar zu machen, werden unbedingt einheitliche Methoden benötigt. Hierfür müssen sich Experten/innen europaweit vernetzen und ihr Knowhow teilen.

 

Ein Grundstein dafür wurde auf dem Treffen in Brüssel gelegt, bei dem eine erste Vernetzung von Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet erreicht wurde. Es fehlt dringend eine einheitliche Definition für Nanomaterialien im Kosmetik- und Lebensmittelrecht – darüber waren sich die Expertinnen ebenso einig wie über die Intensivierung des Ausbaus eines analytischen Netzwerks zur zuverlässigen Bestimmung von Nanomaterialien in Kosmetika. Das CVUA Karlsruhe wird sich hieran aktiv beteiligen.
 

Die Zusammenfassung der ganzen Veranstaltung und alle wichtigen Forderungen finden Sie auf dem Nanoportal Baden-Württemberg: Baden-Württemberg für einheitliche Definition Dort finden Sie auch viele weitere Informationen zu "Nanotechnologien und Kosmetika".

 

Infokasten

PDF Rechtslage Nano

Aktualisiert am 04.06.2018

 

Artikel erstmals erschienen am 13.04.2018 16:24:03

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