Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

PWS Untersuchungsergebnisse 2017

Julia Kajzar und Dr. Christina Skiera, CVUA-Karlsruhe

 

Nationaler Rückstandskontrollplan

 

Für Baden-Württemberg wurden am CVUA Karlsruhe im Jahr 2017 im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) insgesamt Proben von 4470 tierischen Lebensmitteln bzw. lebensmittelliefernden Tieren auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. 16 % der Proben wurden in Erzeugerbetrieben erhoben und 84 % stammten aus Schlachtbetrieben. Proben von 8 untersuchten Tieren enthielten Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, hiervon wurden lediglich 2 (0,04 %) Proben beanstandet, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Beanstandet wurden:

 

  • Eine Kuh, in deren Muskulatur Rückstände des entzündungshemmenden Stoffes Dexamethason, aus der Gruppe der Glucocorticoide, oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen wurden.
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  • Und ein Mastschwein, in dessen Muskulatur Rückstände des antibiotisch wirksamen Stoffes Amoxicillin, aus der Gruppe der ß-Lactame, oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen wurden.

 

Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch im Jahresbericht zum NRKP des BVL unter: http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/05_NRKP/lm_nrkp_node.html

 

Ergänzende Untersuchungen mittels Screeningverfahren aufgrund der nationalen Regelung nach § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) für Schlachttiere

 

Die deutsche Tier-LMÜV verpflichtet die zuständigen Behörden 2 % aller Kälber und 0,5 % aller gewerblich geschlachteten Huftiere auf Rückstände zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des allgemeinen Hemmstofftests (AHT) untersucht.

 

Abb.1: Hemmstoffplatte mit Hemmhof, Foto: CVUA Karlsruhe

 

 

Der AHT ist ein bakterieller Test, der auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden von einem Tier immer Niere und Muskulatur auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren. In Baden-Württemberg wurden 2017 insgesamt rund 30.200 Tiere mittels AHT untersucht. 5.480 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet, die anderen Untersuchungen erfolgten zum größten Teil in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben. Einen kleinen Anteil untersuchten des Weiteren noch das CVUA in Stuttgart sowie die STUA Aulendorf. Bei positiven Hemmstoffbefunden, werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 117 Tieren. Insgesamt wurden in den Proben von 44 Tieren (0,15 %) Rückstände identifiziert. Bei 25 Tieren (0,08 %) überschritten die identifizierten Rückstände die zulässigen Höchstmengen und wurden aus diesem Grund beanstandet. Darunter war ein Schwein, das aufgrund sehr hoher Gehalte an Prednisolon und Benzylpenicillin auffiel. Die beiden Wirkstoffe lagen in der Muskulatur in einer Konzentration vor, die bei einem Vielverzehrer zur vielfachen Ausschöpfung des ADI-Wertes (accaptable daily intake) führt. Damit wurde die Probe als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und deshalb als nicht sicheres Lebensmittel im Sinne des Art. 14 (2) Buchst. b) der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft.

 

Die im Vergleich zum NRKP relativ hohe Beanstandungsrate ist darauf zurückzuführen, dass ein AHT auch dann durchgeführt wird, wenn bei einem Schlachttier im Rahmen der Fleischuntersuchung Anzeichen einer Erkrankung festgestellt und nach amtlicher Beschlagnahme weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden.
Tabelle 1 enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.

 

Tabelle 1: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden

Tabelle 1: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden.

 

 

Lebensmittelüberwachung

 

Neben den Proben nach dem NRKP und § 10 Tier-LMÜV werden in Baden-Württemberg auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) stichprobenartig auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft. Im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung untersuchte das CVUA Karlsruhe im Jahr 2017 insgesamt 821 Proben aus dem Handel. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wurden in 23 Proben (2,8 %) nachgewiesen. Einen Überblick gibt Tabelle 2 „Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Rückstandsbefunden“.

 

Tabelle 2: Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Rückstandsbefunden

Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Rückstandsbefunden.

 

 

Vier dieser Proben (0,5 %) wurden beanstandet, da die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden:

     

  • Ein Honig mit der Bezeichnung „Sommertracht“ eines baden-württembergischen Imkerei-Betriebs enthielt Rückstände von Sulfadiazin. Sulfadiazin gehört zur Gruppe der Sulfonamid-Antibiotika, die in der aktiven Wachstumsphase gegen den Erreger der amerikanischen Faulbrut bei Bienen wirken. Derzeit ist in der EU kein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Sulfadiazin zur Behandlung von Bienen zugelassen und für Rückstände von Sulfadiazin in Honig galt im Berichtsjahr eine Nulltoleranz.
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  • In einer Milchprobe wurde Cloxacillin nachgewiesen. Diese Milchprobe war eine Verdachtsprobe und stammte von einem baden-württembergischen Erzeugerbetrieb, dessen Milch zuvor bei den Untersuchungen nach der Milchgüteverordnung des Milchprüfrings Baden-Württemberg e.V. aufgefallen war. (Der Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. führt die Untersuchung der Anlieferungsmilch an alle Molkereien in Baden-Württemberg nach den rechtlichen Vorgaben aus der Milchgüteverordnung durch). Cloxacillin ist ein Antibiotikum aus der Gruppe der Penicilline mit bakteriziden Eigenschaften, das zur Vorbeugung und Behandlung von Euterinfektionen bei Kühen eingesetzt wird. Der in der Milch festgestellte Gehalt lag deutlich oberhalb des zulässigen Rückstandhöchstgehalts.
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  • Zwei Garnelen-Proben aus vietnamesischer Aquakultur fielen durch Antibiotika-Gehalte jeweils oberhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge auf. Nähere Informationen zu den Rückstandsbefunden in Krustentieren finden Sie im Artikel „Dauerbrenner: Antibiotikarückstände in Garnelen aus Asien“.

 

 

 

Weitere Informationen:


* Internetseite CVUA Abt.3 PWS

http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=2066

 

Artikel erstmals erschienen am 05.11.2018 15:59:07

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